Eine ernsthafte Rechtsberatung wird sicherlich niemand anbieten, aber die grundsätzlichen Fragen kann man schon beantworten.
Eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei einer Verurteilung ab 90 Tagen Geldstrafe oder entsprechend mindestens drei Monaten Haftstrafe. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird i.d.R. das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis erforderlich, dies unterscheidet sich aber nur darin, dass bestimmte Straftaten auch bei geringerer Strafhöhe aufgeführt werden, dies betrifft aber nur z.B. Sexualstraftaten, sodass hier keine größere Gefahr im Rahmen einer Demonstration ersichtlich ist.
Die Teilnahme an friedlichen Sitzblockaden wird in aller Regel bei einer nicht vorbestraften Person nicht zu einer Verurteilung in entsprechender Höhe führen, aber garantieren kann man das natürlich nicht. Die Gefahr ist zudem immer, dass so eine Situation schnell eskalieren kann - plötzlich wehrt sich jemand gegen das „weggetragen werden“, die Polizei reagiert darauf ruppig, das wiederum findet man nicht gut und mischt sich ein, im schlimmsten Fall kommt es zu einem Gerangel… und schon kann es ganz schnell zu unschönen juristischen Konsequenzen wegen Widerstandshandlungen kommen. Wenn man daher beruflich auf ein „sauberes“ Führungszeugnis angewiesen ist sollte man sich zumindest bewusst sein, dass man in solche Situationen geraten könnte. Theoretisch gibt die Polizei i.d.R. genug Möglichkeiten, die Sitzblockade selbst aufzulösen und so strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen, aber der Druck ist in so einer Gruppendynamik natürlich auch groß…
Ich würde die Gefahren insgesamt als sehr niedrig ansehen, also es ist eher unwahrscheinlich, dass wegen der Teilnahme bei einer Sitzblockade überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet wird und wenn doch, dass dieses nicht gegen Auflagen eingestellt oder mit einer sehr geringen Strafe enden wird. Aber „sehr niedrig“ ist halt immer noch viel, wenn es um die eigene berufliche Zukunft geht.
Also wenn du darauf anspielst, hier eine Rechtfertigung für etwaige Straftaten zu konstruieren, würde ich davor warnen. Grundsätzlich hat die Regierung einen großen Ermessensspielraum, wie sie den CO2-Ausstoß senken will, um das in diversen internationalen Verträgen zugesicherte 1,5°-Ziel zu erreichen. Aus Sicht der Umweltschutzverbände geht der Kohleabbau natürlich gar nicht, aber eine Ermessensreduktion auf Null würde ich hier auch noch nicht annehmen. Und selbst wenn der Staat hier gegen internationale Verträge verstoßen würde, könnte man zwar im Hinblick auf die Verwerflichkeit bei der Nötigung damit argumentieren (wobei Zweifelhaft ist, ob die Gerichte der Argumentation folgen würden), aber spätestens bei Widerstandsdelikten und Hausfriedensbruch gäbe es hier keine Rechtfertigungsmöglichkeiten. Also mit einem rechtfertigenden / entschuldigenden / übergesetzlichen Notstand zu argumentieren ist wenig erfolgversprechend.
Juristisch gesehen sind die Aktionsformen des zivilen Ungehorsams im Hinblick auf Lützerath daher in jedem Fall nicht unproblematisch. Man muss bei derartigem zivilen Ungehorsam bereit sein, die juristischen und damit verbunden auch beruflichen Konsequenzen zu tragen.
Wobei man auch sagen muss, dass es dir niemand übel nehmen wird, wenn du die Aktionen abbrichst, bevor es zu juristischen Konsequenzen kommt. Im Rahmen des Hochschulstreiks 2009 haben auch Leute, die zuvor mit das Audimax besetzt haben, nach der Ankündigung der Univerwaltung, dass sie das Audimax räumen lassen werden, die Aktion beendet - mit der klaren Ansage, dass sie nach dem Studium verbeamtet werden möchten und sich da kein Strafverfahren leisten können. Wer als Aktivist dafür kein Verständnis hat, sollte seine Prioritäten überdenken. Niemand sollte erwarten, dass andere für „die Sache“ ihre berufliche Zukunft opfern.