Datenschutz in Bayern


Ist das eigentlich normal, dass die bayerische Landesregierung die Meldedaten von Einwohner:innen verwendet, um zum 18. Geburtstag mit einer vermeintlichen Gratulation verdeckte Wahlwerbung zu versenden?

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Das finde ich auch mehr als fragwürdig und leider auch nicht überraschend bei der CSU. Vielleicht solltest du das mal bei der Datenschutzbehörde anzeigen. Das ist ja im Prinzip ein unerwünschter Newsletter im Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Was zur Hölle?!?

Es muss doch ein Verbot gegen die Verwendung von Steuergeldern zur indirekten Wahlwerbung geben - also dieser Fall ist hier doch wohl eindeutig genug. Also vom Datenschutz mal ganz abgesehen.

Solche Dinge gehören sich in einer Demokratie einfach nicht und ich würde mir tatsächlich wünschen, dass Ulf und Philip das mal thematisieren, vielleicht auch mit einem Rechtsexperten und Datenschutzexperten im Interview.

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Hallo zusammen,

es scheint als könnte man es verhindern per Widerspruch:

Gratulationen gehören zu den Verarbeitungen von Meldedaten, die durch die betroffene Person (weitgehend) verhindert werden können. Ihr steht das in § 50 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelte voraussetzungslose Widerspruchsrecht zu, bei dessen Ausübung die Meldebehörde in das Melderegister eine Übermittlungssperre einträgt (vgl. § 50 Abs. 5 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2 BMG).

Mehr Infos hier :arrow_down:

Stimmt wohl, ich finde es aber trotzdem bezeichnend, wie die CSU sich da in Bayern mal wieder ihr eigenes Süppchen kocht. Aber so kennen wir das halt (Quelle: datenschutz-bayern.de) :

Bezüglich der Übermittlung von Jubiläumsdaten an das zuständige Landratsamt sowie zur Vorbereitung von Gratulationen des Bayerischen Ministerpräsidenten hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration von der in § 36 Abs. 1, § 55 Abs. 5 BMG sowie Art. 10 Nr. 4 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes vorgesehenen Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und in § 33 Meldedatenverordnung (MeldDV) Vorschriften zur regelmäßigen Übermittlung geschaffen.

Macht Sinn, Gratulationen sind ja auch ein wichtiger Grund um mal eben den Datenschutz der Bürger zu umgehen.

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