In der Lage wird mMn oftmals der Eindruck vermittelt, als gäbe es gar keinen Konflikt zwischen Datenschutz und Corona-Bekämpfung und das Thema würde immer nur vorgeschoben um Versagen der Politik an anderer Stelle zu vertuschen.
Ich glaube, dass ich dieser Sichtweise aber nicht so ganz zustimmen kann.
Ich kann mich z.B. noch daran erinnern, dass einzelne Polizei Dienststellen sich mal Infos von Gesundheitsämtern über derzeit mit Covid infizierte Personen besorgt haben. Es gab daraufhin aber einen großen Aufschrei, insbesondere unter Datenschützern, weil Gesundheitsdaten nicht weiter gegeben werden sollten etc…
Ich wäre aber einer Regelung, wo Gesundheitsamt, Ordnungsamt und Polizei Daten über infizierte und Quarantäne pflichtige Menschen teilen, nicht abgeneigt.
So könnte die Einhaltung der Quarantäne Regeln mMn besser kontrolliert werden.
Ein weiterer Bereich ist die elektronische Patientenakte (kurz ePA).
Deutschland ist in dem Bereich deutlich schlechter digitalisiert als z.B. Israel oder Dänemark, was einerseits an mangelndem politischen Willen und mangelndem Geld, aber auch an Datenschutzbedenken liegt.
Wir haben uns jetzt endlich dieses Jahr zur Einführung der ePA durchgerungen (ab 1.7.2021 bei niedergelassenen Ärzten).
In Deutschland muss man aber wegen des Datenschutzes erst extra aktiv einwilligen die ePA zu nutzen und in 1-2 Jahren muss man nochmal aktiv einwilligen, dass die Daten zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet werden dürfen.
Diese Voraussetzung der aktiven Einwilligung verringert natürlich die Verbreitung der ePA, insbesondere unter älteren Personen, natürlich erheblich und verringert so auch ihren Nutzen.
In Dänemark und Israel werden Patientendaten grundsätzlich digital gespeichert und zwischen Ärzten ausgetauscht und ggf. wie jetzt in Israel zentral zu wissenschaftlichen Zwecken statistisch ausgewertet.
Das sorgt jetzt z.B. für einen massiven Informationsgewin bezüglich der Effektivität der Impfung.
Dazu kann auch die Organisation der Impfung erleichtert werden, wenn z.B. Ärzte sich zentraler einen Überblick über Menschen mit Vorerkrankungen machen können und sie deshalb zum Impfen schicken.
In Deutschland muss entweder jeder Hausarzt selber seine Patienten durchgehen, oder der Patient muss selbst realisieren, dass er ein Anrecht auf eine Impfung hat.
Das Einwohnermeldeamt kann dagegen lediglich, aufgrund der Informationen über das Geburtsdatum, Menschen auf eine potenzielle Impfberechtigung aufmerksam machen.
Aber dann wird die Impfung natürlich wesentlich schlechter und ineffizienter gesteuert, wenn die Impfreinfolge lediglich durch das Alter und die private Initiative der Patienten gesteuert wird.