Das neue "Energy Sharing" - verschenktes Potential?

Es gibt den neuen § 42a EnWG, der ab Juni dieses Jahres das sog. Energy Sharing ermöglichen soll.

Das Idealbild ist: der Nachbar A hat eine PVA auf dem Dach, die Nachbarin B ein E-Auto, aber keine PVA.

Bislang hätte Nachbar A seinen Reststrom nur an Nachbarin B verkaufen können, wenn er einen Direktleitung baut. Andernfalls hätte er seinen Reststrom lediglich gegen eine geringe Einspeisevergütung in das allgemeine Stromnetz einspeisen können. Beides ist unattraktiv.

Nunmehr kann Nachbar A unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes seinen Strom an Nachbarin B verkaufen.

Jetzt gibt es aber einige Kritik an diesem § 42c EnWG bzw. wie er die Strombinnenmarktrichtlinie umsetzt. Zum Einstieg empfehle ich die Lektüre des BeckOK, hier insb. die Rn. 15-15.3, 21, 24,25, 44, und 55.

Die Richtlinie hätte wohl einen weiteren Anwendungsbereich ermöglicht, etwa auch den Einschluss größerer Unternehmen. Auch hat der Gesetzgeber nicht erkannt, welche Bedeutung die Möglichkeit des Energy Sharing zur Bekämpfung von Energiearmut hat. Der Deutsche Gesetzgeber ermöglichte auch nicht den von der Richtlinie eigentlich geforderten niedrigschwelligen Zugang für die (schließlich auch adressierten) Verbraucher. Indem außerdem Netzentgelte und Umlagen anfallen sollen (wegen der Nutzung des öffentlichen Netzes, auch wenn es nur um die Belieferung des Nachbarn geht), wird die wirtschaftliche Attraktivität in Frage gezogen, jedenfalls ist es einer wünschenswerten breiten Partizipation abträglich.

Ich denke, dieses Thema eignet sich fantastisch für euch, weil ihr viel zum Thema Klima und insbesondere Energiewende sprecht, es diese europarechtliche Dimension hat und ihr euch auch nicht scheut, ins Technische zu gehen.

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Spannend! Ich habe direkt eine praktische Frage. Ich habe auf meinen landwirtschaftlichen Gebäuden eine 48 kw PV Anlage, die 2028 aus der Preisbindung fallen wird. Ich frage mich nun schon länger, was ich zu gegebener Zeit machen werde, um den Ertrag bestmöglich zu nutzen. Speicher? Wallbox? Etc…

Mein privates Wohnhaus ist im Nachbardorf ca. 3 km entfernt. Könnte ich dem Konzept nach meinen eigenen Strom zu meinen eigenen Konditionen kaufen? Also den am Hof erzeugten Strom in meinem Privathaus nutzen und einen geringeren, als den netzüblichen Strompreis, zahlen?

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Ich freue mich über das Interesse am Thema! Ich würde Ihnen aber empfehlen, sich wegen Rechtsberatung im Energiewirtschaftsrecht an eine entsprechende Kanzlei zu wenden.

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so weit ich weiß gilt das energy sharing in der jetzt angedachten Form für alle Teilnehmer innerhalb eines Netzknotens. Du müsstest also erstmal irgendwie herausfinden, ob dein Wohnhaus und das landwirtschaftliche Gebäude über einen Netzknoten versorgt werden.

Fände es spannend bei dem Thema, wenn die Lage das Modell in Österreich mal als Vergleich heranzieht. Dort ist das wohl schon seit Jahren möglich.

Problem Nr. 1 Smart Meter Rollout mal wieder

Sharing wurde auch in diesen Podcastfolgen besprochen enpower geladen

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Interessantes Thema, auch wenn es mich in der deutschen Variante nicht betrifft. Hier in CH gibt es diese Konstrukte ebenfalls. Nennen sich

  • ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch - innerhalb eines Hauses)
  • vZEV (virtuelles ZEV innerhalb benachbarter Häuser / am selben Trafo) - wären bei mir 2 Nachbarn
  • LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) - wären bei mir aktuell 25 Hausnummern im Quartier (höherer Rabatt auf den Strombezug) oder 868 Hausnummern (weniger Rabatt, dafür praktisch meine ganze Gemeinde)

um die Energieressourcen innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft zu teilen.

Gemeinsam ist allen Varianten,

  • dass die VNBs für alle Varianten versuchen, ihre Einnahmeverluste durch Komplexität bei der technisch und vertraglichen Umsetzung und „Dienstleistungen“ zu kompensieren, was die wirtschaftliche Attraktivität in Frage stellt
  • dass die „Produzenten“ innerhalb der Gemeinschaft selbstverständlich die Gewinne versteuern müssen (Anekdote: In meiner Steuerrrechnung taucht mein ZEV als „Ertrag aus Waldbewirtschaftung“ auf - was lustig, wie auch irgendwie passend ist)
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Energy Sharing ist super interessant und würde die Wirtschaftlichkeit einiger Anlagen deutlich erhöhen.

In Österreich ist das bereits gängige Praxis, die den Bürgern die Energietransaktion auch über Lokalnetze hinaus ermöglicht. Geht man über diese lokalen Trafo-Stationen oder Netze hinaus, wird die Erstattung auf die Netzentgelte allerdings reduziert oder fällt sogar komplett weg.

Diese Website fasst das österreichische System sehr gut zusammen: Formen von Energiegemeinschaften – Energiegemeinschaften

Insbesondere im privaten Bereich haben wir aber das immer wiederkehrende Problem, dass wir dafür Smart Meter brauchen - und das war in der Lage ja bereits häufiger Thema. Österreich steht wohl so bei 95-97% in Privathaushalten, Deutschland nur bei 5%. Da kann man Energy Sharing erstmal knicken.

Ich habe aber auch einige Firmen im Kundenkreis die da auch in großer Erwartung sind, z.B. wenn mehrere Standorte (Krankenhäuser, Supermärkte…) in einer Stadt betrieben werden, oder ein Lager zwei Straßen weiter betrieben wird.

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Mich würde das Thema auch brennend interessieren, vor allem die genaue Umsetzung. Benötigen beide Häuser einen Smart Meter oder tut es ein iMS?

Außerdem, wie sehen die Verträge aus. Kann ich als PV Besitzer sagen, ich liefere immer wenn Überschuss ist und sonst zieht das Nachbarhaus aus dem Netz.

Oder muss ich im Strommangelfall formell aus dem Netz nachkaufen, um meinen Liefervertrag mit dem Nachbarn zu erfüllen?

Und was macht das mit der Einspeisevergütung? Ich hatte bisher verstanden, dass der Verkauf an den Nachbarn dazu führt, dass man die Einspeisevergütung nach EEG verliert. Ist das korrekt?

In der Übergangszeit könnte der Verkauf an den Nachbarn viel Sinn machen. Im Sommer produziere ich aber genug Strom für die ganze Straße. Wenn ich da nur an 1-2 Häuser verkaufe und den Rest durch den Wegfall der Einspeisevergütung „verschenke“, ist das schon ein wenig ärgerlich.

Angenommen meine Verträge mit dem Nachbarn werden wieder gekündigt weil dieser selbst eine PV installiert. Kann ich dann zurück in die Einspeisevergütung?

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Ich bin gerade dabei mich etwas einzuarbeiten in das Thema.

Voraussetzungen sind:

  • nur erneuerbare Energieerzeugung inkl. Speicher
  • Anlagenbetrieb darf nicht überwiegend der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Betreibers dienen. KMUs dürfen Abnehmer sein.
  • Erzeugungsanlage und Abnehmer müssen im Bilanzierungsgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen.
  • Es wird an beiden Orten ein iMSys mit Smart-Meter-Gateway benötigt
  • Man benötigt einen Direktvermarkter bzw. einen Energy-Sharing Dienstleister

Jeder Abnehmer benötigt:

  • einen Stromliefervertrag mit dem Sharing-Anbieter
  • einen zusätzlichen Energy-Sharing-Vertrag mit Aufteilungsschlüssel, Nutzungsumfang und Preis
  • außerdem einen Vertrag mit einem Lieferanten für den fehlenden Reststrom (hier gibt es noch keine Tarife)

Der Haken an der Sache:
Momentan gibt es nur eine Handvoll von Energy-Sharing Anbietern nach § 42c EnWG, die meist erst in der Startphase des Angebots sind. decarbon1ze ist z.B. einer davon.
Zusätzlich muss man dann auch an allen Standorten, die am Energy-Sharing teilnehmen wollen, einen iMSys + Smart-Meter-Gateway haben.
Hat man das alles geschafft, wird die Preiskalkulation dann zum Showstopper, denn man zahlt Netzentgelte, Umlagen, Messkosten, Stromsteuer und der Dienstleister will ja auch noch was haben.
Meine Berechnung für eine 10kWp-Anlage:
Annahme:
10kWp, 10.000 kWh/Jahr
Vereinbarter Sharing-Preis: 13 ct/kWh
Netzentgelte: 9,26 ct/kWh
Konzessionsabgabe: 1,665 ct/kWh
KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh
Offshore-Netzumlage: 0,941 ct/kWh
Aufschlag besondere Netznutzung: 1,559 ct/kWh

Summe netto: 28,371 ct/kWh
Summe brutto: 33,761 ct/kWh

Dazu kommt dann noch:
Dienstleisterkosten geschätzt: 1,50 ct/kWh + 120 Euro Grundpreis im Jahr
iMSys-Kosten: 50€ im Jahr

Mein momentanes Fazit: Energy-Sharing wird sich so nicht durchsetzen, da die Preise völlig uninteressant sind. Knapp 34 ct/kWh + Zusatzkosten sind einfach unattraktiv.

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$42c EnWG schafft zwar formal Energy Sharing, es gibt für Kleinverbraucher aber momentan kein wirtschaftlich sinnvolles Modell. Ohne reduzierte Netzentgelte müsste man als Erzeuger unter 7 ct/kWh nehmen, damit es sich auch halbwegs für den Verbraucher rechnet.

Schade, es wäre ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz der Energiewende gewesen, den Bürger daran teilhaben zu lassen.

Das wundert mich sehr, denn man nutzt ja explizit nur einen kleinen Teil des Netzes: das lokale Netz. Das Netzentgeld deckt dagegen ja auch die Finanzierung des regionalen und nationalen Netzes ab.

Wird man da nicht normalerweise die Regel für Kleinunternehmer (Jahresumsatz < 25.000 Euro) geltend machen und auf die Erhebung von Mehrwertsteuer verzichten können?

Sinnvoll im Sinne der Energiewende wäre es aber sicherlich gewesen, wenn diese Art von Stromlieferung bis zu einer gewissen Anlagengröße mehr oder wenig vollständig von Abgaben und Steuern befreit worden wäre. Dafür hätte man ja die Einkünfte hieraus auf die Einkommenssteuer anrechnen können. Die ist (einigermaßen) progressiv und hätte damit einen gewissen Ausgleich hergestellt. Gleichzeitig hätten man so für sehr viele Haushalte den effektiven Strompreis drücken können.

Aber das ist dann wohl nicht im Sinne der großen Stromproduzenten …

Ja, das ist aber leider der Fall.

Ja, das ist möglich, trotzdem ist der Strompreis uninteressant hoch für andere. Für 28ct/kWh bekommt man auch so einen Ökostromvertrag.

Das sehe ich auch so.

Die (gesamten) Netzentgelte fallen insbesondere auch dafür an, dass die (Übertragungs-)Netzbetreiber das System stabil halten, dass jeder von auch im tiefsten, windstillen Winter mit Strom versorgt wird und dass der ganze überschüßige deutsche Solarstrom in die Nachbarländer exportiert werden kann. Es ist von herausragendem öffentlichen Interesse, dass sich alle Netznutzer fair an der Finanzierung der regionalen und (trans-)nationalen Netze beteiligen (sonst wird das nichts mit einer von der Breite der Öffentlichkeit akzeptierten Energiewende). Für die Umlagen gilt das gleiche.

Ferner ist es von öffentlichem Interesse, dass für Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer gezahlt wird (d.h. kein Schwarzmarkt/-arbeit).

Energy Sharing wird aber oft genau mit diesen Zwecken begründet: Ausstieg aus der Solidargemeinschaft und Steuervermeidung.

Man sollte genau dann mit Energy Sharing etwas verdienen können, wenn dadurch tatsächlich Ausbaukosten im lokalen Niederspannungsnetz (Edit: oder regionalen Mittel-/Hochspannungsnetz) vermieden werden können (alles andere bleibt davon unberührt, auch dass jeder von uns weiterhin einen „normalen“ Stromanbieter haben wird). Da reden wir aber über deutlich geringere Effekte und es ist fraglich, ob diese die zusätzlich anfallenden Bürokratie- bzw. Steuerungskosten aufwiegen.

Aber wenn ich meinen überschüssigen PV-Strom (der ja gerne als „das Problem“ gebrandmarkt wird) anderen Verbrauchern im selben Verteilernetz anbiete, die dadurch einen sehr hohen Anreiz haben, netzdienliche Konsumgewohnheiten zu praktizieren, dann trage ich doch dazu bei, das „System stabil zu halten“. Warum sollte das nicht honoriert werden?

Wenn die Rechnung so stimmt, wie @Tikka sie aufstellt, dann ist das Energy Sharing für die meisten PV-Besitzer kein gutes Geschäft und wird entsprechend auch nicht viel praktiziert werden. Das kann ja auch nicht im Sinne der „Netzstabilität“ sein.

Darüber hinaus gibt es neben „Netzstabilität“ auch noch das überragende öffentliche Interesse der Energiewende. Und zwar sowohl aus Perspektive der Bekämpfung des Klimawandels, als auch der öffentlichen Sicherheit (Bomben auf Kraftwerke, Ölpreisschocks und so).

Wie gesagt gibt es heute schon eine Ausnahme für Unternehmer, die weniger als 25.000 Euro im Jahr umsetzen. Es gibt also keinen systemischen Grund, warum man nicht auch andere Ausnahmen schaffen sollte (wenn sie denn ein politisches/gesellschaftliches Ziel sinnvoll unterstützen).

Hä? Energy Sharing wird in meiner Bubble exklusiv mit einer effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien, Anreize zum Ausbau selbiger, Stärkung lokaler Versorgungssicherheit und billigeren Strompreisen begründet. „Steuervermeidung“ kann ich mit Energy Sharing de facto nicht betreiben, weil alles exakt dokumentiert wird. Da muss ich dann schon eine Leitung zu meinem Nachbarn legen, was für 99,99% der Stromnutzer wohl zu anspruchsvoll (und gefährlich) sein dürfte.

Frau Reiche freut sich. Mit der Einstellung hätten wir heute einen Bruchteil der EE-Produktion, denn deren Ausbau ist nur durch Subventionen erfolgreich gewesen. Dann hätte der Irankrieg deutlich heftiger reingehauen.

Der Akkudoktor fasst es eigentlich ganz gut zusammen:

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Das ist die halbe Wahrheit: Wir reden hier darüber, wenn die lokale PV-Einspeisung zu einem Netzengpass führt. Ja, lokaler Mehrverbrauch wäre netzdienlich und sollte honoriert werden. Aber spiegelbildlich ist lokale Einspeisung netzschädigend und sollte sanktioniert werden. Soll heißen, lokaler PV-Einspeiser und lokaler Verbrauchen sollen bei Energy Sharing zusammen die gleichen Netzentgelte zahlen wie ohne. (Ob sie „zum Spaß“ bilateral Geld verschieben, kann der Allgemeinheit bzw. den Netzbetreibern egal sein.)

Exakt! Und falls Energy Sharing dazu führt, dass sich Klein-PV-Anlagenbesitzer auf Kosten der Allgemeinheit weiter aus der Solidargemeinschaft entfernen, dann wir die Akzeptanz der Solidargemeinschaft für den PV-Ausbau und die Energiewende sinken. Denn nochmal: Wenn kein realer volkswirtschaftlicher Mehrwert entsteht, dann ist Energy Sharing ein Nullsummenspiel und im Zweifel auf Kosten der Ärmsten (die dann persönlich höhere Netzentgelte zahlen).

Unabhängig was man von solchen Ausnahmen halten mag: Das würde/sollte auch gelten, wenn der Klein-PV-Anlagenbetreiber seinen Strom an der Strombörse vermarktet, d.h. er hätte gar keinen steuerlichen Anreiz für Energy Sharing?!

Fußen diese Begründungen auf technoökonomischer Kompetenz oder auf Ideologie? Es gibt in diesem Land leider wohl Millionen von „Energiewende-Bundestrainern“, die glauben zu wissen, wie die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung am besten umzusetzen sei. Dem gegenüber stehen leider nur einige Tausende, vielleicht Zehntausende, die ausreichend viel Ahnung von diesem komplexen System haben, um volkswirtschaftlich diskussionswürdige Lösungen ableiten zu können.

Ich verweise exemplarisch gerne nochmal auf das Tagesthemen-Interview von Lion Hirth, der auf den banalen Fakt hingewiesen hat, dass Flächen-PV effizienter als Dach-PV ist und dafür im Nachgang angefeindet wurde (und zwar nicht von Energiewende-Gegnern sondern von Energiewende-Befürwortern).

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Man kann da auch eine völlig andere Sichtweise drauf haben, die ich so auch unterstützen würde:

Wir müssen bis gestern, spätestens aber bis 2045, unseren gesamten Primärenergiebedarf auf erneuerbare Energien umstellen. Das war, ist und wird schweineteuer. Nachweislich sind weder die Regierung, noch die Energiekonzerne Willens und in der Lage, die nötigen Investitionen zu tätigen.

Die mit Abstand effektivste Einzelmaßnahme für die Energiewende war und ist der Ausbau kleinerer PV-Anlagen, weil hier massenhaft privates Kapital aktiviert wurde. Etwa die Hälfte der gesamten Bruttoleistung der bisher ausgebauten Erneuerbaren Energien sind PV-Anlagen mit weniger als 15 kwp.

Es gibt bei kleineren Anlagen noch erhebliches Ausbaupotenzial, welches primär mit privatem Kapital gestemmt werden kann. Und wenn Politik und Konzerne nicht endlich ihren Arsch hoch kriegen, dann brauchen wir dieses Potenzial auch. Darüber, wie man dieses Potenzial sozial gerecht fördern kann, kann man reden.

In dieser Lesart sind die kleinen PV-Anlagen nicht „netzschädigend“. Sie sind ein essentieller und politisch notwendiger Bestandteil der Energiewende. „Netzschädigend“ ist der Unwille z.B. von Frau Reiche, die Netze entsprechend auszubauen, um diese PV-Anlagen (und Windkraft, Batteriespeicher usw.) sinnvoll in ein Gesamtsystem einzubeziehen.

Wer lokale PV-Einspeiser verteufelt, der schuldet es meiner Ansicht nach zu erklären, wie die Ausbauziele an EE-Leistung alternativ erreicht werden sollen. Und der muss erklären, wie das billiger passieren kann. Immerhin wird ein E-ON oder RWE den Strom aus den Konzern-PV-Parks und Windanlagen nicht zu Schleuderpreisen unter die Leute bringen. Diese Kosten muss der Endkunde – sorry, „die Solidargemeinschaft“ – auch zahlen.

Deine Argumentation würde verfangen, wenn wir schon genug PV-Leistung ausgebaut hätten. Haben wir aber nicht. Gemäß Fraunhofer müssen wir bis 2050 nochmal das 1,5-fache der aktuellen PV-Leistung ans Netz gehen lassen. Aktuell können wir gerade so unseren Strombedarf an Hochsommertagen aus EE decken, wenn die Sonne scheint. In Zukunft müssen wir auch in dunkleren Jahreszeiten und für die Batteriespeicher genug Strom produzieren, während der Strombedarf insgesamt zunimmt.

Also: nicht die PV-Anlagen oder die „Verabschiedung aus der Solidargemeinschaft“ sind das Problem. Das Problem ist der schleppende Netzausbau, der endlich aus Steuermitteln finanziert und gemäß politischer Zielsetzungen umgesetzt gehört, nicht mit Rücksicht auf die Gewinnabsichten irgendwelcher Netzbetreiber.

Kleine PV-Anlagen gehören dagegen weiter (mit Blick auf sozialen Ausgleich) gefördert und wo möglich netzdienlich gestaltet. „Energy Sharing“ kann da einen wertvollen Beitrag leisten.

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„Die Ärmsten“ sind doch exakt die, die von der PV-Anlage auf dem Nachbarhaus profitieren könnten, wenn sich eine lokale Vermarktung lohnt. Bei uns im Dorf gibt es jede Menge finanziell eher unterdurchschnittlich aufgestellte Haushalte, denen ich meinen Überschuss-Strom gerne für 10 Cent/Kwh verkaufen würde. Gleichzeitig würde „die Solidargemeinschaft“ dann keine Einspeisepauschale für meinen Strom mehr zahlen müssen.

Und die Mieter in meinem Haus in der nächsten Großstadt, die überwiegend zur Gruppe „ehemalige Geflüchtete mit fester, aber miserabel bezahlter Arbeit“ gehören würden sich über einen entsprechenden Stromtarif freuen. Aktuell macht für mich eine PV-Anlage auf dem dortigen Dach wenig Sinn, weil ich keinen Eigenbedarf herstellen kann. Wenn ich den Strom dort zu 15 Cent/kwh den Mietern anbieten könnte, sähe das ganz anders aus.

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Eine effektive Energiewende braucht den simultanen Ausbau der Netze, Speicher, Windenergie und Solarenergie. Die Förderung von Dach-PV war gut darin, Bewusstsein und Sichtbarkeit für die Energiewende zu schaffen. Aber sie hat volkswirtschaftliche Gelder gekostet, die man man besser beim Ausbau der Netze, Speicher und Windenergie (und Flächen-PV) eingesetzt hätte. Es ist einfach zu verstehen, warum die Politik das getan hat: Der PV-Ausbau ist der banalste Teil der Energiewende und offensichtlich lässt sich die Öffentlichkeit gerne von installierter PV-Leistung blenden.

Es war die politische Zielsetzung der Merkel-Regierungen, dass der Netzausbau ausgebremst wird. Dank des EUGH-Urteils ist die Bundesnetzagentur nun unabhängiger und damit der Netzausbau weniger abhängig von blockierenden Bundesregierungen.

Eine effektive Energiewende braucht den simultanen, aufeinander abgestimmten Ausbau der Netze, Speicher, Windenergie und Solarenergie. Die Förderung von Dach-PV war gut darin, Bewusstsein und Sichtbarkeit für die Energiewende zu schaffen. Aber erstens ging sie im Vergleich zum Rest des Systems zu schnell (weswegen sie nun die Netzstabilität bedroht). Und zweitens hat sie volkswirtschaftliche Gelder gekostet, die man man effizienter beim Ausbau der Netze, Speicher und Windenergie (und Flächen-PV) eingesetzt hätte. Es ist einfach zu verstehen, warum die Politik das getan hat: Der PV-Ausbau ist der banalste Teil der Energiewende und offensichtlich lässt sich die Öffentlichkeit gerne von installierter PV-Leistung blenden.

Es war die politische Zielsetzung der Merkel-Regierungen, dass der Netzausbau ausgebremst wird. Dank des EUGH-Urteils ist die Bundesnetzagentur nun unabhängiger und damit der Netzausbau weniger abhängig von blockierenden Bundesregierungen.

Nein, die Ärmsten sind die anderen Armen, die nicht an Energy Sharing teilnehmen können, aber wegen des Energy Sharings der anderen persönlich höhere Netzentgelte zahlen müssen (Nullsummenspiel: Die Energy-Sharing-Menschen bereichert sich auf Kosten der Nicht-Energy-Sharing-Menschen. So wie sich bisher Prosumer-Eigenheimbesitzer auf Kosten der Allgemeinheit bereichern konnten.)

Das ist so nicht richtig. Die Bundesnetzagentur beschreibt wachsende Herausforderungen durch hohe PV-Einspeisung und mangelnde Steuerbarkeit. Das Problem ist nicht die Existenz der Anlagen sondern dass diese nicht ausreichend flexibel aufeinander reagieren können. Und genau dort wäre ein sich lohnendes Energy-Sharing-Modell ein wirklicher Gewinn gewesen.

Das sind völlig unterschiedliche, nicht vergleichbare Finanzierungswege. Eine private Dachanlage wird mit überwiegend privaten Mitteln errichtet. Das Geld hätte der Staat nie in Stromnetze investieren können. Die Förderung selbst war nur ein kleiner Teil.

Das muss doch momentan niemand, denn beim Energy-Sharing fallen die vollen Netzentgelte an. Und natürlich können Menschen ohne eigene PV von Energy-Sharing profitieren, wenn man das System gut designed würde. Dann wäre es aber eine Gefahr für das Vertriebsmodell der Energiekonzerne.

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