Covid-19 / Verhältnismäßigkeit von Kontaktdatenpflicht?

Hi,

ein Thema das mir im Corona-Komplex zu wenig diskutiert wird ist die Pflicht Kontaktdaten zu hinterlassen, ob mit Zettel oder mit Luca App.

Als Nichtjurist frage ich mich wie man die Verhältnismäßigkeit dieser Pflicht rechtfertigen kann in der heutigen Lage wo Nachverfolgung von einzelnen Infektionsketten eh kein ernstzunehmendes Ziel mehr ist? Ich persönlich finde dass das meine Freiheit einschränkt, und ich sehe den Nutzen in der Pandemiebekämpfung nicht mehr in der aktuellen Lage.

Vielleicht ein spannendes Thema gerade im Hinblick auf Ulf’s juristische Expertise und die GFF?

Dazu:
Tagesschau.de: „Mainzer Polizei nutzte Daten der Luca-App“

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Der verlinkte Artikel und das Thema an sich scheint mir nicht mehr relevant zu sein.
Seit dem der Impfstatus geprüft wird ist mir keine Anmeldung mit der Luca App mehr unter gekommen.

Mein Punkt bzw meine (juristische) Frage ist doch wie man die Verhältnismäßigkeit dieser Regel denn noch argumentiert? Ob die Regel im Einzelfall von privaten Anbietern umgesetzt wird ist ja noch eine andere Frage, wie halt auch bei anderen Maßnahmen (Maskenpflicht, …)

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Das wundert mich, soweit ich weiß ist das in allen Ländern noch verpflichtend, also Zettel oder App. In einigen Ländern scheint jetzt auch CWA zu gehen was natürlich viel besser ist, aber wo kannst Du denn in Restaurants etc gehen ohne Kontaktverfolgung?

In Brandenburg muss ich beim Restaurant-Besuch oder beim Besuch des Schwimmbads immer meine Kontaktdaten angeben. Außerdem bitten mich in meiner Stadt fast alle Läden freundlich per Luca-App oder Corona-Warn-App einzuchecken (oder meine Daten auf einen Zettel zu schreiben) oder ich werde freundlich gebeten woanders einkaufen zu gehen.

Ist für mich okay, da die Daten (hoffentlich) datenschutzkonform gelagert werden. Ich bin wollte nur darauf hinweisen, dass hier die Daten noch immer sehr weitergehend erhoben werden.

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Meine Lebensrealität hier in Bayern ist wie ich schon beschrieben habe anders.

Spannend und das obwohl Landesfürst Söder sich doch deutschlandweiten immer als härtester Hund überhaupt darstellt.

Danke für die Info. Nehmen Sie einfach mit, dass es nicht überall so ist.

Ich gehe mal stark davon aus, dass da wo bei euch die Kontaktlisten geführt werden keine 2G sind.

Doch, doch. 2G Prüfung und Kontaktliste/Luca/CWA werden parallel geführt. Die Kontaktlisten sind eine freiwillige Regel der Unternehmen, keine verpflichtende Regel. Dennoch wird sie im Freizeitbereich umgesetzt.

Man sollte nicht immer von sich und seinem Dunstkreis auf andere schließen. Wobei ich zugeben muss, bei der bayerischen Ego-Show in der Corona-Pandemie kann man natürlich schon einmal denken, dass alle anderen weniger hart und einschneidend sind, aber es ist halt nur Augenwischerei was der Bayern MP da macht.

Dann solltest du dich bei den Unternehmen bedanken die diese „freiwillige Regel“ umsetzen.
Ich sehe auch keinen Sinn darin, bei überlasteten Gesundheitsämtern die sowieso keine Kontaktverfolgung ausser den „engen Kontakten“ macht, eine solche Liste zu führen.

Interessant. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Pflicht zur Kontaktdatenabfrage z.B. im Restaurantbetrieb weiter besteht. Ist auch gar nicht so einfach herauszubekommen was gilt.
Auf https://www.dehoga-corona.de gibt es ganz gute Zusammenstellungen.

In Bayern zum Beispiel ist eine Erfassung erst bei Veranstaltungen ab 1000 Menschen erforderlich.

In Brandenburg hingegen ist sie in Restaurants generell noch vorgeschrieben.

Denke auch, dass eine Erfassung in der aktuellen Lage aus den von euch genannten Gründen keinen Sinn mehr macht. Ein Location-Check-In per Corona-Warn-App, der nicht über die Gesundheitsämter funktioniert, ist dagegen umso sinnvoller.

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Wie hier schon gemerkt wurde: Das ist in den Bundesländern unterschiedlich, als weiteres Beispiel: In Hessen gibt es keine Kontaktdatenerfassung mehr in z.B. der Gastronomie, aber z.B. noch in Clubs.

Wichtig dabei: Wo die verpflichtende Erfassung der Daten nicht vorgeschrieben ist, da ist sie auch nicht zulässig! Es gibt dann keine Rechtsgrundlage mehr und die DSGVO greift. Du darfst als Kundin dann noch freiwillig danach gefragt werden, aber wenn du das ablehnst, kann dich die Lokalität nicht dazu zwingen.
Ein Aufhängen von CWA-Eventcodes ist hingegen kein Problem, weil dabei keine personenbezogenen Daten anfallen. :slight_smile:

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Danke für die Berichte, mir war nicht klar wie unterschiedlich das aktuell in den Ländern geregelt ist. Meine Erfahrung in Brandenburg ist eben dass es das überall noch gibt, aber mittlerweile (teilweise) die CWA akzeptiert wird was ich als sinnvoll und verhältnismäßig empfinde im Gegensatz zur Luca-/Zettelwirtschaft die sich für mich nicht gut anfühlt weil ich wenig Vertrauen in Datenschutz-konforme Datenverarbeitung habe.

Der Vergangenheit hat doch eines gut gezeigt:
Sowohl die Gesundheitsämter als auch der Staat als auch die Betreiber der Luca-App kommen nicht eigenständig an die Daten heran.
Die Daten werden nur für die eine Gaststätte freigegeben, wenn das Gesundheitsamt einen CoronaFall anzeigt oder wie im Mainzer Fall einen CoronaFall simuliert.
Also können Dritte wie die Staatsanwaltschaft nur an die Daten bei einem echten oder simulierten CoronaFall.
Dass sich die Mitarbeiter wie im genannten Fall strafbar machen und unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes Daten für andere Zwecke erspähen stellt sich bislang als Ausnahme dar.
Bei der Zettelwirtschaft hingegen ist ein staatlicher Druck auf die Herausgabe von Daten vonseiten der Gaststättenbetreiber wahrscheinlicher.

Nur braucht es leider nur eine „Ausnahme“, die bekannt wird, um die gesammte Akzeptanz des Sytems zu unterwandern (nicht dass ich da bei Luca traurig wäre):

Die Akzeptanz wird hier aber nicht von Luca, sondern von den Gesundheitsministeriumsmitarbeitern und der Polizei unterwandert. Wenn Luca unter Vorspielung falscher Tatsachen zur Herausgabe der Daten gebeten wird kann dies nicht Luca vorgehalten werden.
Ich hoffe sehr auf eine harte Verurteilung der betroffenen Staatsanwaltschaft sowie den Mitarbeitern des Ministeriums um vor ähnlichen Fällen abzuschrecken.

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Luca und Listen: Polizei hat in über 100 Fällen Kontaktdaten abgefragt

Wie genau wird jetzt juristisch gerechtfertigt dass diese Kontakterfassungs-Regelungen (in den Ländern in denen es sie gibt) verhältnismäßig sind?

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