Covid-19 Pandemie/ Impfpflicht, einrichtungsbezogen

Wie immer sind eure Folgen wirklich toll.
Wir, meine Frau und ich, freuen uns wirklich jedesmal wenn wieder einmal eine neue Folge erscheint. Auch das Thema Windkraft ist sehr interessant und die Spezial Folgen kommen bei uns sehr gut an.
Eine kleine Kritik zu der aktuellen Folge möchte ich gerne äußern:
Zu dem Thema der Einrichtungsbezogenen Impflicht möchte ich gerne erwähnen, dass hier ausschließlich Krankenpflegerinnen genannt werden. Dies erweckt den Eindruck, dass hauptsächlich diese Berufsgruppe sich nicht impfen lässt. Zu den Einrichtungen zählen jedoch sämtliche Berufsgruppen die Kontakt zu Patientinnen haben. Also auch Mediziner*innen (Hier sind ebenfalls Impfgegner vertreten) als auch Reinigungskräfte, Service und Verwaltungspersonal.

Vielen Dank für eure super Recherche die ihr jedesmal wirklich gut wüten Zuhörer*innen präsentiert. Für uns könnten diese gerne noch länger sein.

Herzliche Grüße

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Ich hatte beim Hören eher die Vermutung, dass es hier an der Nachweisbarkeit scheitert. (Das folgende sind eher meine Überlegungen anstatt fundierte Tatsachen.)

In der aktuellen Infektionslage ist fast nichtmehr nachzuvollziehen, wer sich woher angesteckt hat. Wenn es also in einer solchen Einrichtung einen positiven Fall gibt, ist gar nicht klar, ob ungeimpftes Personal involviert war, oder es eine unerkannte Infektion bei geimpftem Personal oder eine extern eingetragene Infektion ist.
Da müsste man als Staatsanwaltschaft alle Impfpässe abfragen. Selbst dann erwischt man vielleicht Menschen, die gegen die Impfpflicht verstoßen, aber die Infektion ist dann immernoch unklar, und somit nicht anklagbar.

Mit einer reinen Strafbarkeit gegen die Angestellten werden also viele Ungeimpfte durch’s Netz rutschen. Daher will man eine präventive Kontrolle des Impfstatus etablieren.
Zudem bekommt man so die Betreiber der Einrichtungen in die Haftung und damit in die Umsetzungsverantwortung. Auch das wäre bei einer reinen Strafbarkeit der Angestellten nicht gegeben, und würde es Betreibern erlauben wegzuschauen.

Kurze Anmerkung: die etwas umständliche Meldung von Ungeimpften Mitarbeiter*innen von Krankenpflegeeinrichtungen stammt wahrscheinlich von einer ganz ähnlichen Regelung im Masernschutzgesetz, bei der ebenfalls eine Meldung an das Gesundheitsamt stattfindet. Unabhängig davon finde ich die Regelung der aktuellen Lage nicht angemessen, aber ich kann mir vorstellen, das der Entwurf daher stammt.

CAVE: ich bin Medizinerin, keine Juristin, und kenne die Gesetzestexte nicht, wenn ich mich irre, bitte Korrektur

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