Covid_19: Darf akademisches Lehrpersonal falsche Fakten verbreiten?

Es gibt Universitätsprofessoren, die falsche Fakten verbreiten. Das wird in einem Fall von der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg auch erkannt…

Laut dem Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Würzburg, Herrn Professor Dr. Matthias Frosch, wird die Verbreitung dieser falschen Fakten „durch das sehr weitgehende Recht auf freie Meinungsaußerungen gedeckt“.

Professor Dr. Hans-Günter Koebe ist apl.-Professor der Universität Würzburg. Auf die Frage in einem Interview „Aber ist die Gefahr nicht groß, als Ungeimpfter andere Menschen anzustecken“ antwortet Herr Professor Koebe:

„Die Gefahr ist für Geimpfte und Ungeimpfte vergleichbar, deswegen zählt aus meiner Sicht der epidemiologische Aspekt der Impfung nicht. Alle zurzeit maßgeblichen Virologen sind sich darin einig, dass die 2G-Regel nur eine scheinbare Sicherheit vor Ansteckung und Weitergabe des Virus bietet. Aus diesem Grund ist die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht nachvollziehbar.“

Die der Meinungsbildung zugrundeliegenden Fakten sind schlicht falsch. Damit ist die geäußerte Meinung im besten Fall wertlos und im realen Fall lebensgefährlich.

Wenn die wissenschaftliche Selbstverwaltung einer Universität, die das Recht und die Pflicht hat, junge Menschen auszubilden, es nicht schafft solche Unfug-Generatoren aus dem Lehrbetrieb zu entfernen, muss man sich fragen, ob eine medizinische Fakultät das alleinige Recht haben darf, die Eignung der Universitätsprofessoren zu beurteilen.

Zu diesem Sachverhalt ist ein aussagefähiger Schriftwechel vorhanden, den ich der „Lage der Nation“ zur Verfügung stellen kann.

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