Corona – Irrlichternde Verwaltungsrichter

So langsam müssen wir in Deutschland wohl mal nicht nur über Polizeiprobleme reden, sondern auch mal über ein Justizproblem. Es kann doch wohl nicht sein, dass ständig irgendwelche durchgeknallten Richter in ihren Elfenbeintürmen systematisch den Infektionsschutz unterminieren.

Das fing an mit den Entscheidungen gegen das sog. Beherbergungsverbot. Das wurde von vielen noch begrüßt. Endlich ist die Schonzeit für die Regierung vorbei und Maßnahmen werden nicht mehr durchgewunken, sondern müssen bis ins Detail penibel wissenschaftlich begründet und natürlich verhältnismäßig sein. Jawollja!

Das Problem ist, wie Verhältnismäßigkeit von Gerichten anscheinend mittlerweile interpretiert wird. Nehmen wir mal an, wir hätten jetzt 10 Einzelmaßnahmen, die das Infektionsgeschehen jeweils um geschätzte 3% verringern. Insgesamt 30% sind jetzt nicht der Hammer, der die Pandemie sofort zum Stillstand bringt, aber weitere Maßnahmen, die z.B. Schulen oder Einzelhandel betreffen, will die Politik nicht, und 30% wären vielleicht gerade genug, um die Zahlen zumindest wieder spürbar nach unten zu drücken.

Was passiert? Gegen jede dieser Einzelmaßnahmen gehen irgendwelche Egomanen vor Gericht, und früher oder später landen diese dann vor einem Richter, der die Maßnahme völlig isoliert betrachtet und sagt: „Ja, nur wegen 3% Infektionsverringerung wird diesem Menschen sein Geschäft geschädigt oder sonstwie in seine Grundrechte eingegriffen? Das ist jetzt aber unverhältnismäßig.“ Zack, alle Maßnahmen sind ungültig, die Ansteckungszahlen explodieren. (Die umgekehrte Herangehensweise, z.B. zu sagen „es ist unverhältnismäßig, dass die Gastronomie jetzt vermutlich doppelt so lange wie notwendig geschlossen bleiben muss, bloß weil unsere Minister die Schulen geöffnet halten wollen, deswegen ordnet das Gericht an, dass die Schulen ebenfalls geschlossen werden müssen“, das könnte ich wenigstens noch nachvollziehen, aber da kommt anscheinend keiner drauf.)

Und so kommt es, dass dann nicht nur Beherbergungsverbote kassiert werden, sondern in der Folge auch z.B. Sperrstunden oder nächtliche Alkoholverbote in Berlin oder Hamburg. Oder dass das OVG Bautzen – selber unter Verdacht stehend, der Coronalügner-Fraktion nicht unbedingt fern zu stehen – die Ansteckungsparty in Leipzig durchdrückt, wie auch schon ihre Richterkollegen in Berlin zuvor. Oder dass gestern Abend ein OVG in Mecklenburg-Vorpommern mal eben festlegt, dass das Einreiseverbot zu privaten Zwecken in dieses Bundesland für den Oberschwurbelmeister und Schwindeldoktor Schiffmann nicht zu gelten hat, weil sein Versammlungsrecht als Baden-Württemberger in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls höher zu bewerten sei, als dass irgendwelche unschuldigen Dritten mit einer tödlichen Krankheit bedroht werden.

Man muss sich das nur mal klarmachen. Jeder Covidiot, der sich infiziert und dann aufgrund seiner ideologischen Ablehnung jeglicher Vorsichtsmaßnahmen 10 andere Leute ansteckt, muss von 10 Vernünftigen ausgeglichen werden, die alle niemanden weiteres anstecken dürfen, damit der R-Wert unter 1 bleiben kann. Und wenn der Covidiot die 10 Leute auf einer seiner Demos ansteckt, und die gehen dann nach Hause und stecken jeder weitere 10 an, dann benötigt man schon 111 rechtschaffene Infizierte, die ihren Clean Sheet behalten. Ich frage mich ernsthaft, wie irgendjemand, mit oder ohne juristisches Staatsexamen, behaupten kann, das wäre verhältnismäßig.

Ich fürchte, wir bräuchten einen Passus im Infektionsschutzgesetz, dass für Richter, die solche Entscheidungen treffen, eine obligatorische Überprüfung der geistigen Gesundheit vorsieht.

Und falls jetzt wieder das Gegenargument kommt, die Behörden hätten halt nicht geschickt genug formuliert, die Maßnahmen könnten vielleicht gerechtfertigt sein, aber dann muss das dem Gericht halt auch überzeugend(er als vom Schwurbelanwalt der Gegenseite) vorgetragen werden. Was können denn die Leute, die am Ende deswegen sterben oder Langzeitschäden ertragen müssen dafür, dass da vielleicht irgendein niederer Jurist aus der Behördenhierarchie sich nicht als brillanter Staranwalt erwiesen hat? Ist das das einzige, worauf es vor deutschen Gerichten ankommt? Kann der Richter sich nicht selber schlau machen, Sachverständige oder Studien beauftragen o.ä., wenn ihm die Sachvorträge nicht ausreichen um sich eine Meinung zu bilden? Aber dann bitte in der Hauptsacheverhandlung. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren sollte doch bitteschön die Gefährdung zahlreicher Menschenleben vorerst höher bewertet werden als z.B. das Bedürfnis eines Barbesitzers Geld mit Coronaparties zu verdienen oder das eines rechtsradikalen Aluhutträgers öffentlich Fake News zu verbreiten.