Corona-Impfung 12-15 Jährige

Ihr irrt bezüglich der Übernahme des Haftungsrisikos mit einer fatalen Konsequenz: In §60 Bundesinfektionsschutzgesetz ist die staatliche Haftung bei eventuellen Impfschäden geregelt (und sei es, wir erfahren in 5 Jahren, dass……). Eine Stiko-Empfehlung ist hier nicht ausschlaggebend (wie Ihr richtig bemerktet), aber es braucht eine Empfehlung der zuständigen Länderbehörden. Wenn also ein Bundesland die COVID-19 Impfung für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren empfiehlt, so tritt die Haftung in Kraft (wenn die Impfung in dem entsprechenden Bundesland erfolgte).
Entweder allgemeine Stiko-Empfehlung oder Erlass des Bundeslandes. Sonst übernimmt die Ärztin die Haftung für jeden Schaden, der mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden kann.
Ich hoffe sehr, dass aufgrund Eurer Aussage, dass man für jedes Kind ab 12 einen Impftermin vereinbaren kann, nicht am Montag in meiner Praxis die Hütte brennt.
Danke aber für die schöne Zusammenfassung.