Zweifel und Diskussionen gibt es doch immer an jeder Entscheidung in dem Bereich. Genauso wie von manchen bezweifelt wird, dass die AfD verboten werden kann, wird von anderen bezweifelt, dass sie nicht verboten werden sollte. Auch die üblichen Verdächtigen würde so oder so einen Grund finden, sich als Opfer des Systems zu sehen.
Ob das Innenministerium hier verantwortungsvoll gehandelt hat wird erst die gerichtliche Aufarbeitung zeigen. Von außen können wir das glaube ich in diesem Fall nicht beurteilen. Die offizielle Begründung ließt sich doch erstmal schlüssig:
Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.
In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die „COMPACT-Magazin GmbH“ antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte . Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht.
In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die „COMPACT-Magazin GmbH“ ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept , das nach ihrer Ansicht „ethnisch Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die „COMPACT-Magazin GmbH“ bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen .
(Hervorhebungen im Original)
Dass das Vereinsrecht grundsätzlich auch GmbHs und Medien umfasst, scheint ja bei den meisten Juristen unstrittig zu sein.
Man darf also auf die gesammelten Beweise gespannt sein, mit denen das Innenministerium das Verbot untermauern wird.
Mein laienhafter Blick auf Compact würde hier aber die Lesart des Innenministeriums unterstützen. Wenn Bundesverwaltungsgericht und Verfassungsgericht kein Problem mit dem Verbot von linksunten hatten, dann sehe ich nicht so richtig wie Compact und Elsässer aus der Nummer rauskommen sollten.
Aber wurde hier nicht schon maximale Zurückhaltung geübt? Compact existiert seit 2013. Seit 2021 wird es vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Zu einer Besinnung bei Elsässer hat das offenbar nicht beigetragen. Es wird oft die „wehrhafte Demokratie“ gefordert, gerade gegen rechts. Irgendwann muss man eben auch mal eine Linie im Sand ziehen.
Im übrigen ist es wirklich nicht schwer, ein ausländerfeindliches, populistisches, gewaltverherrlichendes, lügendes, und propagandistisches Medium zu führen, ohne dabei die Grenzen der Verfassung zu überschreiten. Die BILD macht es jeden Tag vor.