mich macht sowas echt sowas von fassungslos. Man hat diesen irren, an die NS-Zeit erinnernden, Vorschlag ja bereits lose vom Linnemann gehört. Aber, dass man hier tatsächlich so ein Gesetz auf den Weg bringen will, ist in meinen Augen eine totale Bankrotterklärung.
Ich habe das Gefühl, dass Konservative gerade in allen sozialen Bereichen alles zerstören, was man in den letzten Jahren und Jahrzehnten als Errungenschaft gefeiert hat.
Was kommt als Nächstes? Die Ehe zwischen homosexuellen Menschen wieder rückgängig machen? Elternzeiten wieder abschaffen?
Eine Einordnung von Fachleuten, die sich mit psychisch Erkrankten auskennen, ist hier zunächst angezeigt.
Ein solches Register wäre nicht zielführend, sondern stigmatisierend und gefährlich. Psychisch kranke Menschen sind als Gesamtgruppe nicht gewalttätiger als Menschen ohne psychische Erkrankungen. Auch unter terroristischen Gewalttätern finden sich nicht mehr psychisch kranke Menschen als in der Allgemeinbevölkerung.
Als Hintergrund sollte man noch wissen, dass Konservative anfälliger in Bezug auf bestimmte vorgestellte Bedrohungen sind.
Conservatives show increased volume in the right amygdala, a region associated with threat detection and emotional processing.
Neural sensitivity to threat is greater in conservatives, while liberals show more sensitivity to response conflict.
Nicht nur im sozialen Bereich. Bevor die sich den Realitäten stellen und ihr Weltbild anpassen, reißen sie uns alle lieber mit in den Untergang um ihre Wahnvorstellungen zu behalten. Und sie haben genau dafür ein Mandat bekommen.
Ich schreib es noch mal für alle, denen Quellen-Recherche eher lästig ist:
der Gesetzesentwurf wurde von der CDU und SPD Fraktion eingebracht, d.h. die „Wahnvorstellungen“ wurde offenbar parteiübergreifend geteilt,
wörtlich steht da „(4) Erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Fremdgefährdung und besteht zum
Zeitpunkt der Entlassung aus medizinischer Sicht die Sorge, dass von der untergebrachten Person ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung ausgehen
könnte, sind zusätzlich zur Mitteilung nach Abs. 3 Satz 1 die für den Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde und Polizeibehörde von der bevorstehenden Entlassung unverzüglich zu unterrichten.“
Wie wirksam der subtile Hinweis sein soll: „wir haben dich im Auge“, kann nur die Polizei beurteilen. Die Gefährderansprache gehört ja zum polizeilichen Werkzeugkasten.
Nicht zwangsläufig. Gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass man dem Koalitionspartner in seinem Gebiet Freiraum lässt und dieser im Gegenzug dem anderen seine Projekte lässt (das, was der FDP in der Ampel abgegangen ist).
Was aber nicht ausschließt, dass die SPD Hessen dahinter steht.
2023 forderte sie noch einen Krisendienst für die Nachbetreuung:
Guter Hinweis. Vielleicht bin ich da zu pessimistisch, aber ich kenne die vielen, vielen Diskussionen, in denen bei vielen Grenzüberschreitungen mit genau solchen Einschränkungen (nur bei kriminellen, nur bei Terror, nur in ganz schweren Fällen, nur als letztes Mittel etc. Pp.) erstmal der Fuß in die Tür gesetzt wurde und dann werden Erfassung und Maßnahmen immer weitläufiger auf immer mehr Menschen ausgeweitet.
Es handelt sich wieder mal um Sicherheitssimulation.
Jenseits der forensischen Psychiatrie, die nur ein kleines Teilgebiet ausmacht, ist nur eine Teilgruppe psychisch Erkrankter tatsächlich gewalttätiger. Eine stark erhöhte Gewalttätigkeit konnte für Menschen mit Schizophrenie-Spektrum-Störung und komorbidem Substanzmissbrauch belegt werden.
Ums mal schlicht zusammenzufassen, könnte man sagen, das sind zumeist Menschen, die unter Wahnvorstellungen/Halluzinationen leiden und durch Alkohol- bzw. Drogeneinfluss enthemmt oder getriggert werden.
Nun stelle man sich vor, diese Menschen würden in einem Zentralregister erfasst und bekämen vielleicht noch Gefährderansprachen oder gar regelmäßige Besuche von der Polizei, die gar nicht für den fachkompetenten Umgang mit psychiatrisch Erkrankten ausgebildet ist.
Naheliegend wäre, dass beispielsweise Menschen mit Verfolgungswahn oder einer anderweitig fragilen Persönlichkeit sich erst recht unter Druck gesetzt fühlten, was dann zu kontraproduktiven Reaktionen führen kann.
Der Nutzen des Gesetzentwurfs ist daher in höchstem Maße fraglich. Er könnte sogar gegenteilige Effekte hervorrufen.
Sollte man bei Punkt 2 sich nicht eher für eine bessere ärztliche Versorgung aussprechen?
"ohne ärztliche Weiterbehandlung eine Fremdgefährdung "
Und dann ist doch der behandelnde Psychologe im Prinzip wie jetzt auch dazu angehalten bei Gefahr seine Schweigepflicht zu brechen. Auf jeden Fall sehe ich dort eine erheblich bessere Grundlage für eine solche Entscheidung. Irgendwie ergibt vieles was aktuell diskutiert wird keinen Sinn, wenn man eine Lösung anstrebt die langfristig funktionieren soll. Eine Gefärderansprache macht doch auch lediglich dort Sinn, wo eine rationale Entscheidung Grundlage der eigenen Handlung ist. Gerade das ist hier doch nicht unbedingt der Fall. Insofern ist das doch Null hilfreich zur Vermeidung von eventuellen Zwischenfällen.oder verstehe ich hier grundsätzlich was falsch?
Ich bin Dir dafür sehr dankbar (ich teile hier auch hin und wieder die Ergebnisse einer Recherche zu einem Thread-Thema): Es macht doch keinen Sinn, wenn jeder Mitleser diese Recherche nochmal durchführen muss. Und hier kann man darauf vertrauen: Wenn eine solche Recherche mal fehlerhaft sein sollte, wird sich relativ schnell einer finden, der das korrigiert.
Mich erschüttert die Verlogenheit mit der hier agiert wird. Statt solcher in der Tat nicht zielführenden Listen braucht es eine niederschwellige Anschlussversorgung. Die ambulante Versorgung liegt darnieder. Fachartztpraxen sind überfüllt, auf Therapien muss monatelang gewartet werden. Menschen, die auf eine Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus anewiesen sind, warten monatelang oder werden in die Obdachlosigkeit bzw.anderweitig prekäre Verhältnisse entlassen. Das ist der Skandal hknter dem Skandal. Statt notwendiger Hilfe kommt diskriminierende Listenerfassung.
Ein Thema, dessen sich die Lage dringend einmal annehmen sollte!
Ulrich Engelfried. Sprecher der Fachgruppe Betreuungsrecht der Neuen Richter:innenvereinigung; Vorsitzender der Aufsichtskommission nach HmbPsychKG. Hamburg.
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