Cannabiskontrollgesetz (CannKG) / Bundesrat / Koalitionsvertrag

Die neu gewählte Ampel-Koalition möchte die Abgabe von Cannbis ab Erwachsene legalisieren. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag wörtlich: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“

In meinem persönlichen Umfeld sowie in den Medien wird nun ständig von Legalisierung berichtet, doch dafür muss das Cannabiskontrollgesetz erst verabschiedet werden.

Hier scheint mir eine lückenhafte bzw. unzureichende Berichterstattung vorzuliegen. Denn dem Gesetz muss, meines Wissens, zumindest in Teilen, durch den Bundesrat zugestimmt werden, da Länderkompetenzen betroffen sind.

Schaut man sich nun die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat an, so erscheint eine Blockade des Gesetztes durch die CDU/CSU äußerst realistisch.
Für eine Zustimmung des Bundesrats zum neuen Gesetzentwurf müssten daher vermutlich viele der anstehenden Landtagswahlen von Ampelparteien gewonnen werden.

Sofern meine These sich als richtig erweist, könntet ihr dieses Thema aufgreifen und erörtern wie realistisch eine Zustimmung des Bundesrats zum CannKG ist und wie das taktische Vorgehen der Ampelkoalition im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen bei diesem Thema sein muss?
Ist überhaupt mit dem CannKG zu rechnen und falls ja, wann könnte dies der Fall sein.

Mit freundlichen Grüßen
Frederick

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Hi, vielen Dank für deinen Beitrag! Woraus soll sich denn die Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat ergeben?

Hi, ich habe das auch schon oft gehört und sehe auch keine Zustimmungsbedürftigkeit. Ich glaube aber, das kommt daher, da beim Bundesrat häufig Einspruchs- und Zustimmungsgesetz verwechselt. wird

Definitv ein Problem ist wohl, dass Deutschland in einem UN-Abkommen drin ist, dass die Cannabis-Legalisierung verbietet. Würde man das Abkommen ignorieren, wäre das außenpolitisch schlecht. Sauber aus dem Abkommen auszutreten würde die Legalisierung einige Jahre verzögern, da Fristen beachtet werden müssen:

Auch ein guten Artikel zu dem Thema:

Von meiner Seite aus liegt hier keine Verwechselung vor.
Der Bundesrat stellt auf seiner Website entsprechende Informationen zu Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen zur Verfügung.

Im Gesetzesentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vom 04.03.2015 heißt es „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das folgende Gesetz beschlossen […]."

Zustimmungspflichtig sind demnach § 10 Abs. 2 CannKG, § 44 Abs. 2 CannKG.

Auch wenn diese lediglich den Verbraucherschutz und den Jahresbericht an die vereinten Nationen betreffen, sind sie dennoch zustimmungspflichtig.

Wie es um die Zuständigkeit der Behörden der jeweiligen Länder gestellt ist und ob deswegen eine Zustimmung des Bundesrats nötig ist, kann ich leider nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass nach § 13 Abs. 4 CannKG den Behörden der Länder Meldung zu leisten ist. Auch müssen die zuständigen Behörden der Länder nach § 19 Abs. 2 CannKG über Anträge auf Erlaubnis entscheiden. Im Gesetzentwurf finden sich etliche weitere Situationen, in denen Aufgaben an die Behörden der Länder delegiert werden.

Des Weiteren heißt es in Art. 104 a Abs. 4 GG „Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, Geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entstehende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind."

Auch einige Abgeordnete haben sich zu diesem Thema bereits geäußert.

U.a. Konstantin Notz (Muss das Cannabiskontrollgesetz ihrer Partei für eine Umsetzung zwingend mit Zustimmung durch die absolute Mehrheit des Bundesrats verabschiedet werden? | Frage an Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen))

und

Kirsten Kappert-Gonthers (Wie wollen Sie sicher stellen, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis nicht durch den Bundesrat (mit Unionsmehrheit) blockiert wird? | Frage an Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen))

Zunächst einmal vielen Dank, dass du dir in der Gesetzesanalyse so viel Mühe gibst. Deshalb will ich aber feststellen, dass das von dir vorgelegte „CannKG“ ein Entwurf ist, den man für die geplante Legalisierung kaum Paragraph für Paragraph zugrundelegen kann. Sicher wird er einige Grundlagen liefern können, jedoch werden wir kaum im Wortlaut darüber diskutieren können, da kein aktueller, für die aktuelle Regierung relevanter Entwurf zugrundeliegt. Aber als Grundlage können wir inhaltlich (!) sehr gut mit dem Material arbeiten. (Kleine Bitte: Poste doch bitte den Wortlaut der Normen, ich kann sie irgendwie nicht finden, sondern nur einen allgemeinen Artikel)

[quote=„Frederick, post:6, topic:11858“]„Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, Geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entstehende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind."
[/quote]

Die drei Zitate sagen in etwa das Gleiche. Aus den Links, die du gepostet hast, glaube ich aber herauszulesen, was du damit sagen möchtest (falls ich irre, bitte korrigieren!): Die Länder müssten im Fall der Legalisierung gewisse Regulierungsaufgaben ebenso wie die Kontrolle übernehmen. So müssten Genehmigungen für den Anbau wie etwa auch bei Baugenehmigungen oder in der Schankwirtschaft erteilt werden. Das erzeugt für die Länder einen gewissen Verwaltungsaufwand, nicht zuletzt auch bei der Nachschau (also Kontrolle der Genehmigungsinhalte).

Hier könnte ich eine Zustimmungspflichtigkeit für vertretbar halten. Sofern das Gesetz (das leider nicht vorliegt) aber einen rein staatlichen Anbau vorsieht, käme nur noch eine Betroffenheit der Länder bei der Verkaufskontrolle in Betracht.

Hier müsste man jetzt schauen, wie das bei der Zulassung neuer Arzneimittel gehandhabt wird (Cannabis soll ja über Apotheken vertrieben werden). Da bin ich aber überfragt, da ich die Praxis nicht kenne.

Guten Tag, vorweg hier der Link zum Gesetzesentwurf von 2015. Ich hoffe, dass dieses Dokument gesucht hast.

Vielen Dank für deine Antwort. Im Bezug auf den Entwurf für das CannKG hätte ich selbstverständlich deutlich machen müssen, dass dieser vermutlich so nicht vorgelegt wird und mir, wie du richtigerweise angemerkt hast, als Grundlage für meine Sorge im Bezug auf eine Zustimmungspflichtigkeit im Bundesrat diente.

Wie du auch, sehe ich hier das größte Problem. Da leider noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, stehen hier natürlich einige Fragezeichen im Raum, ob es ggf. zu einem rein staatlichen Anbau kommt.

Aufgrund des nichtvorhandenen Gesetzesentwurf ist es schwer zu sagen, ob das Gesetz einer Zustimmungspflicht unterliegt. Dazu kommt, dass es Aufgrund der Corona-Pandemie vermutlich noch Jahre dauern wird, bis ein Entwurf vorliegt. Anbei folgen einige interessante Artikel zum Thema.

Ich schreibe auch mal was dazu. Warum hab ich hier was zu sagen? Ich hatte zur letzten Ausschreibung der Bundesregierung/Bfarm eine Firma gegründet, die den Zweck hatte, auf genau diesem Gebiet tätig zu werden. Ich habe mein Geld dahin gelegt, wo mein Mund ist - wie man so schön auf Englisch sagt.

Der vorgeschlagene Amtsapparat wird keine Entspannung bei Behörden und Polizei geben. Ganz im Gegenteil: Es würden auf einen Schlag sehr viele Unternehmen auf einmal entstehen, die sich in diesem Markt tummeln. Das sind ja nicht nur Erzeuger und Verkäufer, sondern auch weiterverarbeitende Betriebe, Labore, Forschung und Herstellung von Werkzeugen. Die sollen alle neu reguliert werden und das in einem absehbaren Zeitraum? Ich finde das sehr lustig - Wir kriegen seit 10 Jahren nicht mal, komplett legales, Glasfaser hin. Am Ende wird die Freigabe nix, weil der Staat die Anträge ewig liegen lässt. Im Zweifel freuen sich darüber auch die Menschen in den Amtsstuben, die bisher sowas eher verhindert haben. Wie sollen die so unterschiedliche Produkte wie CBD Weed mit ca 3-5% THC (für Einschlafstörungen, zum Kochen) oder eines mit 29% THC (Betäuben von Schmerzen z.B. Migräne) über einen Kamm scheren?

Reden wir mal über Produktionspreise: Deloitte hatte das für den Australischen Markt untersucht und den Erzeugerpreis bei einem gut entwickelten Markt bei ca $2000 Australischen Dollar pro Kilo angesetzt. Da rechnen wir mal den fast verdoppelten Strompreis drauf und die lokal höheren Kosten dann sind wir bei 3000 Euro Pro Kilo. Ich glaube, die Idee in der Politik ist hier ca. 100% Handelsspanne und dann alles nochmal mit 4 euro steuern zu versehen um dann mit Mehrwertsteuer bei 12 Euro zu landen. Es wird einfacher sein das alles in Kanada zu bestellen und hier zu verkaufen. Schon allein wegen der ‚regulatorischen‘ Risiken hier in Deutschland. Luftfracht von Kanada ca. 184 Euro für ein Kilo mit FedEx. Dann passiert ein großer Teil der Wertschöpfung ausserhalb der EU und hier wird nur die Steuer veranlagt.

Es muss hier einfache Regelungen geben, die es auch dem ‚normalen‘ Menschen ermöglichen in diesen Markt einzusteigen. Ansonsten werden die ca 1000 Tonnen konsumiertes Cannabis pro Jahr von einem Oligopol an Anbietern produziert und vertrieben. Jeder Bauer oder Gärtner könnte in Deutschland gutes Cannabis herstellen und es könnte eine Kultur um dieses Produkt herum entstehen.

Long Story short. So lange hier nicht Justizministerium, Wirtschaftsministerien usw. einen großen Aufwand gemeinsam starten, wird das ein sehr schwaches Gesetz werden. Das wie so oft in Deutschland, seine genaue Auslegung dann vor Gericht erfährt - und zwar durch die Entitäten, die das Geld zum klagen haben. Das ist übrigens heute beim reinen Konsum schon so: Eigentlich ist ‚legal kiffen‘ aus der Apotheke problemlos möglich. Wenn man das Geld hat, für jedes Rezept ca. 150 Euro auszugeben und das dann mit 12 Euro zu bezahlen. Wer 12*150 Euro für Rezepte hat und dann nochmal 4320 Euro für 1 Gramm pro Tag übrig hat, der kann das heute schon tun und es am Ende von der Steuer absetzen. Die Reichen Kiffen alle längst - Wer schlau ist, der lässt sich anwaltlich beraten und bringt die Kasse dazu es zu zahlen. Ich wüsste gerne mal, wie viel geld hier so per Cannabis-Cum-Ex an Wohlstandskiffer ohne echten bedarf zurückerstattet wird. Eine Folge der Regelungs- und Verhinderungswut!

Die Art und Weise wie hier ‚Wasch mich, aber mach mich nicht nass‘ als Methode angewendet wird lässt mich nichts gutes hoffen. Ich hoffe nur, dass im ersten Schritt nicht all Zuviel Porzellan zerschlagen wird. So lange es nicht gute Regelungen für den Eigenanbau gibt so lange wird Cannabis als Kulturpflanze nicht nach Deutschland zurückkehren. Aktuell schaffen wir eine Spielwiese für die Reichen und die Kriminalität in dem Bereich wird nicht zurück gehen. Um die Konsumenten geht es hier doch nicht.
Und kommt mir nicht mit ‚aber die Kinder‘. Unsere Kinder sind alle Digital Natives und viel aufgeklärter als die Politik uns das glauben macht. Aktuell werden hier Gesetze für verschreckte Boomer gemacht.

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