BVerwG + Drohnenkrieg via Ramstein = Weltraumtheorie 2.0

Entscheidung BVerwG vom 25.11.2020
Pressemeldung BVerwG 6 C 7.19
Meldung bei Heise
Meldung in der SZ

Drohneneinsätze wickeln die USA auch über ihre Air Base Ramstein ab. Drei Jemeniten hatten deshalb versucht, Washington in Deutschland auf die Einhaltung des Völkerrechts verpflichten zu lassen.

Die Leizpiger Richter zogen schon die Auffassung in Zweifel, dass durch die Nutzung von Ramstein als Relaystation für die Drohnenangriffe überhaupt ein „qualifizierter Bezug zum deutschen Staatsgebiet“ entsteht.

Das klingt ja sehr nach Weltraumtheorie 2.0!

Auch interessant, gleiche Entscheidung, hat aber nichts mit der Weltraumtheorie 2.0 zu tun:

Die Schutzpflicht entstünde nämlich erst,

wenn aufgrund der Zahl und der Umstände bereits eingetretener Völkerrechtsverstöße konkret zu erwarten ist, dass es auch in Zukunft zu völkerrechtswidrigen Handlungen kommen wird, durch die grundrechtliche Schutzgüter beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Wäre das nicht zu erwarten wann das schon wiederholt passiert ist?