Ist es nicht. Beide Male geht es um eigene Daten. Einmal geben sie diese an, will sie sich in einem öffentlichen, gesetzlich geregelten Raum bewegen, das andere Mal, weil sie sich auf Basis einer zivil rechtlichen Vereinbarung mit Facebook bereit erklären, ihre Daten zur Verfügung zu stellen.
Und mir ist die Restaurantliste lieber.
Ja, aber nur dann, wenn sie nicht in ein Restaurant gehen. Dort ist es vorgegeben, dass sie eine (1) Erreichbarkeit angeben. Kann ja auch eine „Corona“-Mail-Adresse sein.
Olaf.K
22
Rechtlich weiß ich das nicht. Es ist meine Auffassung mit das eine Kontaktmöglichkeit z.B. per E-Mail zum Zwecke der Kontaktverfolgung völlig ausreichend ist.
Ist dann wie bei der APP nur eben via E-Mail.
Dave
24
Genau - und genau darum geht es beim Datenschutz. MIR ist da nämlich nicht lieber.
ICH möchte entscheiden können, wem ich meine Daten gebe. Dass ich mit Facebook kein Problem habe mit staatlichen Stellen schon, magst Du doof finden, aber das ist eben informationelle Selbstbestimmung…
Meine auch, fände es gut, wenn man das nochmal klären und im Podcast klarstellen könnte…
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