Bundeszuschuss zur Rentenkasse & versicherungsfremde Leistungen

Ein ganz wesentlicher Punkt sind die 100 Mrd. Bundeszuschuss. Ein Schuh wird dich meines Wissen so herum daraus:

Die Bundesregierung hat wichtige sozialpolitische Fragen dadurch geklärt, dass sie die für Zuwendungen die Sozialversicherungen genutzt hat. Die Sozialversicherung erbringt die Leistung für die es keine vorherige Einzahlung gibt und der Bund gleicht die Differenz aus. In manchen Fällen ist das eine richtige und gute Idee - Anrechnung von Erziehungsjahren z.B. aber in anderen nicht.

Ob das mit den 100 Mrd genau aufgeht, weiß ich nicht. Aber sie kommen definitiv nicht daher, dass es im Kerngeschäft nicht reicht. Kerngeschäft heißt: Nur die realen Beiträge ergeben Punkte und nur für aus realen Beiträgen entstandene Punkte gibt es Rentenzahlung. Ich habe zum Beispiel mehrere Jahre studiert, war Wehrpflichtiger und Praktikant und habe für diese Zeiten Punkte, obwohl ich (annähernd) nichts verdient habe und Millionen von anderen Akademikern haben das auch.

Notorisch war meiner Erinnerung nach die Bewältigung einer großen sozialpolitischen Frage der Wiedervereinigung - die Eingliederung von 4,5 neuen Bundesbürger*innen in die Sozialsysteme. Die Regierung Kohl hat sie so gelöst, um keine Steuern erhöhen zu müssen.

Also bitte tragt dazu doch mal nach: spielen die versicherungsfremden Leistungen heute noch eine Rolle und wie stehen die zu dem Bundeszuschuss?.

Denn es ist ein riesiger Unterschied, ob der Bund v.a. ausgleicht, was er der Versicherung eingebrockt hat oder ob er wirklich ein Loch stopft, das rein demografische Gründe hat.

Die Zeiten des Studiums sind Anrechnungszeiten und geben keine Rentenpunkte, sondern zählen nur bei der 35-jährigen Wartezeit mit (Rente für langjährig Versicherte).
Zeiten geringeren Verdienstes geben aufgrund des Äquivalenzprinzips in der Regel proportional weniger Rentenpunkte.

„Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer
Fach­ oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme
an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist
von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit.
Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal
können aber nur insgesamt acht Jahre bei der Renten-
berechnung berücksichtigt werden.
(…)
Beginnt Ihre Rente erst ab 2009, können sich nur der
Besuch einer Fachschule und berufsvorbereitende Bil-
dungsmaßnahmen rentensteigernd auswirken. Andere
Schul­ oder Studienzeiten zählen allein bei der Wartezeit
von 35 Jahren mit.“ (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Seite 22)

Mich würde die von @24601mr aufgeworfene Frage auch sehr interessieren, zu welchem Teil der Bundeszuschuss versicherungsfremde Leistungen deckt (oder nichtmal dafür ausreicht).