Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für verfassungswidrig

Die Bedarfssätze des BAföG verstoßen nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 20.05.21 gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den genannten Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen [1].

Damit fällt der Beschluss mitten in der derzeitigen Debatte zu einer BAföG Reformierung. Studierendenschaften und ihre Vertretungen fordern seit Jahren eine umfassende Reformierung des BAföG und haben vor kurzem eine Kampagne dazu gestartet [2]. Mittlerweile schließen sich auch die Hochschulrektor*innenkonferenz und das Deutsche Studierendenwerk an. Auch viele der demokratischen Parteien fordern dies schon lang.

Mittlerweile bekommen nur noch 11% der Studierenden BAföG, was zeigt, dass wenig von der ursprünglichen Intention Bildungsgerechtigkeit übrig ist und dringend umfassend reformiert werden müsste.

Weitere Links direkt zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
anerkannter unabhängiger Bildungsjournalist aus allen Perspektiven: Verfassungswidriges BAföG? - Jan-Martin Wiarda
studentische Perspektive: Studierende sind auch Menschen - BAföG muss die Existenz sichern - KSS und Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für verfassungswidrig - KSS
Spiegel: Bundesverwaltungsgericht: Bafög-Höhe könnte verfassungswidrig niedrig sein - DER SPIEGEL

[1] Pressemitteilung Nr. 31/2021 | Bundesverwaltungsgericht
[2] https://bafoeg50.de/

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Ohja, bitte @Lage der Nation!! das wäre so gut und würde unglaublich vielen Studierenden bundesweit, insbesondere in dieser Zeit, unglaublich helfen, würdet ihr dem Thema auf die politische Agenda verhelfen und auf die Petition verweisen!

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Ich hätte damals nur 200 EUR Bafög bekommen, weil meine Eltern zu viel verdienten. Das Geld ging aber für das Haus drauf.
Für mich waren 200 Euro wiederum viel zu wenig, da habe ich lieber verzichtet und bin nebenher arbeiten gegangen. Auch so sinkt die Zahl der Bezieher…
Das Ding gehört reformiert!

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Ich hätte vor dem Lesen der BVerwG-PM nicht gedacht, dass mich dieses Thema noch einmal so beschäftigt.

Die Vorinstanz, das OVG Lüneburg, hatte 2018 eine Vorlage ja noch abgelehnt (juris GmbH - Automatische Weiterleitung).
Sie haben da (ca. Fn.28 ff.) m.E. sehr anschaulich ausgeführt, weshalb sie keine Vergleichbarkeit des BAföG, das in erster Linie Teilhabe sichern soll und deshalb vor allem an Art. 12 GG (iVm 3 I und 20 I) gemessen werde, mit den Leistungen des SGB II, die existenzsichernd sein sollen und vor allem an Art. 1 GG gemessen würden, sehen. Den Schluss, dass deshalb die Anforderungen an das Verfahren der Bedarfsermittlung nicht genau so hoch wie bei der Existenzsicherung sein müssen, sieht das BVerwG scheinbar nicht. In der PM ist sogar von der Gewährleistung eines ausbildungsbezogenen Existenzminimums die Rede.
Also wenn ich das richtig verstehe, geht es jetzt um die Frage, ob BAföG existenzsichernd sein soll? :stuck_out_tongue:

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Ich bin gerade auch etwas fassungslos, dass die Höhe des BAföGs auf einer Bedarfsermittlung gründet, die bis zu 10 Jahren zurückliegen kann. Es ist also grundsätzlich denkbar, dass der Bedarf, der dem BAföG, dass ich zur Zeit beziehe, zugrunde liegt, 2011 ermittelt wurde.
In dem Jahr ist zu Guttenberg zurückgetreten und ein Atomkraftwerk in Fukushima hochgegangen… und ich wusste noch nicht einmal, dass es so etwas wie BAföG überhaupt gibt…

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Die Fassungslosigkeit teile ich auf jeden Fall. Ich glaube zur Zeit sieht es „nicht ganz so schlimm aus“. Die letzte Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerk [sic!][1] war 2016. Ich glaube die derzeitigen Bedarfe werden danach berechnet. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher.
Ansonsten sollte die Bundesregierung ja auch regelmäßige BAföG-Berichte vorlegen. Hat das Bundesverwaltungsgericht auch thematisiert. Das ist jetzt auch schon länger nicht mehr passiert und wurde zwischendrin ausgesetzt. Das heißt es gibt derzeit noch nicht einmal wirklich aktuelle Zahlen wie verheerend die Lage ist. Vermutlich bekommen noch weniger Leute BAföG als wir das derzeit wissen.

[1] http://www.sozialerhebung.de/sozialerhebung/archiv/soz_21_haupt

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Warum genau ist es wichtig, dass die Beträge des Lebensunterhalts und die der Ausbildungskosten getrennt aufgeschlüsselt werden oder klar erkennbar sind? Letztendlich braucht es doch beides zum Studieren?

Ich bin natürlich, anscheinend im Gegensatz zu dir, kein Jurist. Verstehe auch irgendwo auf einer formalen Ebene, dass Artikel 1 die Menschenwürde in dem Fall nicht ausschlaggebend ist und inhaltlich kann ich auch nachvollziehen, dass an ein hartes Existenzminimum z.B. für Erwerbslose strengere Maßstäbe angelegt werden. Allerdings ist es natürlich schwierig und das wurde im Gericht glaub ich auch argumentiert, dass Leute nicht genug Geld haben um zu studieren. Deswegen wurde ja auch auf die Teilhabe abgestellt.

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So ein wichtiges Thema! Ist bestimmt auch für viele Hörer super relevant.

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Das klingt jetzt polemischer als es gemeint ist, aber wenn du einfach so auf 200€ verzichten kannst, dann hast du es auch wirklich nicht so nötig gehabt.

Ich hätte damals nur 200 EUR Bafög bekommen, weil meine Eltern zu viel verdienten. Das Geld ging aber für das Haus drauf.

Das kenne ich ähnlich. Man muss sich mal vor Augen halten:
a) Eltern haben Haus abbezahlt und damit sichere Mieteinnahmen + Vermögen im Wert von min. 200.000€
b) Eltern haben Haus auf Pump gekauft und bestreiten von der Miete die Tilgung

Bei a) gibt’s Chance auf BAFöG bei b) nicht, weil zum einen Vermögen nicht zählt und zum anderen Schulden nicht mit Einnahmen verrechnet werden.

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Ein super relevantes Thema. Besonders, weil ja jetzt gerade so viele Studierende unter der mangelnden Unterstützung des Staates leiden und unglaublich viele Nebenjobs weggefallen sind. Hoffe sehr, dass das Thema in der Lage aufgegriffen wird. Es gibt viele Gründe das BAföG zu reformieren, mehr dazu hier: Studierenden BAföG – 50 Jahre BAföG – kein Grund zu feiern

Ich wäre interessiert daran die Meinung dazu von Ulf & Philip zu erfahren.

Alle die ebenfalls der Meinung sind, das BAföG gehört reformiert, können hier unterschreiben: Petition – 50 Jahre BAföG – kein Grund zu feiern

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Habe nochmal nachgeschaut… Die Grundlage der Bedarfssätze 2014/15 stammen von einer Erhebung 2006? Kein Wunder, dass die Sätze zu niedrig sind. Das klingt schon sehr kritisch.

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Ich brauchte natürlich viel mehr. Hätte ich mit Bafög aber nicht verdienen dürfen. Daher musste ich eben für 200 EUR mehr arbeiten…

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3 Millionen Studis. Immer weniger Arbeiterkinder an den Unis. Und beim BAföG wird gespart? Eine Schande für die Gleichberechtigung. Bildung geht uns alle an!

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Entschuldige bitte, mir ist da ein gedanklicher Fehler unterlaufen. Ich habe den monatlichen Freibetrag von wirklich lächerlichen 450€ nicht bedacht. DA sollte tatsächlich dringend reformiert werden, wie übrigens nach meiner Meinung der Minijobbereich allgemein. Und zwar gerade jetzt, wo die Inflation nach oben geschossen ist.

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Ein Talk über die geforderte BAFöG Reform und die Hintergründe der niedrigen Förderquote (viele Ablehnungen, ich selbst muss auch das Studentenwerk verklagen und die berufen sich immer auf 20 Jahre alte Urteile, aus der Zeit der Diplomstudiengänge) fänd ich auch mega dufte! Vielleicht könnt ihr auch die bafoeg50.de Petition etwas bekannter machen? Lg :slight_smile:

Ich bin auch der Meinung egal wie man es dreht oder wendet. Ist das BAföG abhängig von den Eltern müssen sich Studierende den Rest, was im Zweifel der gesamte Bedarfssatz einklagen. Das passiert natürlich nicht, auch wenn sie gewinnen würden. Führt letztendlich dazu, dass Studierende mit ärmeren Eltern letztendlich deutlich mehr Geld zur Verfügung haben können, als Studierende mit wohlhabenderen Eltern. Subsdidiarität mag in manchen Fällen Sinn ergeben, aber beim BAföG definitiv nicht. Das BAföG sollte demnächst elternunabhängig ausgezahlt werden.

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