War das Urteil nicht einstimmig?
Ich denke, es war einstimmig, aber genau darum geht es doch nicht, weil genau das wieder die Post-Hoc-Betrachtung ist und fälschlicherweise davon ausgeht, dass nur weil alle Richter Option A für überzeugender / zweckdienlicher hielten, Option B dadurch automatisch nicht vertretbar sei - gerade das ist aber eben nicht der Fall, da es regelmäßig mehrere juristisch vertretbare Optionen gibt, von denen das BVerfG nun einmal eine auswählen muss, um Rechtsklarheit zu schaffen. Wie und mit welcher Mehrheit das BVerfG in einer Sache entscheidet hat daher wenig bis gar nichts mit der juristischen Vertretbarkeit der verschiedenen möglichen Ausgänge zu tun.
Natürlich ist es ein Indiz. Die Richter müssen nicht wie Geschworene zu einem gemeinsamen Urteil kommen. Jeder Richter ist frei in seiner Stimme. Da ist ein einstimmiges Ergebnis schon interessant. Es hat also keine einzige Richterin es juristisch anders vertreten.
Okay, ein letzter Versuch, auch wenn das vermutlich zu nichts führen wird:
Stell dir vor, das BVerfG hätte anders entschieden, also die Umwidmung durchgewunken. Was wäre die Reaktion von Presse und juristischer Fachwelt gewesen? Wäre ein Aufschrei durch die juristische Fachwelt gegangen, in der das Urteil von einem relevanten Teil aller Juristen als „Fehlurteil“ bezeichnet worden wäre? Wäre das Urteil von allen Seiten kritisiert worden?
Nein, wäre es nicht. Es wäre ebenso wie in diesem Fall gelaufen: Die Vertreter der Gegenseite würden darauf hinweisen, dass es die Schuldenbremse schwäche (so wie jetzt von zahlreichen Akteuren darauf hingewiesen wird, dass durch das Urteil die Schuldenbremse gestärkt und deshalb entschärft werden müsse).
Hätte das BVerfG anders entschieden, wäre dies eben auch kein „Skandal-Urteil“ gewesen - sondern schlicht eine andere, juristisch völlig vertretbare Auslegung der Gesetzeslage, die sich ohne weiteres rechtsdogmatisch begründen ließe. Alleine die Tatsache, dass das Urteil zum Nachtragshaushalt mit so großer Spannung erwartet wurde, zeigt schon, dass es eben in beide Richtungen hätte ausgehen können - wie so oft vor dem BVerfG.
Jetzt ist die Entscheidung da und wir haben Rechtssicherheit - aber eben auch einen Scherbenhaufen für den Haushalt ab 2025…
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CK94
98
Finde den Fehler. Bloß weil der Staat schon mal einen Fehler/Geschenk gemacht hat, muss er ja nicht dauerhaft dafür gerade stehen. Eigenverantwortung würde ich es nennen.
Die oben von dir zitierte Berichterstattung von Christian Rath zur mündlichen Verhandlung macht aber deutlich, dass das Ergebnis schon vorher ziemlich klar war … selbst in der Lage haben wir - bei aller Sympathie für den KTF - deutlich gemacht, dass wir eher skeptisch sind, ob das in Karlsruhe halten wird.
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Skepsis war sicherlich angebracht - wie gesagt, ich halte das Urteil des BVerfG auch nicht für falsch, ich hätte mir nur ein anderes gewünscht. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass das BVerfG den dogmatisch vielleicht etwas schwieriger zu begründenden Ausgang gewählt hätte, um der Politik das Leben nicht unnötig schwer zu machen. Vertretbar wäre das in jedem Fall gewesen, wenn das BVerfG das gewollt hätte (und darum ging es ja in der Diskussion der letzten Posts).
Aber gut, die Sache ist nun durch und wir müssen mit den Konsequenzen leben - und die sind mMn schrecklich sowohl für den Klimaschutz, als auch für den Sozialstaat. Die SPD wird den Geist der Schuldenbremse nicht wieder in die Flasche bekommen und das gegenseitige Ausspielen der Kosten für Klima und Soziales wird deutlich stärker werden.
Ne, ging um grundlegende unterschiedliche Einschätzung zu den Wahrscheinlichkeiten zu welchem Urteil die Richter auf Basis der rechtlichen Sachlage kommen und da haben wir beide halt unterschiedliche Meinung. Liegt vielleicht auch daran, dass Du das Ergebnis bedauerst und ich es als „funktionierender Rechtsstaat“ werte, weil ich dies unabhängig vom Inhalt „KTF“ werte.
Die Mittel dafür können sich finden lassen, haben Ulf und Philip mMn sehr passend erläutert, dazu muss sich die Ampel nur mal zusammenraufen. Platt könnte man sagen, dass sie einer Einigung durch ein wenig Mauschelei aus dem Weg gehen wollten und da hat halt das BVerfG nun „nö“ zu gesagt. Will oder kann die Ampel sich jetzt in sachlicher Auseinandersetzung nicht einigen, ist es einzig ein Versagen der beteiligten Politiker.
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Man muss die Meinung nicht teilen, aber wer einen SZ-Zugang hat, sollte den Kommentar von Heribert Prantl lesen.
Er geht mit dem Bundesverfassungsgericht schwer ins Gericht.
Prantls Blick: Hirnloses Sparen - Politik - SZ.de
Es war dies die erste Karlsruher Entscheidung zum Thema Schuldenbremse. Beim Lesen des Urteils hat man den Eindruck, dass die Richterinnen und Richter nicht überblickt haben, was sie mit ihrer Entscheidung anrichten.
Das Urteil fordert und fördert ein hirnloses Sparen. Es gibt ein altes lateinisches Rechtssprichwort, das „Fiat justitia et pereat mundus“ heißt. Auf Deutsch: Es geschehe Gerechtigkeit, und wenn die Welt dabei zugrunde geht! Nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse und zur Klimapolitik darf man es neu übersetzen, nämlich so: „Es muss gespart werden - und wenn die Welt dabei zugrunde geht.“
Das Bundesverfassungsgericht hätte den Spielraum, den es hat, nutzen können - es hätte ausgereicht, Linien zu ziehen und Grenzen zu setzen, an die sich der Gesetzgeber künftig zu halten hat.
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Genau das wurde getan. Die Linien und Grenzen sind nur enger, als es vielen gefällt.
Ich habe das Gefühl, viele vermischen die verschiedenen Politikebenen (bpb) etwas:
- Polity- Ebene (in diesem Fall das Verfassungsgericht als die Einhaltung der Verfassung kontrollierendes Organ)
- Policy-Ebene (Klimapolitik, Klimaziele)
- Politics-Ebene (Verhandlungen/pol. Gestaltung → Partei- und Koalitionspolitik)
Das Verfassungsgericht hat eben nicht die Aufgabe, der Regierung eine möglichst effektige Klimapolitik (Policy) zu ermöglichen, oder die taktischen Konsequenzen für die Koalition oder Parteien (Politics) zu berücksichtigen. Wenn die Schuldenbremse in der Verfassung steht, ist es nicht am Gericht, sie zu ignorieren oder so großzügig auszulegen, dass sie wirkungslos wird. Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers, sie ggf zu reformieren oder abzuschaffen.
Ein Verfassungsgericht, das in letzter Zeit im Ruf steht vermehrt auch auf Policy-Ebene politische Entscheidungen zu treffen, ist der Supreme Court (Stichwort „Politisierung“ des Courts). Ich glaube nicht, dass wir das in DE auch wollen.
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Dirksen
104
So langsam wünscht man sich sogar Andreas Scheuer zurück. Zu seiner Zeit wahren die Fehlbeträge im Haushalt noch vergleichsweise überschaubar.
Ingfu
105
Am 16.11. wurden gerade noch die Gas- und Strompreisbremsen im Bundestag beschlossen. Am 20.11. wird ein Interview mit Habeck veröffentlicht, in dem er das Ende der Strom- und Gaspreisbremse befürchtet.
Ehrlich gesagt blicke ich nicht mehr durch, was nach dem Urteil noch finanziert werden kann und was nicht.
Olaf.K
106
Naja, da ja auch der Doppelwumms in Frage steht, sicher nicht viel.
Man sollte jetzt ziemlich schnell breit übereinkommen wie weiter.
Nur glaube ich, dass die Union nicht mit machen wird.
Und ich Frage mich ob Merz einsieht, dass er damit auch sich selbst Daumenschrauben anlegt und im Endeffekt den Niedergang der deutschen Industrie verursacht.
Merz sieht sich im Falle von Neuwahlen, nicht ganz zu Unrecht, als nächster Kanzler. Als solcher würde er seinen eigenen Haushalt aufstellen, ohne verhassten „grün/roten“ Projekten zustimmen zu müssen.
Ich weiß nicht, was er von einer Kooperation hätte und ich gehe mal davon aus, dass er glaubt, den besseren Plan für Deutschland zu haben. Aus dieser Sicht würde sich eine Kooperation geradezu verbieten. Für die anstehenden Aufgaben kommt es jetzt auf 6 Monate auch nicht mehr an.
Olaf.K
108
Das ist zwar richtig, aber die Union ist auch Meister der Schattenhaushalte gewesen.
Hinzu kommt die Frage ob es nicht vor solchen Wahlen noch zu einer Neuwahl des Unionsvorsitzenden kommt, wenn die Unionslandesfürsten merken welche Projekte in ihrem Land jetzt nicht kommen, nur weil das BFVG nach Klage von ihrem Parteiprimus die Kohle dafür hat verschwinden lassen.
Ich persönlich glaube Merz wäre ein nocht besonders glücklicher Kanzler.
Nur weil Merz Schattenaushalte der Ampel kritisiert heißt das ja nicht, dass er dann nicht selbst welche verwendet. Und auch seinen Landesverbänden kann er sicher zusagen, dass für wichtige CDU-Projekte Geld da sein wird.
Slartie
110
Es passieren gerade viele Dinge parallel, und Aussagen werden von neuen Erkenntnissen teilweise nur Minuten später wieder überholt. Am 16. kam ja erst das BVerfG-Urteil, und das erstreckte sich zunächst nur auf den KTF. Die Preisbremsen werden aus dem WSF („Doppel-Wumms“) finanziert. Es dauerte zwar nur kurz, bis Leute auf den Trichter kamen, dass der WSF ähnliche Konstruktionsprobleme haben könnte wie der KTF, aber die noch am 16. erlassenen Haushaltsstopps erstreckten sich zunächst eben nur auf den KTF und erst seit gestern (20.) auch auf den WSF, wegen der genannten Zweifel. Insofern ist es nur logisch, wenn am 16. noch fleißig Ausgaben beschlossen wurden, die aus dem WSF finanziert werden, und diese Ausgaben bzw. das damit finanzierte Instrument der Preisbremsen schon am 20. zusammen mit den Zweifeln an der Struktur des WSF auch schon wieder in Zweifel gezogen werden.
Abgesehen von der Finanzierbarkeit ist mir persönlich aber eh unklar, für wen diese Preisbremsen überhaupt noch relevant sein sollen. Seit vielen Monaten sind Strom- wie Gasverträge schon wieder deutlich unterhalb der „Brems-Preise“ erhältlich, maximale Kündigungsfristen in dem Bereich sind 1 Jahr und Wechsel sind unproblematisch, und sehr viele (Grund-)Versorger haben in der Zwischenzeit eigenständig schon wieder Preisreduktionen unter die Garantiepreise in den Bestandsverträgen vorgenommen. Wer ist also der Personenkreis, der beim Auslaufen der aktuell noch gültigen Preisgarantien überhaupt noch mehr als den garantierten Maximalpreis bezahlen würde, für den also eine verlängerte Bremse einen Unterschied macht?
Ingfu
111
Die Preisbremse umfasst auch Fernwärme mit einer Kappung von 9,5 Cent/kWh. Das ist deutlich unter dem, was viele Stadtwerke aktuell berechnen. Etwa München mit 13,5 Cent/kWh oder Hannover mit 14 Cent/kWh.
Hallo, @mr.mucki
Kannst du mir sagen wo genau das BVG das klar gestellt hat
Ich höre das oft aber finde das wirklich nicht.
Wäre sehr dankbar wenn du wüsstest wo ich nachschauen kann damit man das belegen kann.