Bürokratie in Deutschland auf Rekordniveau

Mein Eindruck ist, dass Bürokratie häufig ein (für die Politik) einfaches, schnelles und kostengünstiges Verfahren zum „Lösen“ von Problemen ist.

Die Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist nicht gut genug? Lasst uns die Betreiber verpflichten das zu verbessern. Und weil wir weder Zeit noch Geld oder Personal haben um die Umsetzung vor Ort durch geschultes Personal prüfen zu lassen, zwingen wir einfach die Betreiber dazu alles schön schriftlich zu dokumentieren. Das Pflegepersonal hat dann zwar noch weniger Zeit für die eigentliche Arbeit, aber wenigstens wird unsere neue Pflegeoffensive ordentlich dokumentiert /s.

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Hier noch ein Beispiel für absurd anmutende Bürokratie bei der Filmförderung. Laut Autor müssen zu fördernde Filme beispielsweise dokumentieren, dass ein Tag pro Woche rein vegetarisch gegessen werde, Unterkünfte ausgewiesene Umweltmaßnahmen unterstützen oder das Klopapier einen Mindestanteil an Altpapier enthält. Es müsse außerdem zwingend ein „Green Consultant“ beschäftigt werden. Einzig die Einschränkungen zu Flugreisen wirken so richtig nachvollziehbar.

Letztlich müsse ein Abschlussbericht angefertigt und bei Aufforderung nachgewiesen werden. Das ist alles kein Beinbruch, aber man darf sich schon fragen ob es alles notwendig ist.

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Vielleicht hilft zur Einordnung hier der Bürokratiekostenindex, der seit 2012 erhoben wird.

Der Bürokratiekostenindex (BKI) soll die bürokratische Belastung der Unternehmen greifbar machen und zeigt, wie diese sich im Zeitverlauf entwickelt. Dabei zielt der BKI auf die Aufwände bei der Erledigung des klassischen „Papierkram“ ab. Dazu gehören das Stellen von Anträgen, Durchführen von Meldungen, Kennzeichnungen, Meldungen zu Statistiken oder die Erbringung von Nachweisen. Die Bürokratiekosten sind somit als Teilbereich des Erfüllungsaufwands zu verstehen. Er umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung bundesrechtlicher Vorschriften entstehen. Ergänzend zum klassischen „Papierkram“ werden im Erfüllungsaufwand also auch Aufwände berücksichtigt, die zum Beispiel durch Überwachungsmaßnahmen, Anpassungen von internen Prozessabläufen und Beschaffungen von Waren- und Sachleistungen entstehen.
Im Blickfeld stehen also Belastungen, die in Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund bundesrechtlicher Regelungen „Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen“ (§ 2 Abs. 2 NKRG). Diese Pflichten werden Informationspflichten genannt. Um die entstehenden Belastungen für Unternehmen abzubilden, beschloss die Bundesregierung 2012 als Teil des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ die Einführung des BKI. Die Basis des BKI bilden die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum 1. Januar 2012. Bringt die Bundesregierung rechtliche Regelungen auf den Weg, die die Unternehmen zukünftig von Bürokratiekosten entlasten, so sinkt der BKI. Beschließt sie Regelungen, die neue bürokratische Belastungen für Unternehmen schaffen, führt dies zu steigenden BKI-Werten.

Der Bürokratiekostenindex liegt heute 4% unter dem Wert von 2012.

Bürokratiekostenindex - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

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Bayern fordert im Rahmen des MASTERPLANS BAYERN DIGITAL bzw. dem daraus resultierenden Innovationsmanagement „Moderne Verwaltung“ sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Bürgerinnen und Bürger dazu auf, dem Bayerischen Normenkontrollrat innovative Vorschläge für den Bürokratieabbau zu unterbreiten:

https://www.bayern.de/buergerservice/ihr-vorschlag-zaehlt/

Bürger-Engagement ausdrücklich erlaubt. :slight_smile: