BSW klagt in Karlsruhe und möchte das Wahlergebnis neu auszählen lassen

Hallo liebe Community,
Hier noch ein Themenvorschlag und Diskussionsstoff.

Das BSW möchte das Wahlergebnis neu auszählen lassen und klagt in Karlsruhe.
Mich würde interessieren:

  • ist das schon mal geschehen? Wann und welche Partei
  • Wie erfolgreich war das?
  • Wie wahrscheinlich ist ein Erfolg des BSW?
  • Was passiert wenn das BSW erfolgreich ist (also über 5% kommt)?
  • Werden bei einer Klage des BSW alle Stimmen neu gezählt, also könnte sich die gesamte Zusammensetzung des Bundestages noch mal ändern (außer natürlich das offensichtliche wenn das BSW über 5% kommt)

Ich freue mich auf die Diskussion und eventuelle Bearbeitung in der nächsten Lage

Alles was ich weiß, ich dass zwischen vorläufigem Ergebnis und amtlichem Endergebnis normalerweise nicht komplett neu ausgezählt wird. Es werden lediglich Ergebnisse auf verschiedenen kommunalen Ebenen und Länderebene abgeglichen, um z. B. eventuelle Übertragungsfehler zu korrigiere. Nur zur Orientierung: Bei der Bundestagswahl 2017 war die Abweichung zwichen vorläufigem und Endergebnis insgesamt unter 9.000 Stimmen. Überträgt man das auf 2025 und den Anteil des BSW, wären das um die 500 Stimmen - dem BSW fehlen aber über 13.000 Stimmen.
Bei einer Neuauszählung können natürlich ganz andere Differenzen zutage treten - so argumentiert ja die Partei auch. Und 13.000 Stimmen sind bezogen auf eine Wahl von knapp 50 Millionen wirklich nicht viel - insofern könnte die Klage Erfolg haben.
Und ja, wenn eine Neuauszählung ergeben würde, dass das BSW 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht hat, würde sich die Zusammensetzung des Bundestages entsprechend ändern und Schwarz-Rot hätte höchstwahrscheinlich keine Mehrheit mehr. Bei den anderen Parteien dürfte sich das Ergebnis aber höchstens um einzelne Sitze verschieben. So lag etwa in Berlin ein Direktkandidat der Grünen nur 61 Stimmen vor dem CDU-Kandidaten. Daher wurde in einigen wenigen Wahlbezirken neu ausgezählt, das brachte u.a. dem BSW 150 neue Stimmen gegenüber dem vorläufigen Ergebnis.

TL/DR: Ob es eher Hoffnung oder eine realistische Chance für das BSW ist, ist schwer zu beurteilen.

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In NRW wurden bei vereinzehlten Neuauszählung 1295 Stimmen mehr für das BSW gezählt. Ein möglicher Grund für den Ausreiser ist, dass neben dem BSW die Partie „Bündnis Deutschland“ auf dem Wahlzettel stand, und bei der Auszählung diese Parteien verwechselt wurden. (Kann auch sein, dass Wähler dadurch verwirrt wurden… )

Der Artikel über die auffällig vielen Stimmen für das „Bündnis Deutschland“ in einigen Wahlbezirken ist ja schon etwas älter. Darauf basiert ja auch im wesentlichen die Argumentation des BSW, neben dem Argument, dass die Auslandsdeutschen, die aufgrund der verkürzten Fristen nicht wählen konnten, zu einem sehr hohen Prozentsatz BSW hätten wählen wollen.
Ich vermute mal (ohne es zu wissen), dass in diesen „statistisch auffälligen“ Wahlbezirken inzwischen noch einmal nachgezählt wurde. Das würde man dann im Amtlichen Endergebnis sehen. Die große Frage bleibt allerdings, ob es einige Ausnahmen sind und damit vielleicht ein paar Tausend Stimmen, oder ob es sich um einen flächendeckenden Effekt handelt - wie das BSW vermutet (oder hofft).
Und zum Punkt „Verwirrung“ kann ich nur sagen: Ich hoffe mal nicht, dass das BSW ernsthaft damit argumentieren will, dass ihre potenziellen Wähler zu dumm waren, das BSW auf dem Wahlzettel zu finden, obwohl der Name Wagenknecht da draufsteht, nur weil noch eine andere Partei das Wort „Bündnis“ in ihrem Namen hat.

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Das mit der Verwirrung war nur ein Gedanke von mir. Ich denke auf vielen Listen wären BSW und BD direkt nebeneinander gelistet (alphabetisch + beide treten zum ersten Mal bei der BTW an). Das BSW spricht ja nur von Fehlern beim Zählen oder Übermitteln von Ergebnissen.

Fände schon interessant, wie viele Fehler man aus den vorläufigen Ergebnissen vermuten kann, konnte aber noch keine Analyse dazu finden =)

Hier schreibt @mq86mq.bsky.social on Bluesky , dass +4277 Stimmen für das BSW bei Korrekturen gefunden wurden. (Aber auch allgemein mehr gültige Stimmen, sodass das BSW bei 4.98% liegt)

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In welcher Hinsicht?

Dass die Partei Erfolg vor dem BVerfG hat und es eine Neuauszählung gibt, ist durchaus denkbar, weil das Ergebnis historisch knapp ist. Der Linken fehlten 2021 fast 60.000 Stimmen und das war der einzige andere Fall, an dem einen Partei knapp die 5% verfehlt hat (der zudem irrelevant wurde wegen der Direktmandatsklausel…). Vor diesem Hintergrund macht es schon Sinn, das Ganze noch Mal auszuzählen, wenn auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass das etwas am Ergebnis ändern könnte. Wenn das BSW also mit statistischen Auffälligkeiten im Hinblick auf Verwechslungen mit „Bündnis Deutschland“ argumentiert kann es durchaus sein, dass das BVerfG dem zustimmt.

Dass dabei aber tatsächlich die fehlenden Stimmen aufgefunden werden ist unwahrscheinlich. Ich denke nicht, dass es irgendeine Form von organisiertem Wahlbetrug gab, und das wäre mMn nötig, um die Zahl der Stimmen zu finden, die nötig wären, das Ergebnis zu verändern. „Bündnis Deutschland“ hatte insgesamt nur 79.000 Stimmen. Dass über 15% dieser Stimmen auf Verwechslungen beruhen ist ziemlich unwahrscheinlich, zumal das Verhältnis von Erst- und Zweitstimmen unauffällig ist. Möglich ist es, daher macht eine Neuauszählung Sinn, aber wahrscheinlich ist es nicht.

Fehler im Wahlvorgang durch den Wähler können ohnehin weder nachgewiesen, noch sinnvoll juristisch angegriffen werden. Damit muss das BSW einfach leben. Tatsächlich kann das BSW nur die Auszählung und natürlich die Frage nach den Auslandswählenden angreifen. Wobei letzteres relativ aussichtslos ist (also damit das BSW bei den Auslandswählenden als neue Partei über 5% kommt und zusätzlich noch die fehlenden Stimmen ausgleicht, müsste es bei z.B. 100.000 fehlenden Stimmabgaben 18% der Wählerstimmen bekommen, um die 13.000 fehlenden Stimmen auszugleichen… das ist offensichtlich unrealistisch). Gerade als „neue Partei“ dürfte das BSW bei den Auslandswählenden, die im Schnitt weniger Bezug zu den neusten Entwicklungen in Deutschland haben, kaum eine Chance haben.

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Was die Landeswahlausschüsse melden, dürfte ja dann schon ungefähr das amtliche Endergebnis sein. Die knapp 7.500 Stimmen mehr gegenüber dem vorläufigen Ergebnis entsprechen ja von der Größenordnung her den Zahlen von 2017. Und dass es für das BSW noch knapper wird, aber eben nicht reicht, halte ich für sehr wahrscheinlich. Daher würde ich, wenn die wäre, ehrlich gesagt auch auf einer Neuauszählung bestehen, erst recht, wenn von den nachgemeldeten Stimmen über 50 Prozent an eine Partei gehen, die insgesamt bei 5 Prozent liegt.

Agreed.

So schätze ich die Lage auch ein.

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Aber gibt es Grund zu der Annahme, dass bei dieser Verwechslung systematisch Stimmen für das BSW dem BD zugeschlagen worden sind? Verwechslung kann es ja in beide Richtungen geben und das eine Bündnis hatte doch auch für Wahlhelfer deutlich mehr Aufmerksamkeit, so dass ich eher eine Verwechslung in der Gegenrichtung wahrscheinlicher fände. Das hieße aber, Nachzählen kostet das BSW sogar Stimmen.
Jedenfalls: Ich bin schon lange und bei vielen Wahlen Wahlhelfer. Das da einzelne Stimmzettel auf dem falschen Stapel landen? Kann passieren, aber selten. Jeder Stimmzettel wird ja nicht nur sortiert, sondern dann noch zweimal gezählt. Ich denke daher nicht, dass dabei Verwechslungen passieren, noch dazu einseitig, wie oben beschrieben, die in der hier notwendigen Größenordnung für eine Korrektur des Ergebnis ausreichen würden.

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Bei den Fällen, von denen ich gelesen habe (die Artikel sind weiter oben verlinkt), ging es glaube ich weniger um eine fehlerhafte Auszählung, sondern um Übertragungsfehler, sprich: Die Stimmen fürs BSW wurden wohl in einzelnen Wahlbezirken fälschlicherweise dem BD zugeschlagen. Da das BD insgesamt nur 79.000 Stimmen bekommen hat, ist eine Verwechslung in die umgekehrte Richtung m. E. deutlich unwahrscheinlicher.

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des BSW auf Neuauszählung abgelehnt. Das heißt aber erst mal nur, dass eine Klage erst nach Verkündung des endgültigen Endergebnisses wieder möglich ist. Über Wahlbeschwerden entscheidet zunächst der Bundestag, anschließend kann dagegen geklagt werden - das kann sich Monate hinziehen. Vorerst wird das BSW also nicht im Bundestag sitzen.

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Wie es zu den Fehlern beim BSW im vorläufigen Ergebnis kam und warum eine Neuauszählung alles andere als sicher ist und falls sie kommt, sehr lange auf sich warten lassen könnte, erklärt dieser Artikel nochmal anschaulich:

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Was soll denn dabei eine Neuauszählung bringen? Die Wähler haben doch dann „Bündnis Deutschland“ angekreuzt. Ob mit Absicht oder nicht, kann man ja nicht am Wahlzettel sehen.

„Vor allem in diesen Bereichen der Liste verrutscht bei der Übertragung [Hervorhebung von mir] manchmal etwas.“

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Eine Neuauszählung ist ja gerade dann angezeigt, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass die Kreuze wirklich alle so gemacht wurden wie es bei der ersten Auszählung festgehalten wurde. Ob das bei der Bundestagswahl im Februar (bezogen auf das BSW) der Fall ist, werden der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages und ggf. das Bundesverfassungsgericht klären.
Und dass es bei den Korrekturen zwischen vorläufigem und Endergebnis eher um Fragen der Übermittlung als des Ankreuzens ging, wurde ja im Thread schon mehrfach betont.

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Nee, weil ich Wahlhelfer war erkläre ich dir gerne mal, wie das läuft:
Die Wahlzettel werden (in verschiedenen Phasen in verschiedenen Stapeln) sortiert und dann fragt der Schriftführer z.B. wie viel Stimmzettel auf dem Stapel „Bündnis Sahra Wagenknecht“ liegen, gleiches mit „Bündnis Deutschland“. Wenn dann die Wahlhelfer nicht aufpassen und versehentlich die beiden Bündnisse vertauschen kann es eben zu einer falschen Auszählung kommen. Am Beispiel meines Wahlbezirks: Wir hatten eine Zweitstimme für „Bündnis Deutschland“ und 35 für das BSW. Wenn das bei der Auszählung vertauscht wird hat das schon große Auswirkungen. Ein anderer Fehler wäre, dass beim Übertragen der Stimmen in den Zeilen verrutscht wird - u.U. mit dem gleichen Ergebnis: Die 35 Zweitstimmen für’s BSW landen beim Bündnis Deutschland oder bei Mera25 (also der Partei unter oder über dem BSW)…

Das ist wohl in einigen wenigen Stimmbezirken passiert, sodass das BSW tatsächlich ein paar tausend Stimmen hinzugewinnen konnte. ABER es ist unwahrscheinlich, dass da jetzt noch viele Stimmen zu holen sind, denn der Großteil der Stimmen, die für das BSW aufgetaucht sind, sind nicht auf aktives Tun des BSW hin aufgetaucht, sondern weil nach der Wahl immer eine Plausibilitätsprüfung erfolgt. Daher: In jedem Stimmbezirk, in dem das „Bündnis Deutschland“ oder „Mera 25“ auffällig viele Stimmen (also mehr als 0,x% ^^) und das BSW auffällig wenige Stimmen hat (bei einer solchen Verwechslung i.d.R. weniger als 1%) ist schon anhand der statistischen Auffälligkeiten der Fehler gefunden und behoben worden. Auch erhebliche Unterschiede zu Nachbarstimmbezirken fallen dabei sofort auf… Ich gehe auch davon aus, dass das BSW jemanden bezahlt hat, alle Stimmbezirke nach genau diesen Auffälligkeiten zu sichten.

Also die Fälle, wo das passiert ist, sollten jetzt alle korrigiert sein. Da wird bei einer Neuaufzählung daher nicht mehr so viel zu holen sein, wie das BSW sich vielleicht erhofft. Es ist mMn eher das Greifen nach dem Strohhalm (und ich würde behaupten, dass das den Leuten vom BSW auch bewusst ist).

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Ist das Vorgehen bekannt? Es gibt ja zwei Fälle: a) Schnellmeldung und Niederschrift stimmen nicht überein, b) Schnellmeldung und Niederschrift stimmen überein, Ergebnis ist aber statistisch auffällig. Im Fall a) kann man das vorläufige Ergebnis anhand der Niederschrift korrigieren. Im Fall b) muss man das Paket mit den Stimmzetteln aufmachen und nachschauen, wie viele Stimmen BD, BSW und ggf. weitere Listen bekommen haben. Meines Wissens wird bei b) nicht zwingend nachgeschaut und es macht im Wesentlichen a) den Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis aus.

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Vielleicht nochmal zum konkreten Vorgang bei der Wahl:

Nachdem alle Stimmzettel ausgezählt und gemeldet wurden werden die Stimmzettel mit gleicher Erst- und Zweitstimme für jede Partei einzeln in einen dicken Umschlag gepackt (also z.B. alle 100 Stimmzettel mit Doppelstimme für die CDU in einen Umschlag). Auch die nicht ausgefüllten Stimmzettel müssen zurückgegeben werden (again: um Wahlbetrug zu vermeiden, so kann man nicht einfach ein paar ausgefüllte Stimmzettel wegwerfen und durch andere ersetzen). Ebenso müssen die eingesammelten Wahlbenachrichtigungen alle gesammelt und in einem Umschlag gepackt werden, als Nachweis, dass auch tatsächlich so viele Stimmen abgegeben wurden, ebenso wie natürlich die Dokumentationslisten abgegeben werden müssen. Es kann also nachvollzogen werden, wer mit seinem Wahlzettel abstimmen war und wer mit Perso abstimmen war. Alle Beschlusssachen (also als grenzwertige oder (teil-)ungülti" bewertete Stimmzettel) müssen ebenfalls gesondert in einen Umschlag gepackt werden.

Die Wahl zumindest grob nach Plausibilität nachzuzählen ist daher sehr einfach. Wenn der Verdacht im Raum steht, dass z.B. BSW und eine andere Partei vertauscht wurden, würde man den BSW-Umschlag öffnen und stichpunktartig schauen, ob auch BSW-Stimmen drin sind. Fertig ist das Ding.

Also es ist nicht so, dass man zum Nachzählen alles wieder auf Null setzen müsste. Die Stimmzettel sind dafür bereits schon in eine Ordnung gebracht, die sich schnell überprüfen lässt.

In Fall ist der Fehler natürlich super-simpel, da ist dann jemand wirklich nur beim (bei uns noch telefonischen) Melden des Ergebnisses in der Zeile verrutscht. Ich würde behaupten, dass wenn dann die schriftliche Meldung reinkommt und diese abweicht wird kurz der jeweilige Umschlag, den die Abweichung betrifft, geöffnet und man sieht sofort welche der Meldungen richtig ist.

Im zweiten Fall würde man vermutlich ähnlich vorgehen, man würde schlicht den Umschlag der Partei öffnen, die statistisch auffällig ist und schauen, ob dort wirklich so viele bzw. wenige Stimmen drin sind. Wenn statistisch wenige Stimmen abgegeben wurden und tatsächlich in dem Umschlag so wenig Stimmzettel sind würde man vielleicht noch Umschläge anderer Parteien öffnen, die statistisch (geringfügig) auffällig sind. Eine Komplettnachzählung dürfte auch da in aller Regel nicht nötig sein.

Interessant! Wir haben bei der letzten BTW alle Stimmzettel zusammen in ein Paket geschnürt, nicht separat in Umschläge. Wie es davor (anderer Wahlkreis) war, weiß ich nicht mehr. Anscheinend gibt es hier doch Unterschiede zwischen den Ländern und/oder Gemeinden!

Was ich noch nicht verstehe: Die Umschläge werden doch nach Auszählung der Erststimme gefüllt. Man hat dann einen Umschlag mit Zetteln mit Erst- und Zweitstimme BSW und einen Umschlag mit Zetteln mit Erststimme BSW und Zweitstimme anders. Um zu kontrollieren, wie viele Zweitstimmen BSW bekommen hat (nur das ist für 5%-Hürde relevant), müsste man also auch schauen, wie viele z.B. Erststimme SPD+Zweitstimme BSW gewählt haben. Also muss man auch den Umschlag mit gemischten Stimmen Erststimme SPD öffnen. Dito für Union. Usw. Da BSW nicht überall Direktkandidaty aufgestellt hat, gibt es in manchen Wahlkreise mangels Direktkandidaty überhaupt keine Zettel mit Erst- und Zweistimme BSW, so dass dort die BSW-Zweitstimmen über alle Umschläge verstreut sein müssen

Disclaimer: Mir ist das BSW egal. Mir geht es darum, wie wir unser Wahl- und Auszählsystem vor Delegitimierungsangriffen schützen können. Ich sehe das deutsche System mit dezentralem Auszählen durch gemischte Gruppen von Ehrenamtlichen als sehr resilient an, so dass wir zum Glück höchstens Details diskutieren müssen!

Der Schriftführer zeichnet ja beides getrennt auf. Dass bei beiden Zählungen der gleiche Fehler gemacht wird ist unwahrscheinlich. Aber klar, je nachdem, wo die statistische Auffälligkeit ist, muss entweder der Umschlag „Beide Stimmen BSW“ oder die Umschläge mit unterschiedlicher Stimmabgabe geöffnet werden. Der letzte Fall ist zwar deutlich mehr Aufwand, aber auch da müssen i.d.R. nur maximal 30% der Stimmzettel neu ausgezählt werden (der Großteil der Wähler wählt Erst- und Zweitstimme gleich).

Ja, vermutlich unterscheiden sich die Praktiken je nach Bundesland geringfügig. Die Wahlanweisungen kommen jedenfalls vom Landesinnenministerium. Ich kann daher nur für NRW sprechen.

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