Hallo,
im Podcast wurde zwar schon einmal erklärt, warum die Coronabeschränkungen nicht unter das Diskriminierungsverbot fallen. Spin war ja immer, dass es für die derzeitige Ungleichbehandlung zwischen Geimpften/Genesenen und ungeimpften Personen eine sachliche Rechtfertigung gibt (Infektionsschutz). Soweit ist das ja auch einleuchtend.
Allerdings haben sich seit der Erklärung im Podcast die Rahmenbedingungen geändert. Nun haben mehrere Bundesländer 2G-Modelle eingeführt, die Kinder von diesen Regeln ausschließen (Berlin, Thüringen, Sachsen). Die Altersstufen und konkreten Bedingungen variieren ein bisschen, das ist für die Diskussion aber egal. Begründung für die Ausnahme ist, dass Kinder sich noch nicht impfen lassen können. Bis hierher ist das auch noch klar. Die Frage ist nun allerdings, ob es zulässig ist, dass in besagten Bundesländern trotzdem Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bei „2G mit Ausnahmen“-Modellen außen vor bleiben. Genau an dieser Stelle findet doch in meinen Augen wieder eine Ungleichbehandlung statt, die sich nicht mit dem Infektionsschutz rechtfertigen lässt.
Daher würde ich mir wünschen, wenn konkret unter diesem Aspekt (2G mit ausschließlicher Ausnahme von Kindern) noch einmal eine Diskussion zu dem Thema geführt werden könnte. Für mein Verständnis müsste man nämlich im konkreten Fall getesteten Ungeimpften, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können, genauso behandeln, wie getestete Kinder, die sich derzeit ebenfalls noch nicht impfen lassen können. Dass die ganz Kleinen überhaupt nicht getestet werden, können wir hier auch gern außen vor lassen, das halte ich erstmal für nebensächlich.
Hintergrund dazu: ich bin leider auch noch nicht geimpft, weil ich als Krebspatient derzeit eine laufende Antikörpertherapie mache. Diese soll nach ärztlichen Einschätzungen vor der Impfung erst zu Ende gebracht werden, da ich jung und sportliche bin und Anfang des Jahres bereits COVID mit milden Symptomen hatte. Obendrauf ist mein Antikörperspiegel noch immer gut. Ich denke ihr könnt also verstehen, warum ich das Thema daher gern noch einmal aufgreifen würde, da ich für Menschen in ähnlichen Situationen keine wirklich gute Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung im Rahmen von „2G mit Ausnahmen“ sehe.