Bildungsnotstand Jura und Behörden

Wenn Ulf die Rechtslage erklärt ist das immer so eingängig, nachvollziehbar und leicht zu integrieren.

Wenn die Leute, die wir dafür bezahlen, Gesetzte machen, scheinen sie dagegen - gerne ohne die, auf die sie angewendet werden hinreichend zu belehren - ein weiteres Stückchen Kauderwelsch in einen Dschungel ohne Gärtner einzuflicken, das ohne die Kenntnis sämtlicher Texte, auf die verwiesen wird, überhaupt niemandem hilft. Wären Gesetze Produkte oder gar Medikamente, würden alle vom Verbraucherschutz einkassiert werden. Schon wegen der verschwiegenen Nebenwirkungen und der irreführenden Werbung.

Auch im Hinblick auf die öffentlich zugänglichen Gesetzestexte.

(Nicht nur) in der Lage wurde mehrfach herausgearbeitet, dass selbst die zuständigen Behörden offenbar mit diesem Zustand/ mit dieser Verfahrensweise überfordert sind und Gesetzte auch deshalb auch falsch interpretieren und entsprechend auch fehlerhaft handeln.

Dessen ungeachtet ist „Rechtsstaat“ einer der häufigsten Begriffe, die in Zusammenhang mit Deutschland fallen.

Entweder müsste also ein Jurastudium verpflichtender Teil der Sekundarstufe I werden, oder Gesetze müssen zukünftig geschlossen und für jeden ab 16 Jahren klar verständlich formuliert und geschult werden.

Zumindest muss doch sichergestellt werden, dass die Exekutive, die Behörden, die Verwaltungsangestellten in elementaren Grundvoraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit nicht nur hinreichend informiert und geschult werden. Es muss auch der Erfolg dieser Maßnahmen stetig geprüft und ggf. nachgesteuert werden.

Weder kann jeder Jura studieren noch kann sich jeder einen Juristen zu sämtlichen juristischen Herausforderungen in einem Rechtsstaat mit einem über Jahrhunderte erweitertes und verändertes Gesetzeswirrwarr leisten. Und deutsche Gerichte können die Flut an Verfahren, die wesentlich wegen dieses Wirrwarrs zustande komme, nicht bewältigen.

Wenn also das Recht in unserem Rechtsstaat so ungemein wichtig ist, was kann man ab morgen tun, dass die, die das Wirrwarr angerichtet haben und entwickeln - aufräumen, Änderungen strukturiert, in sich geschlossen und verständlich sind und vor allem alle Anwender, alle betroffenen und alle involvierten hinreichend informiert werden?

In der Lage wurde schon mehrmals angeregt und ich glaube auch, dass Bremen (?) dem Vorschlag der Lage gefolgt ist, bei Gesetzesänderungen eine sogenannte Synopse beizufügen, die in einfacher Sprache sagt, was denn genau die Änderung ist. Die technische rein juristische Änderung verstehen oft nicht einmal Juristen.

Des Weiteren wäre es ja gerade Aufgabe der Politik durch entsprechende Kommunikation die Gesetze der Bevölkerung zu erklären. Das setzt aber einen gewissen Wahrhaftigkeitsanspruch in den eigenen Aussagen voraus und eben nicht das permanente Ansprechen des eigene Klientels im Dauerwahlkampfmodus.

Was definitiv sinnvoll ist, wäre ein juristisches Fach wie Staatsrecht/Politik o.ä. für 1-2 Jahre, damit die Schulmenschen früh lernen, wie Deutschland funktioniert und wie Recht und Politik interagieren, wie das ins eigene Leben eingreift, wie Gesetze aufgebaut sind, wie sie sich auswirken, welche Rechte man hat, wenn man sich unfair behandelt fühlt und und und. Sowas lässt sich sehr gut in 1-2 Jahren vermitteln. So ein juristisches Fach wäre auch die ideale Verbindung zwischen Deutsch und Politik. Dazu braucht es kein Jura Studium.

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Ich hatte @runzelzwo eher so verstanden, dass die endgültigen Gesetzte für den Nichtjuristen und v.a. auch für die Verwaltung häufig schwer zu verstehen sind, z.B. weil sie umständlich formuliert sind oder weil sie so viel auf andere Gesetze verweisen, dass der Sinn einem Normalbegabten intransparent bleibt.

Das erinnert an die häufig von Praktikern, gerade aus der Jurisprudenz, gehörter Klage, dass Gesetze in den letzten Jahrzehnten zunehmend „handwerklich schlecht“ seien. Für diese These gibt es zwar keine wissenschaftliche Evidenz, jedoch gibt es durchaus Hinweise und Indizien für Qualitätsprobleme in der Gesetzgebung.

Fachliteratur zur Gesetzgebungslehre definiert Kriterien für gute Rechtssetzung. Dazu gehören Verständlichkeit, Folgenabschätzung, Evaluierung. Die Jahresberichte des Nationalen Normenkontrollrats dokumentieren seit 2006 systematisch Probleme bei Gesetzesfolgenabschätzung, Bürokratiekosten und Verfahrenseinhaltung. In einem aktuellen Überblicksartikel zur Gesetzgebungsqualität - kurioser Weise in der Deutschen Handwerkszeitung u.a. mit Bezugnahme zum „Heizungsgesetz“ - betonen mehrere namhafte Staatsrechtslehrer (u. a. Burgi, Rossi, Kluth), dass sie eine Verschlechterung der praktischen Qualität vieler Verfahren wahrnehmen.

Typische Kritikpunkte konzentrieren sich auf strukturelle Muster:

  • Überkomplexität und Detailregulierung: Viele Gesetze sind schwer verständlich, adressieren jede Einzelfrage im Gesetzestext selbst und führen zu erheblicher Bürokratiebelastung, insbesondere für KMU, aber auch für die Verwaltung selbst.
  • Zeitdruck und Verfahrensverkürzung: Zunehmed komplexe Gesetzesvorhaben werden in kurzer Zeit durchgezogen; Beteiligungsfristen für Verbände betragen teils nur wenige Tage.
  • Umgehung formaler Verfahren: In der Praxis werden z. B. Gesetzentwürfe faktisch von der Regierung erarbeitet, dann aber als Fraktionsinitiativen eingebracht, um bundesrätliche Mitwirkung in frühen Phasen zu verkürzen – formal zulässig, aber mutmaßlich qualitätsmindernd?
  • Mangelhafte Gesetzesfolgenabschätzung: Die gesetzlich vorgesehene Folgenabschätzung ist häufig nur „Soll-Vorschrift“, wird in der Praxis teilweise ausgelassen oder sehr unterschiedlich ernst genommen.

Diese Punkte sind in Fachartikeln, Handbüchern („Praxishandbuch Gute Rechtssetzung“) und NKR‑Berichten beschrieben

NKR - Homepage - Jahresbericht 2010: Qualität durch Transparenz - Mit Bürokratieabbau zu moderner Gesetzgebung?

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Deine Idee gefällt mir gut.Ein Schulfach, das sich den für die Bevölkerung wirklich relevanten Themen wie „Was bedeutet Mensch sein“, „Was ist und wie geht Deutschland?“ und eben auch „Wie geht Rechtsstaat“ wird von Kritikern der des derzeitigen, noch auf die alten Preußen zurückgehende, Schulsystems schon lange gefordert und ich würde die Einführung sehr begrüßen. Und diese Themen sollten den gesamten Ausbildungszeitraum begleiten. Schließlich werden die meisten Schüler einmal ein Leben lang Deutsche sein.

Das holt aber die behördlichen Anwender gesetzlicher Regelungen heute gar nicht und zukünftig noch unzureichend ab.

@Mats_94 ist das nicht Dein Wirkungsbereich? Gibt es dazu und zur Sicherung des Bildungsstandes an dieser Stelle Initiativen oder Vorschläge?

Ich finde, man sollte keine neuen Schulfächer fordern dürfen, wenn man nicht konkret benennt, was dafür wegfallen soll. Die Stundentafeln sind voll, wenn genug Personal da ist, haben Kinder in Klasse 5 und 6 regelmäßig bis deutlich nach der Mittagspause ein Fach nach dem anderen. Gleichzeitig wird bspw. Geschichte nur einstündige unterrichtet, Politik oft noch weniger und wir wundern uns, warum politische Debatten und Geschichtsbewusstsein so sind, wie sie sind… Also: Was soll weniger unterrichtet werden, damit dafür Platz ist?

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Nein, ich bin einfach nur in den Genuss gekommen, die gehobene Laufbahn in Beamtentum zu durchlaufen, die eben sehr juristisch ist.

Es gibt Initiativen wie diese hier: https://www.grundgesetzverstehen.de/

Aber wenn unsere gesamte Gesellschaft auf der FDGO basiert und Schülerinnen und Schüler davon in der Schulzeit so gut wie nichts mitbekommen, dann muss man sich nicht wundern, wenn sie in politischen Debatten mit Menschenwürde-Argumenten wenig bis nichts anfangen können. Man sollte das definitiv verstärkt in die Schulen bringen (vielleicht mag wer berichten, der davon weiß, dass es an machen Schulen unterrichtet wird).

@JohanneSAC vielleicht Religion einfach streichen? Würde juristisches Verständnis höher gewichten als Religion, aber das darf natürlich bitte jede und jeder anders sehen.

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Da bin ich bei Dir. Es geht allerdings weniger um neue Schulfächer, sondern vielmehr um die Inhalte, die gelehrt werden.

Die Kultusministerkonferenz hat zu den einzelnen Schulstufen einen Rahmen für die Unterrichtsfächer vorgegeben. Dies dient der Vergleichbarkeit und der Mobilität zwischen den 16 Ländern. Das macht es schon einfacher.

Man müsste zunächst einmal die Lerninhalte Priorisieren. Zum Beispiel nach dem Nutzen und der Wichtigkeit für Schüler und Bevölkerung vorrangig vor der Nützlichkeit für die Wirtschaft.

Dann können sehr gerne vorhandene Gesellschaftswissenschaftliche Fächer wie Sozialkunde/Politik, Recht, Wirtschaft die für die Schüler wichtigen Themen transportieren.

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Zu diesem Thema hatte ich meinen Moment der Erkenntnis, als ich vor vielen Jahren die Loseblattgesetzessammlungen meiner Eltern (gegen Geld) mit den Ergänzungslieferungen gefüttert habe. Dabei habe ich mich auch mal ins BGB eingelesen. Die älterenTeil sind dabei, finde ich, durchaus gut allgemeinverständlich. Aber die neueren Änderungen sind oft schreckliche Schachtelsatzhöllen, die zudem noch zur Hälfte aus Verweisen bestehen. Lesbarkeit war dabei klar erkennbar kein Ziel des Gesetzesvorhabens.

Also, einfach mal von vorne anfangen, und sich durchs BGB lesen, der - sprachliche - Unterschied ist schon erschreckend.

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In meiner Schulzeit vor 45 Jahren in Hessen hießt das Fach „Sozialkunde“, bei meinen Kindern in Bayern, glaube ich, „Gemeinschaftskunde“.

Gibt es so etwas heute nicht mehr? Meines Wissens schon: Diese Begriffe bezeichnen in der Regel das Fach der politischen Bildung, also genau den Bereich, in dem Demokratie, FDGP, Rechtsstaat, Grundrechte thematisiert werden. Die politischen Bildungsinhalte sind in allen Bundesländern in den Lehrplänen verankert, teils als eigenes Fach, teils integriert in Fächerverbünden.

Inhaltlich geht es typischerweise um:

  • Grundlagen der Demokratie, Verfassung/Grundgesetz, Grundrechte
  • Aufbau des Staates (Bund, Länder, Kommunen), Wahlen, Parteien, Verbände
  • Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Rolle der Gerichte, Bürgerrechte und -pflichten
  • Sozialstaat, Wirtschaftssystem, internationale Politik und EU

Dass viele Erwachsene trotzdem das Gefühl haben, diese Dinge nie wirklich gelernt zu haben, ist eher ein Problem von Umfang, Qualität und Verbindlichkeit dieser Fächer als eines völligen Fehlens. Vielleicht auch eine Frage, dass diese Fragen alterstypisch nicht nicht als sooo interessant angesehen und die Antworten vergessen werden?

Einzig „Was bedeutet Mensch sein?“, also eine Frage in der Schnittmenge von Philosophie, Religion, Ethik scheint mir in den heutigen Lehrplänen nicht enthalten zu sein.

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Leher vollzieht, in etwas blumiger aber altersgerechter Sprache, eigentlich vorbildlich seinen Lehrauftrag und bekommt Ärger mit den Behörden. Eine schwierige Konstellation: Er muss die FDGO schützen und gleichzeitig neutral sein. :face_with_peeking_eye:

Ja, da hatten wir schon drüber nachgdacht.

Obgleich die vorhanden Fächer insgesamt genau die Lücken lassen, die später Angreifbar durch Populisten machen. Deshalb, braucht es evtl. ein Neues oder zumindest eine synergetische Verzahnung der Vorhandenen.

Wie auch immer, das was es heute gibt, ist mitnichten hinreichend. Evident durch den AfD Wahlerfolg. Für 18- bis 29-Jährigen liegt der Anteil bei 21 Prozent. Also etwas 20% zu hoch.

Was sind Deine konkreten Vorschläge, wie das zu verbessern wäre; dass Ziel nachhaltiger politischer Bildung und Resistenz gegen Manipulation und Populismus zu erreichen?