Bildung (mal weider)

Hallo liebe Lage-Community,

ich habe diese Woche im Bildungsbereich mal wieder etwas erleben dürfen, was ich hier gerne erzählen und auch als Anregung für ein Thema geben möchte.

Dazu kurz mein Hintergrund: Ich bin Lehrer in Hessen und habe entsprechend einiges an absurden Geschichten zu erzählen. Wir sind völlig zurecht auf dem letzten Platz der Digitalisierung.

Heute möchte ich aber über meine Frau sprechen, die gerade in den letzten Zügen ihrer Promotion liegt. Zur Finanzierung derselben hat sie die letzten Jahre in einem Projekt bei sich an der Uni gearbeitet. welches jetzt fertig ist bzw. nicht verlängert wird.

Soweit so gut. Da sie da ja angestellt war und entsprechend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat sie jetzt theoretisch Anspruch auf ALG I. Aus verschiedenen Gründen, unter anderem Stolz, wollte sie dies nicht und hat sich auf ein Stipendium beworben um die restlichen Monate bis zur Fertigstellung der Dissertation finanziell zu überbrücken.

Dieses Stipendium wurde auch gewährt. Jetzt kommt die Krux.
Die Agentur für Arbeit sagt jetzt folgendes: Das ist Einkommen, also bist du nicht ALG I - berechtigt und bekommst von uns gar nichts. Nichtmal als Anteil verrechnet. Also hat sie jetzt durch das Stipendium erstmal weniger Geld zur Verfügung als wenn sie dem Staat einfach „auf der Tasche“ liegen würde.
Und muss sich zudem selber versichern, weil das Geld, obwohl als Einkommen betrachtet, natürlich keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung enthält.

Die Krankenkasse sagt jetzt: Du hast ja gar kein Einkommen, Stipendien sehen wir nicht als solche an. Also nehmen wir das Einkommen deines Mannes als Grundlage der Berechnung deiner Beiträge. Auch wenn der überhaupt nicht gesetzlich versichert ist.

Was dabei herauskommt ist, dass sie jetzt dadurch, dass sie nicht einfach ALG I Leistungen statt Stipendium beantragt hat ca. 1100 weniger im Monat zur Verfügung hat, weil der Beitrag fürs die KV einfach mal gerundete 500€ sind.

Da fragt man sich schon, ob es vom Staat überhaupt gewünscht ist, dass es NachwuchswissenschaftlerInnen gibt ? Es fühlt sich jedenfalls nicht so an.
Warum legt man hier von staatlicher Seite dem Nachwuchs aktiv Steine in den Weg?

Grundsätzlich erstmal:
Wir dürfen hier natürlich keine Rechtsberatung anbieten.

Ich würde dir empfehlen, diese Sache mal von einem spezialisierten Anwalt checken zu lassen. MWn ist ein Stipendium kein Ausschlusskriterium für den ALG-I-Bezug, aber wie gesagt, lass da mal einen Spezialisten drüber schauen und lege in jedem Fall erstmal einen Widerspruch ein (rein zur Fristwahrung, kostet nichts und schadet in jedem Fall auch nicht!)

Sollte die Situation tatsächlich so sein, wie du sie schilderst, wäre das natürlich ein Fall von problematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche unseres Sozialrechts.

Tatsächlich ist das wohl so legal.
Wir haben dann ein bisschen recherchiert und das ist wohl gängige Praxis vor der einige EmpfängerInnen von Stipendien stehen.