Vielleicht nur randlich dem Thema zugeordnet, jedoch in Baden-Württemberg derzeit sehr aktuell.
Kurz vor den Landtagswahlen sollte die neue Biberverordnung in Kraft treten. Dort unter anderem geplant, dass letale Entnahmen vereinfacht werden. Natürlich gibt es zahlreiche Konflikte in einer dicht besiedelten und genutzten Kulturlandschaft, die durch den Biber ausgelöst werden. Doch ist es wirklich sinnvoll, stärker gegen eine Art wie den Biber zu intervenieren, wenn man mal die positiven Auswirkungen betrachtet? Stichwort Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie. Da nur knapp 10% der Oberflächengewässer in Deutschland dem Zielzustand entsprechen, ist noch einiges zu tun. Der Biber schafft ohne Planungs- und Umsetzungskosten Ökosystemdienstleistungen in Form neuer Lebensräume wie Auenwälder, welche von anderen, stellenweise stark angepassten Arten genutzt werden (Förderung der Biodiversität), er senkt das Hochwasserrisiko durch die Reduzierung von Spitzenabflüssen, Trockenheitsstress (auch angrenzender Landwirtschaftsflächen) wird durch die Anhebung des Grundwasserspiegels gesenkt, die Wasserqualität wird durch die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit verbessert (Absenkung von Sedimenten) und auch dem Klimaschutz kommen die durch den Biber geschaffenen Auen als Kohlenstoffsenke zugute. Dies nur einige Beispiele.
Geht der Umgang mit einer wiederangesiedelten Art wie dem Biber in die richtige Richtung? Oder sollte man deren positiven Effekt in der heutigen Zeit stärker für den Schutz unserer Ökosysteme nutzen?
Der Biber macht am Ende nur offensichtlich, was jedem der es sehen will ohnehin schon klar ist: dass bestimmte Ökosystem-Funktionen nicht mit menschlicher Nutzung kompatibel sind. Ja, Biber schaffen auf extrem günstige Art und Weise Hochwasser-, Dürre-, und Trinkwasserschutz sowie Artenvielfalt. Jeder konservative und liberale Kommunal- und Landespolitiker sollte außer sich vor Freude sein, den Biber am Flüsschen zu haben, weil es bares Geld in der kommunalen Kasse spart.
Aber wo ein Biber leben soll kann kein Ackerbau betrieben, keine Straße gebaut und kein Gewerbegebiet erweitert werden. Wohnhäuser und Sportstätten müssten weichen und auch wenn diese dann ohnehin in stark hochwassergefährdeten Gebieten stehen, ruft man lieber nach extrem teurem gebautem Hochwasserschutz, als umzuziehen. Die damit einhergehenden Kosten sind zwar langfristig enorm und werden externalisiert, aber kurzfristig werden Bedürfnisse nach “Wirtschaftswachstum”, “Sicherung des Familienbetriebs” und “Wohnraum” befriedigt.
Es wäre gesamtwirtschaftlich unglaublich sinnvoll, wenn wir substantielle Gebiete auf Land und See von menschlicher Nutzung vollständig ausnehmen würden. Aktuell tun wir das nichtmal mit den meisten Nationalparkflächen (bis auf die “Kernzonen” sind dort bestimmte Nutzungsformen, wie etwa Forst- und Landwirtschaft weiter möglich). Flusstäler, die sich geographisch für die Ansiedlung von Bibern eigenen gehören vermutlich dazu.
Ich würde dem Grundtenor absolut zustimmen. Der Biber (gilt weitergedacht auch für andere Säugetiere mit weitreichenden Wirkungen) birgt wie beschrieben große Potentiale gerade in Hinblick auf die multiplen ökologischen Krisen.
Und sicher birgt das auch Konflikte, die gut gemanaged werden müssen. Aber ich glaube langfristig werden wir absolut darauf angewiesen sein solche natürlichen Mechanismen und “Akteure” zu nutzen oder in unsere Planungen einzubeziehen. Neben Nutzungskonflikten ist da glaube ich auch noch eine Schranke im Denken - wir sind es einfach nicht (mehr) gewohnt, die Funktion, Struktur und Wirkungsweise unserer natürlichen Umgebung nicht genauestens selbst zu steuern und der Biber oder andere “Ökosystemingenieure” erzeugen eben erstmal “Unordnung” und Chaos.
Wie es im konkreten Fall mit der Biber-Entnahme zu beurteilen ist hängt vermutlich von den genauen Ausgestaltungen/Regelungen ab. Hast du zufällig Quellen, was genau sich ändern soll? (Ansonsten google ich selbst :p)
Ein Biber ist aber ja auch kein planbarer Akteur des Hochwasserschutzes und verursacht wenn es sein muss auch lokale Hochwasser selbst. Und das kann selbst in der Großstadt (bei mir war bis vor kurzem ein Biber direkt ums Eck aktiv und rodete die Bäume entlang des Sees im Park) oder an der Bahnstrecke sein.
Es ist aber nicht praktikabel eine Straße oder Bahnstrecke zu verlegen, vor allem weil der Biber ja nicht zwangsweise an dieser Stelle bleibt, sondern womöglich über die Jahre der Standort verlegt wird.
Um eine legale Möglichkeit der Entnahme an bestimmten Stellen kommt man meiner Meinung nach nicht rum. Hier gilt es dann entsprechende Hürden zu schaffen, damit dies nicht auch außerhalb missbräuchlich genutzt wird.
Und wie @ped sagt natürlich auch Flächen schaffen wo Biber aktiv sein können ohne dem Menschen in die Quere zu kommen. Wanderwege und ähnliches lassen sich dann deutlich leichter verlegen, falls diese Opfer von Biberdämmen werden.
Eine Entnahme muss nicht letal sein. Es gibt viele andere Maßnahmen, die zuerst ergriffen werden können. Was sich ändert, ist, dass die letale Entnahme vorher nicht möglich war. Und in Einzelflällen kann dies ja auch sinnvoll sein - auch wenn der Konflikt dadurch kaum gelöst ist, da der Folgebiber meist schon in den Startlöchern steht und das Habitat nicht selten ein Jahr später wiederbesiedelt. Schwierig ist hierbei aber auch die Umsetzung einer solchen Entnahme, da rechtliche Unsicherheiten bedingt durch den Schutzstatus der Art miteinhergehen.
Es scheint ein schlecht durchdachter Kompromiss der Landesregierung zum Thema Bibermanagement und dessen scheinbaren Bürokratieabbau zu sein. Langfristig ist eine solche Verordnung zweifelhaft und meines Erachtens nicht nachhaltig.