Bewertung von Risikogebieten - Welche Ansteckungswahrscheinlichkeit?

Lieber Ulf, lieber Philipp,

In der LDN199 habt ihr über die Verhältnissmäßigkeit von Test für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gesprochen. Dabei spracht ihr davon das ausschlaggebend sei, wie groß die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist.
Dazu Frage ich mich welche Interpretation von Wahrscheinlichkeit in der Rechtswissenschaft entscheidend ist. Nach der Bayesschen Interpretation ist Wahrscheinlichkeit eine Beschreibung für den Grad des Unwissens oder der Gewissheit, nach der frequentistische Interpretation Häufigkeit eines Ereignisses in Relation zu allen Ereignissen.
Sind also Tests für Risikogebiete verhältnismäßig weil wir glauben dass dort das Risiko höher ist (Bayessche Wahrscheinlichkeit) oder ist die tatsächliche Beobachtung ausschlaggebend (Frequentistische Wahrscheinlichkeit)?
Wenn beispielsweise bei Rückkehrern aus einem deklarierten Risikogebiet wenige Infektionen festgestellt werden weil sich alle dorthin Reisenden besonders vorsichtig verhalten, könnten diese dann gegen die vermeintliche Fehleinstufung und damit unverhältnissmäßigen Tests klagen?

Liebe Grüße,
Luru

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