Betriebsbereite Photovoltaik-Anlagen ohne Netzanschluss in D

Hallo Lage-Team,

aktuell wird ja viel über Energie sparen, Photovoltaik-Anlagen aufbauen und so weiter gesprochen. Nebenbei sollen AKWs als Notfallvorsorge weiter betrieben werden.

Da ich bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe, bin ich finanziell an einer weiteren Photovoltaikanlage auf einem öffentlichen Gebäude, die jetzt erstellt wurde, beteiligt. Solche Beteiligungen werden vielerorts durch Vereine durchgeführt, die Menschen zusammenbringen, um dann gemeinsam größere Projekte zu stemmen. Die Vereine und die zu den öffentlichen Gebäuden gehörenden Gemeinden profitieren dann über jährliche Gebühren/Mieten von den Projektbetreibern.

So weit so gut. Meine Photovoltaikanlage wurde aufgebaut und befindet sich jetzt seit mehreren Wochen im Status „betriebsbereit im Sinne des EEG“. Auf Nachfrage bei dem Verein heisst das, dass der Energiversorger noch die Anlage anschließen muss. Bei dem Verein sind aktuell 16 Anlagen im Status „betriebsbereit im Sinne des EEG“. Es ist aktuell so, dass Energieversorger nicht mit den Anschlüssen hinterherkommen, teilweise schon gar nicht mehr ans Telefon gehen sollen und dies betrifft nicht nur „meinen“ Verein. Es hieß, dass hier allgemein Personal fehlen soll.

Ich hatte durch Zufall einem TV-Bericht eines privaten Senders gesehen, der von ähnlichen größeren privaten Anlagen berichtete, die seit längerem im Status betriebsbereit im Sinne des EEG sind.

Für mich klingt es also so, als würde die Regierung nicht alle Möglichkeiten nutzen, die Energiewende auch wirklich durchzusetzen. Ich kann leider keine Zahlen liefern, wie viel Photovoltaik-Leistung auf einen Anschluss an das Netz in Deutschland warten. Auf jeden Fall finde ich, dass dieser Punkt zu selten in der Presse ist, wenn über die Energiewende gesprochen wird.

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Es ist seit Ewigkeiten eine der Forderungen der PV-Branche, dass kleine Anlagen auch ohne Beisein von Personal des Netzbetreibers angeschlossen und in Betrieb genommen werden dürfen. Das ist ein Relikt aus grauer Vorzeit.

Folgendes war für das jüngste „Osterpaket“ angekündigt worden:

Netzanschluss und Papierkrieg wurden von der Branche schon seit Jahren als ein Hemmnis für den raschen Ausbau der erneuerbaren Energie aufgeführt. Auch an dieser Stelle soll nachgebessert werden. Für Anlagen bis 30 Kilowatt soll der Netzbetreiber für den Netzanschluss nicht mehr anwesend sein müssen. Ein Anschlussbegehren soll durch den Besitzer frühzeitig beim Netzbetreiber abgegeben werden. Dieser soll dann nur noch eine schriftliche Zusage geben müssen. Nur in besonderen Ausnahmefällen soll der Netzbetreiber in den Netzanschluss technisch involviert werden.

Quelle: Osterpaket: Vergütung rauf, Bürokratie runter, Netzanschluss digital, Ausschreibungsvolumen dynamisch – pv magazine Deutschland

Wenn dies nun nicht umgesetzt wird, wäre es in der Tat seht gut, wenn Ulf und Philip einmal nachbohren könnten. Gerade in der aktuellen Situation, wo „jede kWh zählt“.

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Hallo Ralph,
Tatsächlich ist es so, das es speziell bei den Themen Anschluss von EEG-Anlagen einen Engpass gibt. Seit geraumer Zeit nimmt die Anzahl von Netzanschlussanfragen extrem zu. Das ist auf der einen Seite sehr positiv, da nun richtig Schwung in die Sache kommt. Auf der anderen Seite doch etwas überraschend, da es in den letzen Jahren der Merkelregierung ein eher gemäßigtes Aufkommen an Anfragen gab.

Zudem möchte ich kurz auf den Artikel Bezug nehmen, den Günter hier dankenswerterweise zu Verfügung gestellt hat. Speziell auf den Punkt, dass die Ausschreibungsmenge für Freiflächen PV heruntergesetzt wurde aufgrund der geringen Nachfrage.
Momentan bekommt man als VNB sehr viele Anfragen für Freiflächen PV die in den zweistelligen Megawattbereich gehen und das nicht nur um Süden sondern auch im Norden. Die Antragssteller müssen für Anlagen dieser Größenordnung eine sogenannten Übergabestationen errichten und die Kosten dafür selber tragen. Das müssen sie auch bei etwas kleineren Anlagen tun.
Ist die angefragte Leistung im Zweistelligen Megawattbereich,können diese nicht mehr sinnvoll im Mittelspannungsnetz angeschlossen werden und müssen an das Hochspannungnetz. Das sorgt aber dafür, dass die Antragsstellerin einen Hochspannungstransformator in Ihrer Übergabestation errichten muss. Dieser ist sehr kostspielig und wirkt sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
So kommt es, dass man Anfragen für z.B eine Freiflächenanlage mit 30 MW bekommt, die dann ein Netzverknüpfungspunkt im Hochspannungsnetz zugewiesen bekommt. Oft ist es so, dass die Antragsstellerin daraufhin Ihren Antrag komplett zurückzieht oder die Leistung drastisch reduziert, da sich die Anlage aufgrund des, von der Antragsstellerin zu stellenden Trafos, nicht mehr Wirtschaftlich rechnen.

Das wäre vielleicht auch ein Punkt, den man in zukünftigen Fassungen des EEG verbessern könnte, indem man die Kosten dafür auf die Netzbetreiber umlegt.

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Kleiner Nachtrag: Das Ergebnis ist ja Ende das gleiche. Die Volkswirtschaftlichen Kosten sind identisch. Die Stromgestehungskosten würde etwas sinken, die Netzentgelte dafür aber steigen. Das würde zu einem höheren Anreiz für die Betreiber großer PV-Anlagen führen. Anders als die Antragsstellerin ist der Netzbetreiber nämlich verpflichtet EEG-Anlagen anzuschließen, egal wie hoch die Kosten sind. Umgelegt wird am Ende auf die Netznutzungsentgelte
Gruß
David

Also 16 Jahre der Tatenlosigkeit (bzw überschaubarer Taten)
aufräumen geht eben nicht in 6 Monaten…