Laut Finanzminster Füracker sollten die Freibeträge erhöht und die Steuersätze gesenkt werden.
Außerdem sollten die Bundesländer die Steuer festsetzen, da diese auch den Ländern zu Gute komme.
Jeder müsse das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer ihn zum Verkauf zwinge. Bayern sei hier besonders im Nachteil, da in Bayern der Wert der Grundstücke besonders gestiegen sei.
Schließe mich der Linken an, nur sehe ich da wirklich Potential. Die wenigsten wissen wirklich viel über die Erbschaftsteuer und sind momentan eh schon getriggert, dass ihnen immer mehr abverlangt werden soll.
Dann erbt man effektiv ja auch mehr. Anstatt sich zu freuen, dass das Grundstück / Haus plötzlich viel Wert ist, findet man es unfair, dass man kein Haus in schlechter Lage hat oder wie?
Evtl. wäre dies sogar ein eigenes Thema Wert, aber ich packe es mal hier hin, weil es auch dazu passt. Man müsste einfach über 300 Häuser / Wohnungen erben, dann zahlt man keinen Cent Erbschaftssteuer. Das ist unfair!
Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro je Kind. Damit fällt fast nur Erbschaftssteuern an, wenn ein Einzelkind ein relativ großes oder wertvolles Haus erbt. Und selbst in dem Fall ist der Freibetrag ja noch da. Also selbst wenn das Haus 600.000 Euro kostet, würden hier für nur 22.000 Euro (11% auf die übersteigenden 200.000 Euro) anfallen. Das dürfte selbst bei völliger Mittellosigkeit immer über einen Kredit absicherbar sein, weil ja das Haus als Sicherheit vorhanden ist. Kurzum: Wer über eine halbe Million an Immobilie erbt, darf ruhig gezwungen sein, einen Kredit aufzunehmen.
Wenn auf dem Haus hohe Hypotheken/Grundschulden liegen, bedeutet das wiederum, dass der Wert entsprechend reduziert ist. Folglich ist es gar nicht möglich, dass man durch das Erbe in die Situation kommen wird, dass man das geerbte Haus verkaufen muss, weil wie gesagt das Verhältnis von „Wert des geerbten Hauses“ und „fällige Steuer“ in jedem Fall immer so gestaltet sein wird, dass das Haus für jede Bank hinreichend Sicherheit für einen Kredit bildet. Immer.
Und wer sich nun beklagt, dass er z.B. 22.000 Euro Kredit aufnehmen muss, um 600.000 Euro Haus zu erben, welches er nicht selbst bewohnt, den kann ich nicht ernst nehmen…
Denn die selbst genutzte Immobilie unter Umständen ohnehin steuerfrei bleibt, unabhängig vom Wert der Immobilie, insofern die Wohnfläche 200 m² nicht überschreitet und der Erbe dort mindestens 10 Jahre wohnt. Wer das geerbte Haus nicht selbst bewohnt, darf ruhig auch Erbschaftssteuer darauf zahlen, wer es bewohnt, wird verschont. Ich sehe hier gar kein Problem.
Kurzum:
Es gibt nur diese Varianten:
Wertvolles Haus wird geerbt und nicht selbst genutzt: Erbschaftssteuer fällt an, kann aber stets über Kredite abgesichert werden. Haus wird ohnehin verkauft oder vermietet, weil nicht selbst genutzt.
Wertvolles Haus wird geerbt und selbst genutzt: Erbschaftssteuer fällt i.d.R. nicht an (200m² + 400k Freibetrag - da muss es schon eine Villa sein, wenn es da zu Erbschaftssteuer kommt…). Die Villa kann immer über Kredite abgesichert werden.
→ Ich sehe das Problem nicht. Es ist Gejammer auf extrem hohem Niveau.
Mein Argument ist folgendes: wenn jemand das Erbe nicht haben will, soll er es doch an jemanden auf der Straße verschenken. Als Nichtverwandty hat dieses nur einen Freibetrag von 20.000€ und zahlt auf den Rest sogar 30% Steuern. Also, ich würde das in der Regel trotzdem annehmen und dann halt schnell -eventuell unter Wert - verkaufen. Bleiben dann bei 500.000€ Erbe trotzdem noch 340.000€ übrig. Schenkungssteuer: Freibeträge mit Tabelle - Finanztip
Ich wäre ja auch dafür, die Erbschaftssteuer abzuschaffen, und Erbschaften einfach als gewöhnliches, steuerpflichtiges Einkommen des Erben zu betrachten.
Das finde ich interessant. Gibt es dazu ernsthafte Überlegungen und Untersuchungen, die mit anderen Modellen verglichen werden?
Als Freibetrag könnte z.B. das durchschnittliche Einkommen in Deutschland herangezogen werden.
Ich glaube nicht, dass so etwas mehrheitsfähig wäre, da fast jedes nennenswerte Erbe den Empfänger automatisch in den Spitzensteuersatz katapultieren würde (inklusive aller regulären Einkünfte).
Kritisch wird es dann wieder, wenn das Erbe vor allem aus Sachwerten besteht, da die ja dann im schlimmsten Fall veräußert werden müssten.