"Bannmeilen" um Häusern von Politikern

Demonstrationen zu Häusern von Politikern hat es meiner Erinnerung nach tatsächlich auch in der Vergangenheit schon vereinzelt gegeben.

Wenn das vorher angemeldet ist, dann führt das halt im Zweifelsfall dazu, dass zum einen zwei Hundertschaften vor dem Haus stehen, und zum anderen zu versammlungsrechtlichen Auflagen, die am Ende dazu führen dass die Demonstration eben doch nicht bis direkt vor das Haus führt, sondern ein paar Hundert Meter weit weg, teilweise nicht einmal in Sichtweite. (Begründung: Gefahrenprognose, außer Wurfweite, usw.)

Die Bedrohlichkeit nimmt dadurch vermutlich deutlich ab.

Insofern würde ich jetzt vorerst nicht unbedingt denken, dass es da unbedingt neuer gesetzlicher Regelungen bedarf. Vorausgesetzt man hat keine rechts unterwanderten Verwaltungsgerichte, die diese Auflagen dann kippen.

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Hinzu kommt dass man sich wohl auch fragen sollte, wie diese Gesetze umgesetzt werden. Weniger der Machbarkeit wegen als vielmehr wem gegenüber die Gesetze wie scharf durchgesetzt werden und da siehts doch recht düster aus nach politischer Richtung der Demonstrierenden. Weiß nicht ob da eine verschärfende Einschränkung der Versammlungsfreiheit braucht.

Letztlicht war die Bannmeile letztes Jahr vorm Parlament doch auch recht wirkungslos. Zumindest bei rechten Demos.

Ich sehe Bannmeilen (oder wie auch immer man das nennen soll) für Privathäuser als die für öffentliche Gebäude, wie dem Bundestag. Natürlich muss sichergestellt werden, dass weiterhin parlamentarischer Betrieb möglich ist, aber die Proteste soweit weg zu verbannen, dass sie nicht mehr gesehen und gehört werden, widerspricht dem Prinzip der Demonstration.