Bannmeile um Privathäuser von Politiker*innen

Zu dem Fackelzug der Partei konnte ich jetzt keine Summe finden,
aber üblich sind da wohl lächerliche Geldstrafen i.H.v. 1200€ wie in Stolpen 2011 Nürnberg 2020 Bautzen 2012.
Der Fackeleinsatz lohnt sich also schnell wenn man die Reichweitenstärkung des Presse-Echos mit hineindenkt. Man stelle sich mal vor die Demonstranten wären ohne Fackeln vor Köppings Haus in Sachsen aufgetaucht - dann hätte vermutlich auch die LdN nicht darüber berichtet.

Ok - ich höre mal nach. Danke für die Info.

Bei dem Artikel aus Stolpen geht ja hervor, dass der Aufzug nicht wegen der Fackeln aufgelöst wurde, sondern weil sie uniformiert und vermummt gelaufen sind. Und das ist tatsächlich nach sächsischem Versammlungsgesetz verboten (und das Verbot ist nach erster Einschätzung auch verfassungskonform).

Achse ne, ich meinte, ob der wegen der Fackeln aufgelöst wurde oder eventuell, weil es im Raum der Bannmeile war. Aus dem Artikel geht ja nur hervor, dass sie Fackeln dabei hatten, aber nicht, ob das der Grund war, die Demo aufzulösen.

Aber ich hatte das nicht so verstanden, also ginge es aufgrund der Spontaneität um eine Auflösung, sondern eben, weil die Versammlung, wenn sie unfriedlich wird, überhaupt nicht mehr von der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit umfasst ist. Grundsätzlich sind Auflösungen ja immer ultima ratio und es würden zunächst auch bei einer unangemeldeten Demonstration Maßnahmen ergriffen, um die Versammlung trotzdem durchführen zu können. Und wenn die Fackeln im Gesamtbild des Aufzugs ein Grund dafür sind, dass dieser für neutrale Dritte einschüchternd wirkt und somit ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt, kann angeordnet werden, dass keine Fackeln getragen werden dürfen.

Der zweite Punkt ist das Demonstrieren vor der Haustür, das in der Abwägung mit anderen Rechten wohl nicht rechtmäßig ist.

Ich stimme dir grundsätzlich zu, dass wir glaube ich keine grundlegende Änderung des Versammlungsrechts bräuchten (auch wenn ich den Aspekt der Einschüchterung vielleicht mit reinnehmen würden). Ich denke, hier gibt es eher ein Problem auf der Rechtsdurchsetzungsebene.

Wenn es bereits bestehende Gesetze gibt, die so etwas regeln (siehe Beitrag von lib und von BabsBoabab), der konkrete Fall also schon aufgrund bestehender Regelungen hätte unterbunden/abgebrochen werden können, stellt sich die Frage der Notwendigkeit.
Da ich allerdings absoluter juristischer Laie bin, werdet ihr im Zweifelsfall besser wissen, ob die bestehende Gesetzgebung ausreicht, oder gegebenenfalls neue Regelungen (Bannmeile, Fackelverbot) eingeführt werden müssten.

Grundsätzlich gilt: Man löst Defizite in der Rechtsdurchsetzung nicht durch strengere Gesetzgebung.

Die Frage ist doch dann:
Würde so etwas eher durch eine Verschärfung bestehender Gesetze (durch höhere Strafen/Bußgelder auf bestehende Tatbestände) gelöst werden, oder besser durch neue Ansätze wie Bannmeile & explizites Fackelverbot?

Ich würde sagen es muss jede Person des öffentlichen Lebens aushalten können müssen wenn vor ihren Wirkhäusern protestiert wird- in welcher Form auch immer.
Wenn die Fackelträger vor dem sächsischen Gesundheitsministerium aufgetaucht wären hätte ich das verstanden.
Die Messlatte für Privathäuser muss ungleich höher liegen als für Orte der Arbeit. Art der Demonstration (Licht, Feuer, Mistgabeln, Megafone) sind dann entsprechend zu bewerten.

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DER ist gut! Der olympische Fackellauf der Neuzeit IST eine Erfindung der Nazis zu den Olympischen Spielen von 1936!

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Würde ich uneingeschränkt unterschreiben. Man kann ja vor dem Amtssitz demonstrieren (oder gibt es dort Bannmeilen?), vor dem Privathaus hat das nicht zwingend was zu suchen.

Im Kontext dieses - m.E. zutreffenden - Hinweises noch eine kurze ergänzende Lektüre:

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/gericht-weist-eilantrag-gegen-versammlungsverbot-ab-199165.html

Wie die Entscheidung zeigt, stehen - entgegen der von mir so verstandenen Darstellung in der letzte Lage - Ordnungsbehörden dieser überhaupt nicht neuen Aktionsform durchaus nicht machtlos gegenüber. Wäre die Demonstration ordnungsgemäß angezeigt worden, hätte die Versammlungsbehörde anhand der mitgeteilten Rahmenbedingungen und Gesamtumstände geprüft bzw. prüfen müssen, ob die geplante Zusammenkunft friedliche Zwecke verfolgt und damit überhaupt dem Schutzbereich von Art. 8 GG unterfällt. Wäre sie hierbei zu einem negativen Ergebnis gekommen, hätte die Zusammenkunft untersagt werden können.

Ich habe keine Ahnung von guter Polizik per Kommunikation, aber das löst bei mir Störgefühle aus.

Wie kann es sein, dass bei der aktuellen Debatte zu Fackelumzügen unsere Spitzenpolitiker sich dieses Schauspiel gönnen?

Nach 16jähriger Amtszeit als Kanzlerin - fair enough. Aber nur nach 2jährige Amtszeit als Verteidigungsministerin müsste man diese Weitsicht und Empathie derzeit haben.

Es kommt wohl eher darauf an, wer die Fackel hält und warum. Die Fackel an sich ist nicht böse. Und den großen Zapfenstreich mag man für antiquiert halten, aber er ist nunmal üblich. Warum sollte man sich durch die Taten von Rechtsradikalen in diesem Punkt beeinflussen lassen?

Ja dass es in Deutschland üblich ist nunmal das Problem ^^