Hallo,
ich habe mir den Beitrag angehört und eigentlich weniger „technische“ Kritik vorgestellt.
Findet außer mir eine derartige Einschränkung des Versammlungsrechts (das immerhin im Grundgesetz verankert ist) nicht komplett am Thema vorbei? Ich denke, dass Ulf und Philipp hier deutlich am Ziel vorbeigeschossen bzw. einem falschen Diskurs gefolgt sind.
Fakt: eine derartige Einschränkung des Versammlungsrechts hätte diese Situation nicht verhindert. Es handelte sich um eine nicht gemeldete Demonstration, die so als Aufmarsch sowieso schon strafwürdig ist.
Dazu kommt, dass bei einer hypothetisch angemeldeten „Demonstration“ nicht unbedingt die gewollte Wegstrecke freigegeben hätte werden müssen (aus den im Beitrag genannten Gründen).
Drehen wir das um: wenn ein „linker“ Demonstrationszug vor einem „rechten“ Versammlungspunkt (oder Privathaus) gezogen wäre, würden wir gleich an Grundrechtseinschränkungen denken?
Bevor jetzt wieder die rechts-links-Thematik aufkommt: ich sympathisiere in keiner Weise mit rechtem Gedankengut. Tatsächlich finde ich alternative, solidarische und diverse Positionen deutlich sinnvoller. Darum geht es mir aber gar nicht.
Etwas weiter gefasst: wegen eines strafrechtlich relevanten Vorgangs sehen es wir als legitim, die Grundrechte ALLER einzuschränken. Ohne, dass der dann geführte Rechtsbezug den zugrundeliegenden Fall überhaupt verhindert hätte. Das ist doch genau die Argumentation beispielsweise bei der Vorratsdatenspeicherung.
Ich finde, dass so ein Einschüchterungsversuch überhaupt möglich ist, erschreckend. Aber das Problem ist nicht, dass unser Versammlungsrecht zu lax ist (dass man das überhaupt so bezeichnen kann), sondern, dass extreme Positionen weiter wachsen und sich so gestärkt fühlen, sich dem Rechtstaat zu widersetzen. Das spricht eher für den mangelnden Einsatz gegen Rechts und der konstanten Verharmlosung und Relativierung der Positionen. Das ist nicht hinzunehmen, und das erfordert sowohl Einsatz des Staates, Aufklärung, Bildung und nicht zuletzt Zivilcourage.
Das Ulf, als Vorsitzender der GFF für einen derart weitgehenden Eingriff in die Grundrechte aller Bürger befürwortet, hat mich wirklich gewundert.
Vielmehr finde ich dein Einrichtung von Bannmeilen selbst überaus problematisch. Ich verstehe den Einschüchterungsgedanken, aber wie kann man durch den legitimen Willen der Bevölkerung eingeschüchtert werden. Das spricht doch eher für das Selbstverständnis, dass die Wahlen alle vier oder fünf Jahre die Willensbekundung sein sollen, man dazwischen aber doch bitte in Ruhe seine Parlamentsarbeit machen möchte.
Wie sollen denn Demonstrationen für Gleichheit, Verkehrswende, Umwelt oder anderes gehört werden, wenn es „nur“ an zentralen Orten, die aber weit weg vom eigentlichen Entscheidungsorganen.
Ich finde, dass abgeordnete durchaus ihrem Gewissen verpflichtet sind und das auch beinhaltet, sich der Meinung auszusetzen. Und sei es nur, um sie zu ignorieren oder sich ihr zu widersetzen.
Der letzte Teil ist ausdrücklich NICHT auf den Vorfall in Sachsen bezogen.