weiß hier jemand, wie es beim Thema Balkonkraftwerke mit dem Denkmalschutz aussieht. Ich wohne an einem Platz mit einer Häuserzeile von ca. 1938 und bei einer Anfrage wegen Dach-PV, hat sich das Amt auf den Standpunkt gestellt, dass eine PV das Ensemble verunstalten würde. Das war aber vor 2,5 Jahren. Wäre das mit der geänderten Gesetzeslage heute anders?