Balkonkraftwerk - Verbot durch Vermieter aus optischen Gründen?!

Liebe Lage-Hörer, liebes Lage-Team,

wie dem Betreff zu entnehmen, hat uns unser Vermieter das Anbringen eines Balkonkraftwerks an unseren Gitterbalkon „aus optischen Gründen“ untersagt. Mit der Begründung die Hausordnung liese dies nicht zu. Das widerum konnten wir so nicht herauslesen, haben jedoch jetzt natürlich ein mündliches Verbot.

Weiß jemand, ob in dieser Hinsicht gesetzliche Schritte geplant sind? Die Gewinnung erneuerbarer Energien sollte aufgrund von Klimawandel und Unabhängigkeit ein übergeordnetes gesellschaftliches Interesse sein. Daher sind meines Erachtens optische Gründe geringer zu priorisieren.
Wie lange also haben Vermieter hier noch Entscheidungsgewalt? Es handelt sich bei Balkonkraftwerken ja nicht mal um feste Montagen an der Hauswand o.ä… Als Mieter kann man das Gesamtpaket beim Auszug rückstandslos hinterlassen.

Ich freue mich über Informationen & Anregungen, ggf. könnte man das Thema ja sogar in der Lage beleuchten.

LG

Ich bin kein Jurist, da können andere sicher besser beraten. Aber ich kenne dieses Urteil

bzw. hier

in der Zusammenfassung von efahrer.com.

Danach muss man als Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser darf aber nur in Ausnahmen (optische oder baurechtliche oder … Gründe) die fachmännische(!) Installation untersagen.

Leider hat er bei euch optische Gründe vorgeschoben. Im Urteil wurde der Vergleich zu einer Katzentreppe gezogen, um zu entscheiden, was optisch unzulässig ist. Es scheint mir also eine Abwägungsentscheidung zu sein, was unzulässig und was zu akzeptieren ist.

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Leider gibt die aktuelle Gesetzeslage das her, dass Vermieter die Installation verbieten können. Ich bin ebenfalls persönlich betroffen und darf keine Balkon-Solaranlage installieren.

Es gibt eine aktuelle Petition um die Gesetzeslage zu ändern: Petitionen: Verwendung von Cookies nicht aktiviert

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In einigen Fällen, ja, aber in der Mehrheit der Fälle dürfte der Vermieter damit nicht durchkommen.
Das Problem ist eher, dass wenn der Vermieter dagegen ist, kaum ein Mieter einen Rechtsstreit dafür riskieren will und es dann lieber lässt.

Die wenigen Urteile, die es zu der Sache bisher gibt, gingen jedenfalls meist zu Gunsten der Mieter aus, wenn keine signifikanten Gründe dagegen sprechen. Einzig das OLG Düsseldorf hat mal gegen den Mieter geurteilt, weil das Balkonkraftwerk eine dauerhafte Blendwirkung für den Nachbarn erzeugte, was nachvollziehbar ist.

Was könnte der Vermieter denn machen, wenn man einfach ein Balkonkraftwerk montiert?

Der Vermieter wird in dem Fall den Mieter abmahnen und die Demontage fordern. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter sein Glück vor Gericht versuchen.

Typische Argumente der Vermieter sind dann Dinge wie das (wertmindernde) optische Erscheinungsbild der Immobilie und etwaige Gefahren durch nicht-sachgemäße Installation. Wenn das Balkonkraftwerk sich aber halbwegs optisch einfügt (und nicht gerade zur Straßenseite zeigt, sondern in den Innenhof) und fachmännisch installiert wurde, stehen die Chancen für den Vermieter schlecht. Letztlich müssen die Gerichte hier die Interessen des Mieters und des Vermieters gegeneinander abwägen, wobei auch die gesellschaftlichen Interessen (die eindeutig pro-Balkonkraftwerk sind) berücksichtigt werden sollten… da sieht es in der Regel dann eher schlecht für den Vermieter aus.

Theoretisch ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter vor der Installation um Erlaubnis zu bitten, der Vermieter hat aber kaum Möglichkeiten, diese Erlaubnis zu versagen. Aber wenn der Vermieter die Erlaubnis versagt trauen sich halt die wenigsten Mieter, dagegen vorzugehen. Leider.

Danke für den Input. Die Petition wird auf jeden Fall unterzeichnet und geteilt :slight_smile:

Bezüglich des Rechtsstreits: Neben Angst spielt da ja schon auch Zeit, Ärger, Stress … rein. Ich persönlich sehe da den Gesetzgeber in der Pflicht, gerade in Anbetracht der Zeiten in denen wir leben, solche Streitigkeiten gar nicht erst aufkeimen zu lassen, indem so ein Balkonkraftwerk per se zu erlauben ist. Ausnahmefälle, wie Blenden der Nachbarn liesen sich ja dennoch ausschließen.

Das ist letztlich die große Diskussion darüber, was man als wesentlich genug einschätzt, um dafür ein Gesetz zu schaffen - und was man lieber die Rechtsprechung anhand der allgemeinen juristischen Regelungen im Sinne einer ausgleichsgerechten Abwägung regeln lässt.

Beides hat Vor- und Nachteile - grundsätzlich macht es schon Sinn, dass Gesetze im Bereich des Zivilrechts (und da befinden wir uns bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern) eher grobe Richtlinien und allgemeingültige Regeln sind, welche die Gerichte dann auf den Einzelfall herunterbrechen. Zu viele Details in Gesetze zu packen führt irgendwann dazu, dass die Gesetze einfach uferlos werden. Und irgendwann in der Zukunft wirkt ein „Lex Balkonkraftwerk“ so deplatziert und aus der Zeit gefallen wie die Bienengesetze im BGB (§ 961 - 964 BGB).

In diesem Sinne ist es schon okay, wenn der Gesetzgeber erstmal abwartet, ob die Rechtsprechung hier zu sinnvollen Ergebnissen kommt. Tut sie dies nicht (oder zu langsam) kann der Gesetzgeber das natürlich über konkretisierende Gesetze korrigieren.