Automatische Vaterschaft bei Homosexuellen Paaren im Koalitionsvertrag?

Im Koalitionsvertrag steht

Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Wie sieht die Situation denn bei der Ehe zwischen zwei Männern aus, z.B. bei Leihmutterschaft oder anderen Konstellationen bei denen einer der beiden der leibliche Vater ist?
Wäre es nicht besser hier die Spezifizierung auf Frauen zu entfernen und generell zu sagen, dass der Ehepartner automatisch auch als Elternteil gilt?

Nach meinem Kenntnisstand ist es ja nach aktueller Gesetzeslage so, dass bei unverheirateten Paaren die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt. Der Vater könnte dann das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Insofern würde ich vermuten, dass es hier ähnlich laufen würde. Wenn zwei Männer verheiratet sind, kann ja einer von ihnen nicht gleichzeitig mit der Mutter des Kindes verheiratet sein :slightly_smiling_face:. D.h. die Mutter bekommt dann erstmal das Sorgerecht. Vielleicht kann da aber jemand mit juristischem Hintergrund mehr zu sagen …