Auszahlungsverfahren - Strompreisunterstützung für private Haushalt in Schweden

Hallo

In einigen Regionen Schwedens wird in den nächsten Tagen einmalig eine Strompreisunterstützung an private Haushalte ausgezahlt, um die Haushalte für die gestiegenen Strompreise zu kompensieren.

Das Verfahren ist sowohl digital als auch pragmatisch und ich wollte gerne über die Organisation der Auszahlung berichten, da ich mich erinnere, dass ihr in der Lage immer wieder das Problem aufgreift, dass diese Art der personengebundenen Auszahlungen in Deutschland nicht möglich sind, weil die Behörden über kein Register mit Bankverbindungen zu allen Bürgern verfügen.

Die Auszahlung können alle Bürger der entsprechenden Region erhalten, die per 17. November 2022 namentlich auf einem Stromvertrag standen, in unserem Haushalt bin ich das, deshalb muss ich auch dafür sorgen, meine Kontoverbindung zu registrieren. Dazu habe ich bis 13. Februar Zeit, wer bis dahin registriert ist, ist beim ersten Schwung der Auszahlungen dabei.

Die Information bezüglich der Registrierung wird über die allgemeine Versicherungskasse distribuiert, hier wurde eine Informationsseite mit FAQ und Link zur Registrierungsseite geschaffen. Ein Informationsbrief über die Informationsseite wird an alle Schweden digital rausgeschickt und landet in meinem digitalen Postkasten für alle Behördenkommunikation (KIVRA). Mittlerweile können sich auch private Unternehmen an den digitalen Postkasten anschließen.

Die Versicherungskasse arbeitet zur Erfassung aller Kontoverbindungen mit einer großen schwedischen Bank zusammen, die alle Kontoverbindungen erfasst und administriert. Über den Link der Versicherungskasse kann ich entweder meine Kontoverbindung neu registrieren oder überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Bei der Bank identifiziere ich mich zum allgemeinen Log in mit meiner mobilen BankID, ein Verfahren, welches identisch ist mit der e-Legitimation die ihr in eurer Digitalisierungsfolge im Interview mit dem dänischen Beamten vorgestellt habt. Nachdem ich meine Bankdaten aktualisiert/registriert habe signiere ich die Richtigkeit der Angaben erneut mit der Bank ID.

Alle Bürger, die bis 13. Februar ihre Bankverbindung aktualisiert haben, bekommen ab dem 20. Februar die Strompreisunterstützung automatisch auf das registrierte Konto ausgezahlt.
Alle Rentenempfänger bekommen das Geld automatisch mit der nächsten Rentenauszahlung überwiesen, sie müssen also kein neues Konto registrieren. Wenn keine Bankverbindung vorhanden ist, wird überprüft, ob eine Bankverbindung bei der Versicherungskasse hinterlegt ist (diese zahlt im Normalfall Elterngeld, Kindergeld und Krankengeld aus), ist das der Fall wird diese Verbindung genommen. Als letzte Möglichkeit werden an die Bürger, die dann immer noch fehlen, Schecks verschickt welche entweder digital oder physisch an der Supermarktkasse eingelöst werden können (dann gegen eine Bearbeitungsgebühr).

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Stromverbrauch zwischen 1. Oktober 2021 und 30. September 2022. Die Stromnetzbetreiber übersenden der Versicherungskasse die Angaben über den Stromverbrauch der Konsumenten für den oben genannten Zeitraum.

Wer also schnell sein Geld haben will, kann einfach und digital in zwei Schritten die Bankverbindung registrieren. Die Verantwortung die Behörde mit aktuellen Angaben zu versehen, obliegt also dem Bürger. Das ist natürlich nur möglich, weil e-Legitimation und digitale Signaturverfahren breit in der Gesellschaft verankert sind und universell für diverse Dienste genutzt werden können.

Das ist der entscheidende Unterschied.

Zumal ich hierzuforum auch schon lesen durfte, dass man es Datenschutzrechtlich bedenklich findet, dass die Banken die E-Legitimation bereit stellt.

Man konnte aber die Bedenken nicht wirklich in Worte fassen.
Hinzu kommt, dass Schweden seit jeher ein einheitliches Reichsweites Register über seine Einwohner hat, etwas wogegen sich die Deutschen (aus nachvollziehbaren Gründen) dagegen aussprechen.