Hallo zusammen,
ich möchte meinen obigen Beitrag selbst noch etwas konkretisieren.
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Es geht um die Regelung in Bayern.
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Ich habe heute mit verschiedenen Instanzen der Bayerischen Staatsregierung telefoniert und dabei folgendes herausgefunden:
Es gilt die 2G Regel ab dem Tag des 12. Geburtstages, auch wenn zu diesem Tag noch keine vollständige Impfung möglich ist, da man ja sonst 8 Wochen vorher mit Impfen beginnen müsste, wenn das Kind noch 11 ist. Und bekanntlich ist der Impfstoff für diese Altersklasse nicht zugelassen.
Heißt in der Konsequenz, Stand heute sind bis mindestens 6-8 Wochen nach ihrem 12. Geburtstag alle Menschen in Bayern fortan vom öffentlichen Leben (zB Kino) ausgeschlossen.
Einzig für Indoor-Sport gibt es eine Verlängerung der Frist bis 31.12.
Ich bin der Meinung, dass das nicht gerecht ist und habe diese meine bescheidene Meinung auch am Telefon kundgetan.
Hier kommt man telefonisch natürlich zu keinem Entscheidungsträger durch, so dass ich es dann irgendwann gelassen habe.
Ich werde mich wohl auch damit abfinden, dass es so ist, wie es ist.
Dennoch würde mich der juristische Aspekt interessieren.
Mein individueller Gerechtigkeitssinn schlägt laut Alarm, aber wie sieht es rechtlich/juristisch aus?
Hätte eine Klage, wenn man sowas theoretisch vor Gericht bringen würde, Aussicht auf Erfolg?
Danke für euer Feedback, würde mich sehr freuen, wenn jemand (gerne natürlich auch Ulf
) hierzu was sagen kann.
Hinzufügen möchte ich noch, dass es mir hier nicht um die Infragestellung der 2G Regel als solche geht (bin ich dafür!) und dass ich absolut PRO Impfung bin.
Meine Tochter, um die es hier geht, wurde Ende Oktober 12 und hat drei Tage nach Ihrem Geburtstag die erste Impfung erhalten.
Anfang Dezember ist die zweite Impfung, so dass sie Mitte Dezember als vollständig geimpft gilt.
Schneller kann man es kaum hinbekommen und trotzdem wird sie „ausgesperrt“, einfach nur wegen ihrem Geburtsdatum.
Das kann es einfach nicht sein!