Auslegung 2G Regel für Kinder, die erst im Oktober 12 wurden

Hallo zusammen,
Weiß jemand, wie diese Regel für Kinder auszulegen ist, die im Oktober ihren 12. Geburtatag gefeiert haben und einmal geimpft sind.
Aber aufgrund der kurzen seit dem 12. Geburtstag vergangenen Zeit noch nicht vollständig geimpft sein können.
Sinnvoll wäre es doch, wenn man diese Regel erst ab einem Alter von 12 Janren + 2 Monaten festlegt.
Ich habe im Internet dazu keine konkrete Auslegung gefunden und bei der Corona Hotline der Bayer. Staatskanzlei kommt man nicht durch.
Danke für Hinweise :slight_smile:

Grundsätzlich gilt das zwölfte Lebensjahr.
Mein Neffe, der im Oktober seinen 12. Geburtstag hatte, wurde Montag gleich mal aus dem Leichtathletiktraining ausgeschlossen.
Dabei kann er ja noch gar nicht vollständig geimpft sein.
Mittwoch wurde dann in Bezug auf Sporttraining, Musikgruppen und Theatergruppen zurückgerudert und eine Übergangszeit bis Jahresende gebilligt, sofern der Schüler regelmäßig in der Schule getestet wird.

Clubs, Fußballstadien, Konzerte, Kino… aber weiterhin 2G ab 12.
Kann man drüber streiten, ich hätte eine 3-Monatsfrist fair gefunden.

Wow, ernsthaft?
Vielleicht sollte man mal ein paar Softwaretester als Gesetzestester anstellen. Gerüchten zufolge sollen die viel Erfahrung damit haben, off-by-one Fehler und sonstige Cornercases zu finden.
Ich könnte mich gerade echt aufregen.

2 „Gefällt mir“

Try-And-Error ist üblich in Bayern.
Ein Teil der Bevölkerung schimpft zwar, wählt bei der nächsten Wahl aber dann doch wieder das bekannte Übel.
Der andere Teil schimpft auch und schüttelt nach der Wahl dann verwundert den Kopf, wenn der erste Teil wieder mal die Mehrheit war.
So gehts mir :wink:

1 „Gefällt mir“

Hallo zusammen,

ich möchte meinen obigen Beitrag selbst noch etwas konkretisieren.

  1. Es geht um die Regelung in Bayern.

  2. Ich habe heute mit verschiedenen Instanzen der Bayerischen Staatsregierung telefoniert und dabei folgendes herausgefunden:

Es gilt die 2G Regel ab dem Tag des 12. Geburtstages, auch wenn zu diesem Tag noch keine vollständige Impfung möglich ist, da man ja sonst 8 Wochen vorher mit Impfen beginnen müsste, wenn das Kind noch 11 ist. Und bekanntlich ist der Impfstoff für diese Altersklasse nicht zugelassen.
Heißt in der Konsequenz, Stand heute sind bis mindestens 6-8 Wochen nach ihrem 12. Geburtstag alle Menschen in Bayern fortan vom öffentlichen Leben (zB Kino) ausgeschlossen.
Einzig für Indoor-Sport gibt es eine Verlängerung der Frist bis 31.12.

Ich bin der Meinung, dass das nicht gerecht ist und habe diese meine bescheidene Meinung auch am Telefon kundgetan.
Hier kommt man telefonisch natürlich zu keinem Entscheidungsträger durch, so dass ich es dann irgendwann gelassen habe.

Ich werde mich wohl auch damit abfinden, dass es so ist, wie es ist.

Dennoch würde mich der juristische Aspekt interessieren.

Mein individueller Gerechtigkeitssinn schlägt laut Alarm, aber wie sieht es rechtlich/juristisch aus?

Hätte eine Klage, wenn man sowas theoretisch vor Gericht bringen würde, Aussicht auf Erfolg?

Danke für euer Feedback, würde mich sehr freuen, wenn jemand (gerne natürlich auch Ulf :blush:) hierzu was sagen kann.

Hinzufügen möchte ich noch, dass es mir hier nicht um die Infragestellung der 2G Regel als solche geht (bin ich dafür!) und dass ich absolut PRO Impfung bin.

Meine Tochter, um die es hier geht, wurde Ende Oktober 12 und hat drei Tage nach Ihrem Geburtstag die erste Impfung erhalten.
Anfang Dezember ist die zweite Impfung, so dass sie Mitte Dezember als vollständig geimpft gilt.
Schneller kann man es kaum hinbekommen und trotzdem wird sie „ausgesperrt“, einfach nur wegen ihrem Geburtsdatum.
Das kann es einfach nicht sein!

2 „Gefällt mir“

Ganz genau so wie dir geht es mir auch!
Aber mit dieser Regelung übertrifft Söder sich wieder mal selbst.

1 „Gefällt mir“