Asylrecht und Einreise über sichere Drittländer (GG 16a Abs 2)

Dem liegt ein Missverständnis im Hinblick auf Grundrechte zu Grunde.
Grundrechte geben dem Menschen Rechte gegenüber dem Staat, nicht umgekehrt.

Art. 16a Abs. 2 GG sagt schließlich, dass sich die genannte Gruppe nicht auf Absatz 1 berufen kann, er sagt nicht, dass Absatz 1 auf diese Gruppe unter keinen Umständen angewandt werden darf.

5 „Gefällt mir“

Dublin wurde ja durch Dublin-II ersetzt. Nun kenne ich den Fall nicht. Wenn aber der erste Asyl-Antrag in Deutschland gestellt wurde, ist Deutschland zuständig. So gibt es immer wieder Berichte, dass Asylbewerber in Passau von der Polizei illegaler Weise die Einreise verboten und nach Österreich zurückgeschickt werden mit der Behauptung, Österreich sei zuständig. In Wahrheit müsste die Polizei erst prüfen, ob bereits ein Asyl-Antrag in einem anderen Land gestellt worden ist.

1 „Gefällt mir“

Mal das aktuell oft zitierte Beispiel Dänemark:

1 „Gefällt mir“

Migrationsminister Kaare Dybvad ist stolz auf seine Bilanz. Tatsächlich ist die Zahl der Asylanträge in Dänemark stark gesunken. „Wir sind erfolgreich, was abgelehnte Asylbewerber angeht“, sagt der Sozialdemokrat.

Wie unterschiedlich doch politische Strömungen in Europa im Detail ausfallen können.

1 „Gefällt mir“

Wieso unterschiedlich? Wir haben einen sozialdemokratischen Kanzler, der „im großen Stil abschieben“ will.

2 „Gefällt mir“

Interessant sind die Zahlen:
Asylanträge sind wieder weit unter 500.000 gefallen, dieses Jahr wird mit 260.000 gerechnet.
Gleichzeitig wurden, laut Aussage des Ministeriums 20% mehr abgeschoben als letztes Jahr.
Dem öffentlichen Diskurs tut das keinen Abbruch, da die gefühlte Wahrheit von der Realität unabhängig ist.

2 „Gefällt mir“

Vielleicht hilft die absolute Zahl zu Einordnung: 9500 Abschiebungen im 1. Halbjahr 2024

1 „Gefällt mir“

500.000 Asylanträge letztes jahr gegen 9500 Abschiebungen im ersten Halbjahr dieses Jahr.
Es hätten eigentlich 24000 Abschiebungen sein sollen, aber bei über der Hälfte gab es Probleme.
Quelle: BR

Man beachte auch, dass die Bearbeitsungszeit für Asylanträge immer noch in Jahren gemessen wird: Der Täter von Solingen bekam seine Ablehnung nach 2 Jahren.

Würde man durch Grenzkontrollen konsequent jeden aus Österreich, Polen etc. abweisen, würde die Anzahl der Anträge in Deutschland massiv zurückgehen, was zu schnellerer Bearbeitung führen würde.
Das ist auch für die Asylsuchenden gut. Diejenigen die ihren Antrag genehmigt bekommen, kann man dann auch besser betreuen/ integrieren, wenn die Ressourcen dafür auf weniger Asylsuchende verteilt werden

2 „Gefällt mir“

Diese Info ist aber am Ende wirklich nur eine Zahl und jenseits von Populismus nicht verwertbar.

Viel entscheidender ist doch bei diesen geringen absoluten Zahl auch wer abgeschoben wurde. Wenn die zusätzlichen Abschiebungen Straftäter und Gefährder waren wäre das in der Tat ein positives Signal, wenn es aber gut integrierte Menschen betrifft, die einfach abgeschoben werden können weil alle Dokumente vorliegen, dann wäre diese Steigerung sogar eher ein Zeichen von schlechter Arbeit.

Ich komme aus einem Landkreis wo unverständliche Abschiebungen regelmäßig die Zeitung gefüllt haben. Da war eine Abiturientin aus Südostasien die nach dem Abitur trotz Studienplatz abgeschoben werden sollte, weil ihr Schutzstatus mit dem 18 Geburtstag abgelaufen ist. Dass sie weder ihre Heimatsprache spricht weil die Eltern sie als Baby in Deutschland schon auf Deutsch erzogen noch soziale Kontakte im Heimatland hatte war egal. Ich muss sagen ich weiß nicht was am Ende aus dem Fall geworden ist, aber in anderen Fällen wurde und wird tatsächlich auch abgeschoben wenn Leute hier bestens integriert sind und Arbeit oder Ausbildung haben, auch in gefragten Berufen.

Das sieht in der Statistik dann erstmal gut aus, aber am Ende ist es gesellschaftlich gesehen dann doch Kontraproduktiv.

Dazu müsste es erstmal wirklich flächendeckende Grenzkontrollen geben, also nicht Alibi an Autobahnen sondern kleine Grenzübergänge müssten wieder geschlossen werden, die verbleibenden mit ausreichend Personal wirklich jeden kontrollieren, also nicht nur mal ins Auto schauen sondern wer die Grenze übertritt muss seinen Pass vorzeigen. Und es müsste auch das Gelände kontrolliert werden.

Mir wäre dieser Schritt zurück ehrlich gesagt die Zahl der Fälle die man dadurch reduziert nicht wert.

2 „Gefällt mir“

Dublin ist ein Witz. Nach der Bestimmung in ihrer konsequenten Durchführung wäre Deutschland „fein raus“. Das kann ja wohl nicht richtig sein.

Und das ist eine naheliegende Folge, wenn von oben öffentlichkeitswirksam vorgegeben wird „wir müssen mehr abschieben“. Da sind gut integrierte natürlich erst mal „low hanging fruits“.

4 „Gefällt mir“

Deshalb finde ich die Forderung mehr Abschieben erstmal zu einfach. Ich bin auch durchaus der Meinung, dass Gefährder und Straftäter sowie Menschen die offensichtlich nicht bereit sind sich zu integrieren abgeschoben werden, ich habe da in den Fällen die keine spezielle Verfolgung zu befürchten haben auch mit Syrien und Afghanistan relativ entspannt.

Mir wäre aber lieber es werden nur 3.000 Menschen abgeschoben, dabei aber eben ausschließlich Leute aus diesen Gruppen als es werden 9500 Menschen abgeschoben und davon sind dann 7.000 genau diese Integrierten mit Job und sozialem Umfeld hier.

1 „Gefällt mir“

Man darf ja auch nicht vergessen, dass sich mindestens drei Parteien (CDU, CSU, AFD und arguably BSW) von der anhaltenden Diskussion über Migration einen politischen Vorteil erhoffen. Deshalb funktionieren Debatten über Migration oft auch faktenunabhängig.

1 „Gefällt mir“

Wenn andere Länder Verträge unterschreiben die zu ihrem Nachteil sind, ist das erstmal nicht das Problem Deutschlands. Auch die EU behandelt nicht jedes Land absolut gleich.
Selbst wenn Dublin eingehalten würde, könnte sich Deutschland ja noch überlegen mehr aufzunehmen als vertraglich verlangt.

Die jetzige Situation ist aber, dass Verträge und Gesetze bestehen, aber Regierungen bei uns und im EU Ausland diese einfach ignorieren. In einem Rechtsstaat sollte das nicht die Norm sein.
Das war der Kern meiner Frage.

2 „Gefällt mir“

351.915

Diese Zahl steht halt in keinem Verhältnis, was dem Thema alles an Folgewirkung zugeschrieben wird

Das ist ein sehr fragwürdiges Argument, dass Du dann sofort selbst ad absurdum führst.

Na, warum ist dass denn so? Weil die Dublin-Regelung sich als absoluter Fehler erwiesen hat! Alle Länder außerhalb der EU-Peripherie waren fein raus, und haben die Länder auf der EU-Peripherie, die auf den Flüchtlingsrouten lagen, mit ihren massiven Problemen einfach allein gelassen. Auch Deutschland!

1 „Gefällt mir“

Irgendwo in diesem Forum wurde übrigens behauptet, mit Dublin II wäre das alles nicht mehr so. Das ist m.W. nicht richtig:

„Dublin“ (1990) und „Dublin II“ (2003) sind europäische Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für Asylverfahren in der EU einschließlich Norwegen, Schweiz, Lichtenstein. In diesen wurden Kriterien festgelegt, welches EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, um zu verhindern, dass Asylbewerber in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Asylanträge stellen.

Dann gibt es noch „Dublin III“ (2013) , das aktuell gilt. Es hat im Kern die Regelung: Wenn der Asylsuchende irregulär (also z.B. ohne Visum oder über eine ungesicherte Grenze) in eines der Staaten eingereist ist oder in diesem Staat registriert wird, ist dieser Staat zuständig. Und zwar ganz egal, ob er dort oder später in einem anderen Asyl beantragt hat: Ohne Registrierung kann man kein Asyl beantragen. Dublin regelt auch die Priorisierung der Familienzusammenführung (s.u.) sowie die Einführung von Eurodac, einer zentralen Fingerabdruckdatenbank zur Erfassung von Asylbewerbern.

Familienzusammenführung gem. Dublin III: Wenn bereits Familienmitglieder eines Einreisenden in einem anderen der Vertragsstrafen als Flüchtling anerkannt sind, ist dieser Staat auch für den Einreisenden zuständig.

Quelle: Zugegebenermaßen ChatGPT - hoffe, es hat nicht halluziniert.

Zur aktuellen Debatte:

Und auch hier:

Die Umsetzbarkeit, auch zeitlich, scheint noch mit einigen Fragezeichen versehen.

Wohl eher - Umsetzbarkeit ist nicht gegeben, jetzt nicht und auch zukünftig nicht. Die Vorschläge sind im Rahmen des Rechts nicht umsetzbar.
Populismus in Reinstform - hoffentlich ist er als Kanzler wenigstens mehr an der Sache interessiert.

2 „Gefällt mir“

Hab ihn gestern noch live erlebt….sehr gemischter Eindruck….würde da jetzt keine Wetten eingehen…

1 „Gefällt mir“