Assange ungeschwärzte Cabels

Hi,

ihr hatttet in der aktuellen Lage das Urteil des Magistrates Court im Auslieverungsverfahren gegen Julian Assange beleuchtet. Bei eurer Bewertung der Veröffentlichung der unredigierten Cabels, sind, finde ich einige Dinge nicht ausreichend klar gestellt worden.
Ihr hattet gesagt, dass ihr Probleme hättet Julian Assange die Angelgenheit alleine zuzuschreiben. Ich finde dabei ist nicht klar geworden, dass Assange die unredigierten Cabels erst nach der Veröffentlichung durch andere Personenen und Organisationen auf Wikileaks publiziert hat. Ihr hattet den Schutz der US- Informanten erwähnt; dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Falle dessen, das Assange keine autoritative Fassung der ungeschwärzten Cabels auf Wikileaks veröffentlicht hätte, keine Klarheit darüber bestanden hätte welche Namen darin erwähnt werden, da zu befürchten gestanden hätte, dass verschiedne Versionen auftauchen würden, die nicht durch eine autoritative Fassung verifizierbar wären, wodurch unter anderem weitere Menschen gefährdet worden wären. Zudem hat Assange, wie im Verfahren von der Verteidigung und Zeugen klargestellt worden ist, die Amerikaner im Vorraus gewarnt, als klar wurde das der Freitag die Existenz der Passworts der Mirror veröffentlichen würde. In seinem schriftlichen Statement vor Gericht hat Augstein, nach übereinstimmendem Bericht der Beobachter klar gemacht, dass Julian Assange ihn vor der Veröffentlichung eindringlich gebeten hat dies Tatsache das eine Kapitelüberschrift im Buch eines beteiligten Guardian Journalisten Teile des Passworts der verschlüsselten Mirror der cabels enthält, nicht zu veröffentlichten, dem hat sich Augstein aber verweigert.
Außerdem ist erwähnenswert das keine in den USA ansässige Organisation oder Person, die an der Veröffentlichung der ungeschwärzten Cabels beteiligt war jemals von der US Regierung mit jursitischen Schriten bedroht worden wäre. Darunter ist auch Cryptom, die vor Gericht ausgesagt haben, das sie keinerlei juristische Konsequezen, oder Versuche dessen zu tragen hatten. Die Cabels sind dort meines Wissens nach bis heute einsehbar. Die von euch erwähnten Sektionen des Espionage Act für Besitz und Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente müssten eig auch auf diese Akteure angewendet werden.
Daneben hattet ihr den Vorwurf des Anstifens und unterstützens des Eindringens in Regierungscomputer, der mit maximal 10 Jahren Haft bedroht wäre erwähnt. Auch hierzu wurden Zeugen vor Gericht gehört die darüber berichtet haben, dass es in Chelsea Mannings Einheit bzw. Umfeld üblich war sich Adminstratorrechte zu verschaffen um Freizeittätigkeiten wie Musik hören etc. am Computer nachzugehen. Nach internen Überprüfungen wurde dies wohl wiederholt Rückgängig gemacht, worauf das ganze von vorne begann. Daher ist gar nicht klar ob Mannings Versuche Unterstützung beim hacking eines Paßworts, zwecks Erlangung von Adminstratorechten, im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Wikileaks stand, noch ob es sich bei bei den Hilfestellung leistenden wirklich um Assange gehandelt hat. Dem mag so gewesen sein oder auch nicht. Gewiß ist es die Aufgabe der Richterin gewesen festzustellen ob die Vorwürfe Plausibel und vor allem im Sinne des Extradition Treaties auch in Großbritannien Strafbar gewesen sind, was mit dem Offical Secrets Act, auf den sich Richterin im Urteil oft stützt, eindeutig der Fall ist. Besagtes Gesetz ist aber ein ähnlich schlimmer Gummiparagrph wie deas Espionage Act und wurde auch schon mehrfach im Zusammenhang mit dem Durchstechen geheimer Regierungsdokumente an Journalisten gebraucht.
Alles in allem finde ich, trägt Assange unter allen beteiligten die Geringste Verantwortung! Die unfassbare Inkompetenz des Guardian Journalisten und Jakob Augsteins Weigerung haben zum leak geführt. Assange hätte gewiß bei der Crypto manches besser machen können, Passwörter nur begrenzt gültig etc, aber jeder macht Fehler und die grobe Fahrlässigkeit liegt bei anderen.

vg

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Danke für den ausführlichen Kommentar. Ich denke schon, dass deutlich geworden ist, dass die Veröffentlichung der ungeschwärzten Cables erst erfolgte, nachdem das Archiv bereits für jedermann lesbar im Netz stand.

Generell machen wir einfach einen Podcast, der sich an die Allgemeinheit richtet, daher können wir nicht jedes kleinste Detail eines Strafverfahrens ausbreiten, sondern müssen die wesentlichen Punkte herausgreifen. Der Teil zu Julian Assange war ja so schon relativ ausführlich.

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hatttet ihr doch erwähnt mit dem Passwort sorry, mein fehler!

sombody was wrong on the internet; hätte weiterhören sollen (:

Ich finde es unfassbar, dass eigentlich alle sachlichen Anklagepunkte vom englischen Gericht akzeptiert wurden. Der einzige Punkt, weswegen die Richterin der Auslieferung nicht zugestimmt hat war Assange’s Gesundheitszustand (sowphl aktuell als auch seine potentielle Bereitschaft sich in Zukunft das Leben zu nehmen). Und das ist die nächstes Unglaublichkeit, denn schaut man sich die Zustände an, in denen Assange in den letzten mehr als 12 Monaten verbringen musste, dann sind diese vermutlich kein Deut besser als in den USA. Ich halte das für eine absolute Unverschämtheit.

Nun wird diese Posse weitergehen, zur nächsten Instanz, und Assange wird vermutlich weiter in Einzelhaft verbringen müssen. Und nur deswegen, weil die Presse eingeschüchtert werden soll. Weltweit.

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Ich muss dem anfänglichen Kommentar von J.D. jedoch zustimmen. Ich kann völlig nachvollziehen, dass ihr die Komplexität der genauen Verantwortung nicht genau darstellen konntet. Es mag etwas spitzfindig sein, dass mir die Wortwahl welche es vor allem als Verkettung unglücklicher Umstände darstellt ein wenig missfällt. Nur sehe ich hier eine unterschiedliche Verantwortung bezüglich Assange auf der einen und Alan Rusbridger (editor in chief vom guardian) bzw. Augstein auf der anderen Seite.
Denn die letzten beiden haben durch ihre Verbindung zu großen Presseinstitutionen neben den erheblich höheren materiellen Ressourcen, auch erheblich stärkeren defacto Schutz, da ihre Tätigkeit als Journalist tendenzielle weniger infrage gestellt wird. Die mediale Auseinandersetzung mit diesen beiden Akteuren verlief entsprechend beiläufig in den Medien. Beide Zeitungen haben die Kritik schlicht zurückgewiesen anstatt fehler einzugesethen und Konsequenzen zu ziehen. Das ist natürlich viel leichter als große Zeitung, welche aufgrund ihrer Reputation sicherlich nicht angeklagt werden würde. Assange ist nicht zuletzt durch seine Persönlichkeit aber auch durch seine prekäre Stellung als Jounarlist viel angreifbarer. Entsprechend muss die Kritik hinsichtlich professionellen Verhaltens (davor und danach) im Kontext der jeweiligen gesellschaftlichen Stellung gesehen werden. Ihr Aufgaben als Journalisten gerade auch im Sinne der Selbstkritik haben Augstein und Rusbridger nicht erfüllt. Da gerade auch Herr Banse selbst dieser Profession angehört hätte ich mir hier eine etwas fundierter Kritik an den beteiligten Journalisten gewünscht. Denn die Problematik das Zeitungen teilweise ihre Schutzaufgaben nicht erfüllen gilt nicht nur für quellen sondern auch für freie Journalisten, welche bei ihnen publizieren. Die Überheblichkeit der beiden genannten Journalisten beruht doch letztlich darauf, dass diese so hohe Postionen in ihren Institutionen einnehmen.
Die mangelnde Kritikfähigkeit der früheren Leitmedien ist ein zentrales Problem in Frage der weiteren Entwicklung der Medienlandschaft und sollte daher auch zumindest kurz Erwähnung finden.

Ich finde tatsächlich auch überraschend, das in der medialen und auch jursistischen Rezeption dieser ganzen Sache die Rolle vom Freitag und Jakob Augustein verhältnismäßig wenig stark beleuchtet wird.
Der damalige Artikel ist noch aufrufbar (Sicherheit ǀ Leck bei Wikileaks — der Freitag) und ich finde es gut nachvollziehbar das nach dem Lesen dieses Artikels (gut, das ist im Nachhinein leicht zu sagen ;)) ein grundsätzlich an dem Thema interessierter Mensch wusste, welches Passwort er oder sie an welche Datei kloppen musste.
Wenn sie, wie ja auch Herr Augstein sagt, von Herrn Assange explizit gewarnt worden sind, das so nicht zu veröffentlichen, dann ist m.E. völlig klar, das jede*r der sagt: Well, grundsätzlich finde ich verständlich, dass Herr Assange wegen der Veröffentlichung der Leaks angeklagt wird auch sagen sollte „Hm, ich finde es seltsam und ungerecht, dass die USA nicht auch ein verfahren gegen Herrn Augstein und Herrn Kraft anstrengen und ein entsprechendes Auslieferungsgesuch an Deutschland richten“.

Habe euren Beitrag über Assange heute gehört und mich riesig gefreut, dass ihr euch das Urteil im Detail angeschaut und einen längeren differenzierten Beitrag erstellt habt. Als Journalist und Jurist habt ihr da natürlich ein Heimspiel. Weiter so!

Zum Fall: Als besonders perfide finde ich den Vorwurf, beim Hacken unterstützt zu haben ohne Vorlage von Beweisen. Wie soll Assange widerlegen, ein zu testendes Passwort geflüstert zu haben???