Arbeitserlaubnis für nicht EU AusländerInnen - LdN353

Die Analyse der Rechtslage und Zuständigkeit der Behörden bei Arbeitserlaubnissen hat mir sehr gefallen.
Meine 5ct: Kürzlich habe ich einen jungen Chinesen fest angestellt: er hat einen frischen Informatik Master einer Deutschen Uni und spricht sehr gut Englisch und Deutsch. Im Gespräch mit der Ausländerbehörde unserer Großstadt in Bayern: „wenn er mehr als 45k€/Jahr verdient: sofort losmachen, die Arbeitserlaubnis ist nur eine Formsache und Selbstläufer in den Behörden - dank Beiträgen zu Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.“ Das ist WIN-WIN, denn die Jugendarbeitslosigkeit in China ist ja akut ein Problem.

Habe zu dem Thema heute einen spannenden Podcast von der Tagesschau gehört. Da ging es um das Szenario, dass alle Geflüchteten arbeiten würden. Es wurde darüber gesprochen, wie man das erreichen könnte und was das für Auswirkungen haben könnte.
Ich fand besonders das System im Burgenlandkreis spannend. Dort wurde eine Behörde geschaffen, die alle wichtigen Vorgäng zum Thema Migration abwickelt. Die ankommenden Menschen müssen also nicht von Behörde zu Behörde laufen und somit wird auch die Vermittlung von Arbeit leichter.

Hier die Folge: mal angenommen - Alle Geflüchteten arbeiten? Was dann?