Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU

Hallo LDN, ich bin begeisterter Hörer der ersten Stunde. Vielen Dank für eure regelmäßigen interessanten Podcasts.
Heute möchte ich ein Thema anregen dass möglicherweise für mehr Leute interessant sein könnte. Es geht um die Freizügigkeit in der EU, geregelt in EU 31968R1612.
Zwar darf jeder EU-Bürger innerhalb der EU umziehen, aber was meines Erachtens nicht zufriedenstellend geklärt ist sind Regelungen zur Besteuerung / Sozialversicherung insbesondere wenn grenzüberschreitend gearbeitet wird, also in einem Land wohnt und in einem anderen oder mehreren arbeitet.
Insbesondere wird (selbst stundenweise) Homeoffice dann nach dem „Tätigkeitsortprinzip“ auch als Arbeitszeit im Wohnland gezählt, obwohl ggfs. nichts mit diesem Land zu tun hat. Doppelbesteuerung regelt das zwar, auch mit einer „Bagatellgrenze“ z.B. D/LU 19 Tage (Frankreich, Belgien haben für hier eine großzügigere Regelung von 34 Tagen), aber es geht völlig an der Arbeitswirklichkeit vorbei wo ich morgens ein paar Themen bearbeite und anschließend nach dem gröbsten Verkehr zur ausländischen Arbeit fahre. Oder eben von zuhause arbeite. Grenze 183 Tage.
Auch die Sozialversicherungsgrenze von 25% schränkt die Freizügigkeit ein, da i.d.R. der ausländische Arbeitgeber keine Sozialversicherung in Deutschland entrichten kann.
Insgesamt stellt sich für mich die Situation so dar, dass zwar auf dem Papier Freizügigkeit besteht diese jedoch durch diese zusätzlichen Regelungen arg eingeschränkt ist. Wie seht ihr dies?
Viele Grüße
Martin