Anwaltszwang bei Räumungsklagen?

Liebes Team der Lage der Nation!

Als treuer Lage-Hörer finde ich es toll, wie kleine Verbesserungsvorschläge aus der Lage Einzug in die Politik erhalten. Ein mir wichtiges Anliegen wäre die Einführung eines Anwaltszwangs bei Räumungsklagen. Diese werden vor Amtsgerichten verhandelt, sodass es keinen Anwaltszwang gibt. Ich selbst habe bei einem Anwaltspraktikum miterlebt, wie sich eine Familie mit drei Kindern und schlechten Deutschkenntnissen bei einer Räumngsklage eine für sie selbst ungünstige Frist gesetzt hat - wahrscheinlich weil sie die Tragweite der Situation gar nicht richtig verstanden und die Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, unterschätzt haben. So etwas wäre mit Anwaltszwang nicht passiert. Nun könnte man ja einwenden, hard cases make bad law, aber bei der Wohnung handelt es sich um die Existenzgrundlage vieler Menschen. Ohne anwaltlichen Schutz einer Räumungsklage
ausgesetzt zu sein, sehe ich als ernstes Problem. Vielleicht möchtet ihr diesen Vorschlag einmal in der Lage der Nation aufgreifen, und vielleicht erhält er ja in der Gründungsphase der neuen Koalition Einzug in die Politik - damit wäre dann ein weiterer kleiner sozialer Fortschritt erreicht.

Mit besten Grüßen,
Konstantin

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