Bei den Fragen der Schnelltests und Selbsttestung kommt es im wesentlichen auf den Anwendungskontext an bzw. zu welchem Zweck wird der Test gemacht und was ersetzt er (nicht).
Wenn es darum geht ob ich meine Großeltern besuche und mich dazu selber teste habe ich offenbar ein hohes Interesse, dass ich den Test richtig durchführe.
Bei einem Restaurant Besuch habe ich weniger Interesse, da die Gefährdung für andere für mich weniger relevant ist, dennoch werde ich wohl einen Test vernünftig durchführen, wenn auch vielleicht nicht so 100% gründlich wie bei einer höheren Motivation. Analog vergleichbare Szenarien. Deshalb wird es hier weiterhin gewisse Maßnahmen geben, wie eine geringe Auslastung/Abstand, um das Risiko ein Stück auszugleichen.
Das ist auch vollkommen in Ordnung so, denn es kann nicht darum gehen 100% sicher zu sein, das lässt sich nicht realistisch erreichen, selbst die PCR kann mal falsch liegen und es gibt auch immer noch andere Risiken durch andere Erreger oder gänzlich anderer Art.
Bei einem Heim oder Krankenhaus oder vergleichbaren Szenarien, wo viele Risikopersonen in Kontakt kommen, reicht das nicht. Hier muss jeder Test von geschulten Personal abgenommen werden, auch Schnelltests und das am besten vor Ort, und bei einer Aufnahme oder längeren Aufenthalt unabhängig vom Schnelltest eine PCR durchgeführt. Das ist soweit ich das höre und lese in Krankenhäusern auch Standard.
Dabei ist gerade in der Notaufnahme Schnelltests sehr wichtig um eine schnelle Einschätzung zu gewinnen und entsprechend handeln zu können, da eine reguläre PCR länger dauert und erst nach einigen Stunden oder am nächsten Tag vorliegt.
Im privaten Kontext und bei der Selbstanwendung ist das Problem die Meldepflicht. Diese ist ein wesentliches Hindernis bei Konzepten zu Selbsttestung, da die Meldung nicht sichergestellt ist.
Dies ist in der Praxis weniger ein Problem, da die Meldungen zwar interessant und sinnvoll sind, jedoch entscheidend die Quarantäne/Isolation. Wenn nun die positive Selbsttestung zu einer Nachtestung beim Arzt o Apotheke berechtigt, welche dann, ggf positiver Befund, in einer AU resultiert wäre dem Infektionsschutz genüge getan auch ohne Meldung ans GA.
Ich verstehe die Zweifel aufgrund des viel beklagten mangelhaften Maskentragens, doch glaube ich würden doch die aller meisten bei einer positiven Selbsttestung entsprechend handeln, auch ohne Anweisung. Da würde vielleicht sogar ein Wegfall der Meldepflicht helfen, denn viele scheuen den Kontakt mit den Gesundheitsämtern mehr als den Kontakt mit ihrem Arzt.