Ansteckung durch Maskenverweigerer: vorsätzliche Körperverletzung?

Ich finde, es muss darüber diskutiert werden, wer für den Schaden aufkommt, der durch Maskenverweigerer verursacht wird. Und wie die Maskenverweigerer strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie jemand anderen nachweislich anstecken.

Im Detail:
Wenn ein Maskenverweigerer an Corona erkrankt, und dann eine teure Intensivbehandlung bekommt, dann sollte er selbst dafür zur Kasse gebeten werden, wenn es sich nicht um eine pyschische Erkrankung des Verweigerers handelt, so wie bei einem Suizidgefährdeten. In dem Fall sollte er dann psychologische Betreuung bekommen, und in die Geschlossene Anstalt kommen, umd weiteres selbstverletzendes Verhalten zu unterbinden.
Wenn er dann auch noch andere ansteckt, wird es nich komplizierter. Dann ist es entweder vorsätzliche Körperverletzung oder eben wieder Psychische Erkrankung. Wenn ersteres, sollte der Maskenverweigerer dann neben der eigenen Behandlung auch die Kosten der Krankenbehandlung des Geschädigten zahlen sowie Schmerzensgeld. Wenn der Geschädigte dann stirbt ist es zumindest Körperverletzung mit Todesfolge. Ob das nun vorsätzlich oder fahrlässig ist müsste ein Psychologe entscheiden. Dann heißt es entweder Mord oder unzurechnungsfähig, und damit dann Gefängnis oder Geschlossene Anstalt.

Die Gesetze dazu sind doch alle geschrieben, warum werden sie nicht umgesetzt?

Ich denke, dass die Gesetze, von denen du schreibst, einfach deswegen hier nicht zur Anwendung kommen können, weil man niemals wird nachweisen können, dass eine Infektion 100%ig durch eine ganz bestimmte andere Person verursacht worden ist. Ebensowenig wird man nachweisen können, dass eine infizierte Person für ihre Infektion selbst verantwortlich ist. Das sind typische Beispiele für Lehrbuch-Kriminalität, bei der man sich zwar interessante Fragen stellen kann, die aber aus gutem Grund nie die Gerichte beschäftigt.

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Nun, wie steht es mit Rauchern? Trinkern? Die werden doch auch behandelt, ohne selbst extra dafür bezahlen zu müssen.

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Ich bin kein Mediziner, aber ich bin mir ziemlich sicher daß man das durch Sequenzierung der Corona-Viren beider Erkrankten nachweisen kann, da immer kleine Mutationen stattfinden und jeder ein Virus in sich trägt, das ein bisschen anders ist. Wenn dann die zwei Virenproben des Klägers und des Beklagten sozusagen identisch sind, dann wäre das der Nachweis. Ist ein großer Aufwand könnte man sagen. Aber schließlich geht es im schlimmsten Fall um Mord.

Und selbst ohne diesen Nachweis ist es versuchte schwere Körperverletzung oder eben psychisch nicht zurechnungsfähig. Dafür reicht der Nachweis dass der Masken Leugner Corona hat. Dass er dann sagt: „wusste ich nicht“ im Angesicht der aktuellen Situation ist meiner Meinung nach nicht haltbar. Schließlich demonstriert er ja dagegen, also kennt er sich aus damit.

Ich habe ganz konkret von einem Fall aus dem Bekanntenkreis erfahren, dass ein Modell in Quarantäne war, weil sie positiv war. Sie hatte allerdings schon einen Flug in den Urlaub gebucht. Dann hat sie den Bescheid gefälscht, und ist während der Quarantänezeit und damit potentiell noch ansteckend in den Flieger gestiegen…weil sie Modell ist und ihr Leben im Internet dokumentiert hatte sie im Flieger den Geistesblitz auch noch ein Foto in Instagram zu posten. Ihren Job war sie los. Aber das war es dann auch schon. Das ist nicht nur Urkundenfälschung. Das ist vorsetzliche versuchte schwere Körperverletzung mit möglicher Todesfolge. Darauf steht Freiheitsstrafe. Wieso läuft diese Frau weiterhin frei herum obwohl der Fall auch dem Gesundheitsamt bekannt ist?

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Zwar lässt sich eine (vorsätzliche) Ansteckung schon unter die §§ 223, 224, 212 StGB subsumieren, aber trotzdem ist das Ganze in meinen Augen nicht sonderlich gerichtstauglich.

In Deutschland muss die Staatsanwaltschaft (oder der Kläger bei Schmerzensgeld) beweisen, dass der Angeklagte schuldigt ist, nicht der Angeklagte beweisen, dass er nicht schuldig ist. Es dürfte bei fast allen Krankheitsfällen unmöglich sein zu beweisen, wer sich wo angesteckt hat. Klar kann man es vermuten, aber wir haben im Alltag einfach zu viele Kontakte (Einkaufen, öff. Verkehrsmittel etc.), über die man sich angesteckt haben könnte. Insofern kann kein Staatsanwalt den Beweis erbringen, dass der maskeverweigende Nachbar dich angesteckt hat und nicht die Kassiererin im Supermarkt, zumal Stoffmasken ja auch keine 100% Sicherheit garantieren. Daher würde kaum ein Staatsanwalt eine derartige Anklage erheben.

Zudem würde das ja auch ein Vorsatzproblem eröffnen. Wenn jemand nicht an eine Krankheit glaubt, kann er dich mit dieser Krankheit überhaupt vorsätzlich anstecken? Wir kommen dann in den meisten Fällen schnell in den Bereich der Fahrlässigkeit und ich weiß nicht, ob wir dieses Fass aufmachen wollen.

Es gibt auch Leute, die an einer „normalen“ Grippe sterben. Wenn wir hier das Thema Haftung und Schuld eröffnen, hat es quasi kein Ende. Ist es fahrlässige Tötung, wenn ich jemanden mit schwachem Immunsystem anstecke, weil ich trotz Halsschmerzen einkaufen war? Kann ich meinen Kollegen/Arbeitgeber verklagen, wenn ein verschnupfter Kollege auf der Arbeit erscheint und ich dann auch einen zwar unangenehmen, aber harmlosen Schnupfen bekomme? Wenn ich mein Unwohlsein fälschlicherweise auf meine Periode geschoben habe, zur Familienfeier gehe und dort jemanden mit einer üblen Grippe anstecke?

Im zivilrechtlichen Bereich ist es ja nun mal so, dass man selber gar nicht die Kosten für eine Krankheit trägt, sondern deine Versicherung. Wenn wir das Gemeinschafts- und Solidaritätsprinzip der Versicherungen für Corona aushebeln, dann haben wir einen Präzedenzfall geschaffen. Dürfen Versicherungen sich dann auch die Kosten zurückholen, für eine durch Übergewicht verursachte Diabetesbehandlung? Die durch Rauchen verursachten Krebsbehandlung? Der Behandlung Knochenbuch aufgrund einer Extremsportart?

Wie weit soll die Schuldsuche denn überhaupt reichen? Wenn ich mich an meiner Arbeitskollegin unbemerkt anstecke, die trotz Symptomen zur Arbeit kam, und diese Krankheit jetzt unwissentlich an meinen Nachbar weitergebe, kann mein Nachbar dann meine Kollegin als den letzten zu ermittelnden kausalen Ausgangs-Viren-Überträger anklagen?

Ich kann die Wut auf Maskenverweigerer nachvollziehen und ein Teil von mir will sie alle am liebsten so lange Wegsperren, bis alle, die ich liebe, geimpft sind, aber das würde einfach die Tür öffnen für vieles, was dann mit meiner humanistischen Einstellung nicht mehr vereinbar ist.

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Danke Bella für den Denkanstoß. Ich sehe es etwas anders: Ich war dabei, als Jugendliche absichtlich einen Älteren angehustet haben, als der um eine Maske gebeten hat. Das ist was anderes, als mit Krippe zur Arbeit gehen, und darauf hoffen, niemanden leichtsinnig anzustecken. Oder sich selbst vollzustopfen mit Essen oder Zigaretten. Das sind Suchtkrankheiten, die werden von der Krankenkasse behandelt. Ich gehe aber davon aus, dass nicht alle Maskenverweigerer pyschisch krank sind, so wie es auch nicht alle Diebe und Mörder sind.
Wenn ich z.B. einen Unfall mit meinem KFZ verursache, weil ich übermüdet gefahren bin, dann zahl die Haftpflichtversicherung z.B. nicht. Es wäre eine spannende Frage, ib es Fälle gibt, bei denen die Krankenversicherung sich die Kosten einer Behandlung vom Verursacher erstatten lässt. Vielleicht weiß das jemand von Euch?
Der Fall mit dem Jugendlichen, den ich beobachtet habe, ist klarer Vorsatz, denn er kann nicht wissen, ob er Corona hat, und riskiert damit bewusst das Leben eines anderen. Wenn der daran stirbt ist das meiner Ansicht nach Mord. Wenn er nicht stirbt ist es versuchte schwere Körperverletzung. Der Nachweis dass die Ansteckung von dem Jugendlichen stammt sollte wie von mir oben beschrieben mittels Sequenzierung des Viruserbgutes der beiden möglich sein. Noch extremer wäre es, wenn der Junge wüsste, dass er Corona hat. Und auch da würdest du eine Strafverfolgung kritisch sehen?

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@derHelge Ja, natürlich ist dieser Fall des Anspuckens anders zu bewerten. Wie gesagt, man bekommt die Ansteckung anderer auch durchaus unter die §§ der Körperverletzung etc. subsumiert. Aber da in den meisten Fällen, vor allem im fahrlässigen Bereich, nicht ohne weites möglich, die Kausalität zu beweisen, glaube ich einfach, dass sich die wenigsten Staatsanwälte ein solche Klage ans Bein binden wollen. Das ist natürlich nur eine Vermutung.

Man könnte vielleicht rechtliche Parallele zu den HIV-Fällen ziehen. Meines Wissens nach gab es da ja schon ähnliche Fälle, die es bis zum BGH geschafft haben, in denen geklärt wurde, wie die vorsätzliche/fahrlässige Übertragung des HI-Virus auf einen anderen rechtlich zu bewerten ist. Ich kenne mich da aber nicht mit den Details aus.

Ich kann auch absolut verstehen, dass man, insbesondere bei deiner Fallbeschreibung, Gerechtigkeit haben will. Auf einer ganz persönlichen Ebene verstehe ich, dass man sich wünscht, dass diese dämlichen Egoisten mal zu spüren bekommen, was sie anderen antuen und zur Rechenschaft gezogen werden und sei es nur durch eine Geldstrafe. Ich verstehe, dass sich Leute gewünscht haben, dass so Typen wie Trump einen schweren Verlauf ihrer Krankheit haben, so als ausgleichende Gerechtigkeit. Ich kann emotional sogar nachvollziehen, dass Leute fordern, dass die Querdenker/Coronaverharmloser im Fall der Knappheit von Beatmungsgeräten erst als letzte eins bekommen, wenn alle anderen versorgt sind. Ich verstehe diese Wut und Angst.

Wenn ich aber meine Gefühle beiseiteschiebe und das Ganze langfristig betrachte, sehe ich aber auch die Gefahren, die es mit sich bringt, eine gesellschaftliche Diskussion über „Schuld/Haftung“ von Krankheiten eröffnen. Auch wenn wir zwar zunächst nur über vorsätzliche Ansteckungen, wie in deinem Beispiel sprechen, ist der nächste Schritt, über fahrlässige Ansteckungen zu sprechen. Wir sprechen zunächst nur über „gefährlichere“ Krankheiten wie Corona, aber der nächste Schritt ist dann, so eine Diskussion auch über die kleine Erkältung zu führen. Wer A sagt, muss auch B sagen.

Hinzukommt dann noch das Thema Versicherungen. Ich glaube auch, dass eine Haftpflichtversicherung nicht mit der Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Schäden durch die Haftpflichtversicherung nicht ersetzt zu bekommen, treibt einen vielleicht in die Insolvenz (was schon ziemlich heftig ist), wenn Menschen aber nicht mehr zum Arzt gehen können, da sie wissen, dass sie sich das nicht leisten können, bleiben sie krank, haben jahrelang Schmerzen und/oder sterben. Ich will diese amerikanischen Zustände nicht in Deutschland.

Man kann diese Frage daher nicht nur auf Corona beziehen, ob Menschen ihre eigene Behandlung oder die anderer bezahlen müssen, wenn sie die Krankheit verursacht bzw. bewusst herbeigeführt haben. Und wenn wir sagen, dass das für uns als Gesellschaft und Staat ok ist, dann wird das viele Menschen betreffen. Nicht jedes Übergewicht ist durch eine Sucht entstanden. Ich weiß selber, wie schnell ein wenig Disziplinlosigkeit zu 10 Kilo mehr führen kann. Sportler mit Knochenbrüchen haben (i.d.R.) keine Sucht, sondern einfach ein gefährliches Hobby. Wenn ich Knie- oder Rückenschmerzen habe, weil ich nie Sport mache, bin ich dafür verantwortlich. Wenn ich Karies bekomme, weil ich zu faul bin, mir gründlich genug die Zähne zu putzen oder eine Herzmuskelentzündung bekomme, weil ich mich nach meiner Grippe nicht genug geschont habe, ist es ja auch meine Schuld. Sollen diese Menschen alle für ihre eigene Behandlung aufkommen, weil sie selber „schuld“ sind? Ich glaube, wir bereiten dieser Argumentation den Weg, wenn wir so etwas im Fall von Corona ok finden.

Ich finde aber auch nicht, dass dieses Thema „Schuld/Haftung für Ansteckung“ ein rechtsfreier tabuisierter Raum blieben soll, nur weil es einfacher wäre. Wir müssen uns den Fragen stellen, aber auch überlegen, welche Auswirkungen das auf die Gesellschaft hat und ob wir bereit sind, diese in Kauf zu nehmen.

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In diesem Zusammenhang ist wohl folgendes Urteil vom 29.10.2020 noch ganz interessant. Für absichtliches Anhusten wurde ein Mann im Zivilverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. 250 € verurteilt, da das Verhalten des Beklagten als eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren sei. (AZ: 112C 1262/20)

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@Bella Danke dafür. Sehr interessant:

„Es habe eine hohe Gefahr einer Infektion mit einer möglicherweise schweren bis potenziell tödlich verlaufenden Krankheit gegeben. Ob die Beteiligten infiziert waren, sei wegen mangelnder Testkapazitäten nicht bekannt. Dem Kläger blieb nur, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben.“

Dazu käme eigentlich noch der Verdienstausfall für die Zeit der Quarantäne.

Ich finde es wichtig zu wissen, dass die Gesetze keine zahnlosen Tiger sind. Denn so fühlt sich das hier in Berlin streckenweise an. Die Polizei und das Ordnungsamt hatten zeitweise quasi kapituliert. Eine Umsetzung der Corona Regeln scheiterten schon daran, dass ich viele Ticketkontrolleure in den Bahnen sehe, aber niemanden, der eine Strafe verhängt wegen verweigern der Maske in der U-bahn. Und das kann man endlos fortsetzen. Mittlerweile hat es hier aber fast der letzte verstanden (Prenzlauer Berg ausgeschlossen), aber es ist viel Zeit verloren gegangen. Und ich habe mich teilweise ausgeliefert gefühlt, weil niemand die Regelverstöße geandet hat.

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