Anmerkung - rechtliche Aspekte der Kanzlerwahl

Liebes Lage Team,

ich habe eine ganz kleine Anmerkung zu eurer aktuellen Podcast-Folge respektive der Kanzlerwahl. Ab 3:22 sagt ihr, dass die Tagesordnung des Bundestages geändert werden musste, weswegen man auf Stimmen von Grüne/Linke angewiesen war. Das war tatsächlich nicht das Problem, da die Tagesordnung als Punkt nur „Wahl des Bundeskanzler“ vorsah.

Das Problem lag darin, dass die Bundestagsverwaltung der Meinung war, dass der Wahlvorschlag aus der Mitte des Bundestages gem. Art 63 Abs. 3 GG iVm. § 4 GOBT eine Drucksache ist und so wurde es auch verteilt (BT-Drs. 21/111). Drucksachen unterliegen jedoch bestimmten Verteilfristen - gem. § 75 Abs. 1 lit. g iVm. § 78 Abs. 5 GOBT können Durcksachen erst nach 3 Tagen beraten werden (das wäre Freitag). Und hier kommen wir zum Beschluss des Bundestages, dieser ist mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden gem. § 126 GOBT von dieser 3-Tages-Frist abgewichen und hat den Wahlvorschlag der Koalition direkt beraten. Die BT-Verwaltung hat dies in einem internen Gutachten auch so dargestellt.

Ich finde die Rechtsauffassung zwar nicht überzeugend, aber das tut hier nichts zur Sache.

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