Alterpräsident Jürgen Treutler (AfD) verweigert die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Thüringer Landtags

Es ist vollkommen irrelevant, ob es eine Volkspartei ist oder nicht. Wenn es eine Partei gäbe die offiziell das dritte Reich wieder einführen will und 30% bekommen würde dann wäre sie in null Komma nix verboten. Es geht also darum, ob sie eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstellt. Ich bin der Meinung, dass das gegeben ist. Andere Menschen können da anderer Meinung sein, aber wie beliebt die Partei ist hat damit nichts zu tun beziehungsweise spricht bei hoher Zustimmung nur noch mehr für ein Verbot, siehe NPD Verbotsverfahren, das wegen Irrelevanz abgelehnt wurde.

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Wer Faschisten wählt, ist ohnehin verloren, nicht nur für das politische System. An dem was die wollen sollte man sich 0 orientieren.

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Schön, wenn man so einfache Antworten auf komplexe Fragen hat.

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Die Gründe sind doch hinlänglich hin und her gewendet, die AfD mit jedem Tag eindeutiger Rechtsextremisten geworden, irgendwann ist die Antwort dann ganz einfach, ja. Aber wir werden es ja weiter mit Appeasement versuchen, von daher werden wir das zweifelhafte Vergnügen haben, zu erleben, was dabei rauskommt.

Wenn wir in manchen Bundelsländern nun 30% Stimmen für die AfD haben, demokratisch-legitim gewählt, wie geht man damit um ohne die Prinzipien der Demokratie zu beugen?

Echt nicht einfach

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Demokratie als Staatsform ist in der Moderne nicht einfach nur durch eine Wahlhandlung definiert, sondern auch durch einen kodifizierten Wertekanon, hier in Form der Verfassung. Und es ist völlig im Sinne der Verfassung, diesen Wertekanon so lange zu verteidigen bis Artikel 146 greift.

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Dann sollte man das auch tun

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Es tut sich was im Bundestag. Er wird sich mit dem Verbotsantrag beschäftigen. Es sind genug Unterstützer:innen von Union, SPD, Grünen und Linke zusammen

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Das ist nämlich eine interessante Frage. Kann Art. 146 GG überhaupt noch greifen, oder würde nicht jede politische Bewegung, die versucht den hinter Art. 146 GG liegenden Prozess zu aktivieren, vom gegenwärtigen politischen System als verfassungswidrig eingestuft und verboten, weil sie ja versucht das bestehende politische System zu beseitigen?

Ob der Art. 146 GG noch anwendbar ist, nachdem der Osten das Grundgesetz als Verfassung akzeptiert hat, ist eine seit der Wiedervereinigung geführte Diskussion. Diese wird aber nicht so scharf diskutiert, dass man denjenigen, die von einer Anwendbarkeit ausgehen, unterstellen würde, sie würden verfassungswidrige Ziele verfolgen oder gar ein Verbot damit begründen könnte.

Letztlich muss, wenn sich eine Mehrheit für eine neue Verfassung findet, das BVerfG entscheiden, ob Art. 146 GG noch anwendbar ist oder nicht. Erst, wenn dieses sagt, dass Art. 146 GG nicht mehr anwendbar ist und dieses Urteil nicht akzeptiert werden würde, sondern mit aktiv-kämpferischer Haltung für eine neue Verfassung gekämpft würde, könnte man über Verbote und ähnliches nachdenken. Ganz bestimmt nicht bereits dann, wenn eine Partei den hinter Art. 146 GG stehenden Prozess einleiten würde.

Stimmt, das macht sie ohnehin, nur schreckt sie durch solche Stunts aber auch weitere Wähler ab, die das mit den 1930ern assoziieren. Und lieber so als die „Wolf im Schafspelz“-Strategie von „Wir würden ja gern, aber…“. Insofern ist das Krawallige etwas, was vielleicht 10% anspricht, aber auch das Wachstum hart begrenzt.
Den „kartellmäßigen Ausschluss“-Punkt spielen sie ohnehin, das ist ja auch einfach, denn die Brandmauer bietet das Narrativ ja an.

Das kann ich gut verstehen, auch ich beobachte das mit Sorge. Deswegen - solange sich die AfD den Ruf bei solchen „Nebensächlichkeiten“ wie krawalliger Parlamentskonstituierung ruiniert, bei der der Schaden begrenzt ist, ist es besser als bei Gesetzen.
So können sie ihr wahres Gesicht zeigen.

Ob das den Zweifel ausräumen kann, glaube ich nicht, aber ich bin da vielleicht optimistisch.

Art. 146 GG hat m.M.n. seit der Wiedervereinigung nur noch deklaratorischen Charakter. Das Volk als Souverän kann sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Das kann das BVerfG nicht unterbinden.

Eigentlich schon. Es gibt Kriterien nach denen hätte die AfD längst viel massiver bekämpft werden müssen. Es gibt kein Recht, Rechtsextremisten zu wählen. Wer ein Verbot nicht friedlich akzeptiert, für den gibt’s Polizei ubd Justiz. Was ist da kompliziert?

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Nun, wenn wir nun in drei Bundesländern die AFD weit vorn haben, scheint es kompliziert zu sein. :wink:

Finde ich nicht. Verbieten und das Verbot durchsetzen. Wenn es da Widerstand gibt, folgt aus den Wahlergebnissen der AfD in den Bundesländern höchstens, dass man Polizei aus anderen Regionen einsetzt und sie ggf. besser bewaffnet.

Wie die aktuelle Diskussion um ein AfD Verbot und die Reaktionen von Politikern wie Scholz zeigt, scheint das halt doch nicht „mal eben“ zu gehen, mit den Verbot.

Klingt danach, als träumt hier jemand vom Bürgerkrieg?! Ok, bitte mal wieder die Sturmhaube absetzen.

Die AfD ist doch in einer interessanten Spannungslage. Ihren Anhängern verspricht sie das System umzukrempeln. Wenn sie es praktisch versucht, riskiert sie das Verbot. Bewegt sie sich innerhalb der Regeln, enttäuscht sie. Immer wieder auflaufen lassen, mit einem Lächeln im Gesicht. Ihr seid die stärkste Fraktion, ok. Macht was draus … aber nicht mit uns.

Nachhaltig betrachtet würde es der AfD am ehesten das politische Genick brechen, wenn sich deren Wähler enttäuscht abwenden, weil die AfD ihre Versprechen nicht erfüllt.

Ein Verbot oder Ausgrenzen trägt immer das Risiko, die Opferrolle zu befeuern.

Ist aber ein Pokern mit hohem Einsatz

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Ein nicht gerade unerheblicher Teil der Bürger in Ostdeutschland ist für das politische System verloren - das zeigen ja die Wahlergebnisse in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Die Folgen davon sind in der Tat nicht vorhersehbar. Aber warum das ein Grund gegen ein Verbotsverfahren sein soll, verstehe ich beim besten Willen nicht. Das Verbot kommt ja nur zustande, wenn das Bundesverfassungsgericht zu der Einschätzung kommt, dass die AfD erstens verfassungsfeindlich ist und zweitens aktiv an der Beseitigung der politischen Ordnung arbeitet. Und wenn das der Fall ist, ist sie eine Gefahrt und gehört verboten. Punkt.

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