Bei Themen, die in den Bereich Sozialrecht gehen (z. B. Kindergrundsicherung, Bürgergeld oder allgemein Sozialhilfe) wird von euch meist nur das Bürgergeld (SGB II) angesprochen.
Lt. Statistik erhalten zwar aktuell ca. 6,6 Millionen Menschen Sozialhilfe, aber es wird meist nur vom größten Anteil, nämlich den SGB II-Beziehern gesprochen. Jedoch gibt es auch die Hilfe zum Lebensunterhalt die 112.000 Menschen erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die 399.000 Ausländer beziehen.
Es wäre toll, wenn bei Diskussionen in diesem Bereich nicht nur das Bürgergeld, sondern auch diese Personen erwähnt werden. (So haben auch die anderen Gruppen durch die Erhöhung bei der Einführung des Bürgergelds profitiert oder es ist aktuell noch unklar, ob auch Leistungsempfänger nach dem AsylbLG von der Kindergrundsicherung etwas sehen werden.)
Es ist wohl einfach üblich, den Begriff Bürgergeldempfänger (vormals ALG-II-Empfänger) stellvertretend für alle Transferleistungsempfänger zu verwenden, daher für alle Menschen, die eine staatliche Alimentierung in Höhe des Existenzminimums erhalten. Neben den von dir genannten Gruppen würden mir dazu noch Rentner einfallen, die wegen geringen Rentenansprüchen im Rentenalter auf die sogenannte Grundsicherung angewiesen sind, ebenso die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Diese Gruppen umfassen sogar 1,2 Mio Menschen und sind daher noch mal ein ganzes Stück relevanter als die anderen beiden Gruppen, die du nennst.
Wie du aber schon an den Zahlen sehen kannst, sind die 3,9 Millionen Bürgergeld-Bezieher immer noch die mit Abstand größte Gruppe, daher erscheint es nicht völlig falsch, diese pars pro toto für die Gesamtheit der Transferleistungsbezieher zu wählen.
Anders gefragt:
Was genau versprichst du dir davon, diese andere Leistungsbezieher gesondert anzusprechen?
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Wenn man die verschiedenen Gruppen von Leistungsempfängern erwähnt, bleibt nicht so ein Tunnelblick auf die (meist arbeitsfähigen) Bürgergeldbezieher. z. B. bei der Diskussion zur Kindergrundsicherung in Folge 345 wäre es interessant, wenn kurz gesagt worden wäre, dass Empfänger von Asylbewerberleistungen aktuell gar kein Kindergeld beziehen dürfen. Vielleicht kommt die Diskussion aber noch, sobald der Gesetzesentwurf da ist.
Allgemein ist es in der Wahrnehmung in der Bevölkerung wahrscheinlich anders, ob die Sozialhilfe eines „armen Rentners“ oder der klassischen RTL-Hartz Familie erhöht wird. Am Ende sind es aber meist die gleichen Regelsätze. Das könnte Gegner von Sozialleistungen etwas beschwichtigen.
(Wahrscheinlich liegt es aber daran, dass ich beruflich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tun habe
und die Unterschiede in den Medien nur oberflächlich behandelt werden.)
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