AFD Einstufung Verfassungsschutz

Ich fände es gut einmal rundherum die Optionen zu Diskutieren, die sich aus der Einstufung ergeben könnten oder mit etwas politischem Willen (Gesetzesänderungen) herbeigeführt werden könnten.
Neben dem Verbostantrag geht es mir auch um Themen wie Wahlkampfkostenerstattung, Parteienfinanzierung, Steuerliche Begünstigung von Parteispenden von Privaten und Firmen usw.

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So lange die AfD eine erlaubte Partei ist, verbittet sich jede Ungleichbehandlung in diesem Sektor.

Der einzige Grund, warum das bei „Der Heimat“ (ehemals NPD) legitim war, war eben, weil sie nicht bedeutsam genug ist, um ein Verbot zu rechtfertigen. Die Schwelle im Hinblick auf die politischen Positionen ist für die zitierten Maßnahmen nicht geringer als für ein Parteiverbot, in diesem Sinne wäre es richtig, direkt das Parteiverbot anzustreben.

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Es sind immerhin öffentliche Gelder, die in der Parteienfinanzierung und bei Spenden an eine gesichert rechtsextreme Partei gehen.
Gemeinnützigkeit wäre bei der AFD wohl längst aberkannt, wenn sie ein Verein wäre.
Hier sind die Regeln anders; aber warum?

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Ganz einfach, wegen Art. 21 Abs. 4 GG:

Bei Vereinen darf die Exekutive (dh. der Bundesinnenminister bzw. ein Innenminister eines Bundeslandes, in dem der Verein tätig ist) ein Verbot aussprechen und die Gemeinnützigkeit ist auch einfach-gesetzlich geregelt. Bei Parteien jedoch gilt das Primat des Bundesverfassungsgerichts, daher: Das BVerfG - und nur das BVerfG - entscheidet darüber, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Nicht der Bundestag als Legislative, nicht die Bundesregierung als Exekutive, sondern einzig das BVerfG.

Der Hintergrund ist auch simpel:
Legislative und Exekutive (in Form der Regierungen und Minister) sind in aller Regel Parteiangehörige. Die können und dürfen jetzt gerne über den kleinen Nazi-Schlägertrupp oder den Rocker-Club entscheiden, aber selbstverständlich wird es extrem problematisch, wenn sie über andere Parteien, also ihre direkte Konkurrenz, entscheiden dürften. Genau das passiert ja in anderen Staaten, in denen die politische Opposition einfach mal durch die Regierung verboten werden kann. Genau das wollen wir verhindern, deshalb wollen wir, dass das BVerfG als überparteiliche Instanz entscheidet.

Einen Verein von der Finanzierung abzuschneiden ist daher etwas, das die Regierung tun darf, eine Partei von der Finanzierung abzuschneiden nicht.

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…wenn es nicht zu sehr „Vermischung“ von Tätigkeiten ist, würde ich mich freuen, wenn das Gutachten durch die GFF und was damit jetzt geschieht erläutert werden würde: Ist die AfD verfassungswidrig? Wir erstellen das nötige Gutachten. - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Liebe Grüße

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Wenn ich es richtig verstanden habe, klagt die AFD gegen die Einstufung. Erst wenn die Einstufung gerichtlich bestätigt wurde, sollten aus meiner Sicht Maßnahmen ergriffen werden. Damit ist dann auch von zwei Gewalten bestätig, was Sache ist!

Danach könnte man entsprechend Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte durchleuchten / aussondern, einen Verbotsantrag in Betracht ziehen etc.
Was man aber bedenken sollte ist wie lange eine Verbotsantrag dauern könnte. Und sofern man ihn wirklich stellen wollte, wäre zu klären ob man das beschleunigen könnte. Sonst spielt man der AFD für die kommende Bundestagswahl nur in die Hände.

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Die Frage ist eben, wie viel Zeit man hat.

Die AfD wird gegen diese Einstufung durch den Verfassungsschutz natürlich klagen. Das letzte Verfahren gegen die Einstufung als Verdachtsfall hat fünf Jahre gedauert, ein Weiteres, basierend auf noch mehr Beweismaterial, wird eher noch länger dauern. Wenn wir das erst abwarten wollen, um dann erstmal die Klage vor dem BVerfG einzureichen, sollten wir mit einer Entscheidung nicht vor 2033 rechnen. Und ja, diese Jahreszahl ist bewusst gewählt…

Also ja, ein Abwarten des Urteils wäre sicherer, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir diese Zeit haben.

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Angesichts der gewaltigen Bedrohung, die offensichtlich auch vom Verfassungsgericht selbst gesehen wird (die haben ja bei den demokratischen Parteien durchaus deutlich darauf gedrängt, vor einer AfD-Mehrheit im Bundestag „geschützt“ zu werden), fände ich eine so lange Verfahrensdauer absolut nicht vertretbar. Zumal der grundlegende Sachverhalt doch seit Jahren klar ist, auch wenn der Verfassungsschutz, wie immer gegen rechts, viel Gemütlichkeit an den Tag gelegt hat. Die AfD ist die größte Gefahr für unsere Verfassungsordnung seit 1945, dann müssen die anderen Verfahren eben warten und das Verfahren mit der entsprechenden Manpower vorangetrieben werden. Das Verfassungsgericht ist doch relativ frei in der Prioritätensetzung, oder?

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Deswegen ein kaum verzeihbares Versäumnis, dass viele Demokraten so lange und verbissen für diese rein juristische Fiktion, dass die AfD eine demokratische Partei wäre, eingetreten sind und ein Verbotsverfahren verzögert haben.

Legitim ist im Umgang mit Rechtsextremisten alles mögliche. Legal aber nicht. Wichtiger Unterschied.

Es kann auch ein Weg sein, Maßnahmen zu ergreifen, gegen die die AfD und ihre Anhänger klagen. Da kommt es ggf. sogar schneller zu gerichtlichen Einschätzungen. Dann sind erstmal Fakten geschaffen und wie die Verfahren bspw. gegen die Verfassungsschutzeinstufungen bisher gezeigt haben, stehen die Chancen recht gut, dass es auf dem Weg die nötigen Urteile geben könnte. Mindestens müsste ab sofort die Mitgliedschaft ein klares Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung sein. Damit man den Zustrom an Extremisten in den öffentlichen Dienst schon mal stoppt.

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Wann kann man dann GG Artikel 21, Absatz 3 Zusatz von 2017 anwenden?

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. 2Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

Wie schon in dem anderen Thread gesagt, ist Art. 21 Abs. 3 GG die „Lex NPD“, daher der Sonderfall, wenn eine Partei gesichert verfassungsfeindlich ist, aber zu unbedeutend, um ein Parteiverbot zu erwägen.

Die Voraussetzungen für Art. 21 Abs. 3 GG sind nach Überzeugung der meisten Verfassungsrechtler identisch mit denen von Art. 21 Abs. 2 GG, daher: Wenn das Abschneiden von der Finanzierung möglich ist, ist i.d.R. auch ein Verbot möglich. Daher macht’s keinen Sinn, bei der AfD es über den Abs. 3 zu versuchen.

Abgesehen davon muss auch über Abs. 3 das BVerfG entscheiden (siehe Art. 21 Abs. 4 GG), entsprechend macht’s auch hier keinen Unterschied. Im Prinzip muss das BVerfG die AfD auch für Art. 3 als „verfassungsfeindlich“ einstufen, und wenn es das tut, kann es sie auch direkt verbieten.

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Noch eine Frage:
Dürfen Beamt*innen, die ja auf die Verfassung und deren Schutz vereidigt worden sind, überhaupt noch daran mitwirken, solche Parteien zur Wahl zuzulassen?

Solange die sogenannte AfD nicht verboten ist, müssen die Beamte ja ihre Anweisungen befolgen. Und das hieße dann auch, dafür zu sorgen, dass alle nicht vom BVerfG verbotenen Parteien zur Wahl zugelassen werden.

Lediglich eine Mitgliedschaft in der AfD müsste nach §7 (1) Nummer 2 BBG als Voraussetzung für das Beamtentum relevant sein und für bereits verbeamtete Menschen wird der § 60 (1) Satz 3 BBG herangezogen werden können. Das eine sind die Voraussetzungen VOR der Verbeamtung und das andere Pflichten für Beamte NACH Verbeamtung.

Das BBG ist für Bundesbeamte, denke aber, dass es übergeordnete Pflichten sind, die für alle Beamten gelten.

Auch die Wahl der AfD bei der nächsten Bundestagswahl von Beamten wird keinerlei Konsequenzen haben, da nicht nachweisbar ist, wer wie gewählt hat.

Eine Mitgliedschaft in der AfD wird sicher nicht zur Entfernung aus dem Beamtendienst führen können, denn dafür ist persönliches Fehlverhalten erforderlich und nachzuweisen. Bei Höcke z.B. wird das vielleicht der Fall sein, wenn er wieder Lehrer werden möchte, aber bei Normalo Hans-Peter aus dem Ortsverband Tübingen wird eine Mitgliedschaft allenfalls als Ausgangspunkt für eine nähere Betrachtung dienen dürfen.

Desweiteren: Ich hoffe hier denkt niemand ernsthaft, dass Menschen aufgrund einer Wahlentscheidung für eine zugelassene (!) Partei persönliche Konsequenzen irgendeiner Art zu erwarten haben. Das wäre totalitäres Gebahren und ebenfalls nicht FDGO-konform.

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Vor zwei Tagen wurde in einem Interview der ARD mit Beatrice v. Storch (tagesschau24: Beatrix v. Storch: Die stellv. AfD-Fraktionsvorsitzende im tagesthemen-Interview - hier anschauen) gesagt, dass das Ergebnis auch schon Anfang Februar veröffentlicht hätte werden können, aber man darauf verzichtet hätte, um der AFD Chancengleichheit für die Wahl zu garantieren. Gleichzeitig sollten die Bürger:innen doch alle notwendigen Informationen für eine Stimmabgabe haben.
Würde mich über ein kurzes Einsortieren freuen.

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Das kommt darauf an, wie aktiv Hans-Peter in der Partei ist. Eine Mitgliedschaft in einer vom VS als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei indiziert allemal Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten. Wenn er nur inaktives Mitglied ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dafür muss eine Gesamtbetrachtung seines Verhalten herangezogen werden.

Beamte müssen doch „stets“ also immer aktiv für unsere Verfassung eintreten. Wie man das mit der Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei zusammen bringen will, egal wie ansonsten die Gesamtbetrachtung ausfallen mag, ist mir schleierhaft. Wenn es um Teilnahme an einer Demo geht bspw. Coronaproteste, die von Rechtsextremisten angemeldet wird, oder ähnliches, kann das in einer Gesamtbetrachtung sicher hinter anderen Gesichtspunkten zurücktreten, aber eine dauerhafte Parteimitgliedschaft? Was soll da auf der anderen Seite der Waagschale dieses dauernde Bekenntnis zum Rechtsextremismus aufwiegen?

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Lies da ruhig mal ein bisschen, das bringt Licht ins Dunkle, wie genau Beamte sich verhalten müssen. Laut aktueller Rechtsprechung muss ein Verhalten des Beamten vorliegen. Eine bloße Mitgliedschaft ist nicht automatisch in jedem Fall eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht.

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Tada… Und da ist die Union wieder…
Wenn ich mich mal zynisch äußern darf…:

Einen verlässlicheren Partner als die Union, kann die AfD gar nicht finden… Auch heute schon (wieder):

Ist das schon Klientelpolitik? Ohne die Union wird es keine Mehrheit für ein Verbots"verfahren(!)" geben…
Bundesrat ist am schwierigsten, weil dort auch die Länder am Tisch sitzen, die die AfD im Nacken spüren…
Bundestag gäbe es eine rechnerische, demokratische Mehrheit, nur halt nicht ohne die Union. Und das gleiche gilt noch viel mehr für die Bundesregierung…
Die vage Chance, welche ich sähe, wäre den Bundestag geheim und ohne Fraktionszwang abstimmen lassen, und das ist WIRKLICH unsicher…

Fakt ist: wenn unsere Kinder uns mal fragen sollten, warum gemacht wir nichts gemacht haben. Auch wir können nicht sagen, wir hätten nichts gewusst.

Ich kann das Mantra vom inhaltlichen stellen nicht mehr hören. Entweder wurde es Jahre lang eh schon versucht, hat aber nicht geklappt, von wegen steigende Umfragewerte. Oder aber man fängt JETZT erst an damit…

Beides ist nicht wirklich gut. Und man wird sie nicht klein- oder wegregieren können, wenn man sie gleichzeitig mit Millionen von Steuergeldern allimentiert, anders als Omas gegen rechts…
Und am Ende sagt auch niemand das es ein "anstatt sein soll. Man darf gerne ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen UND die AfD kleinregieren… Es klappt halt nicht in dem man ihre Themen kopiert sondern mutige und echte, gerechte Sozialpolitik macht. Nur dafür braucht man halt substanzielle Steuereinanhmen und damit schließt sich der Kreis.

Und absurd scheint mir der Vorstoß vom designiertenKanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU):

„So sprach (er) sich dafür aus, AfD-Mitglieder in Staatsdiensten auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen.“

Das heißt doch für den Staatapparat ist verfassungstreue unabdingbar, für das höchste Haus und seine Organe aber vernachlässigbar…

Und zum Abrunden noch ein Einwurf vom Volksverpetzer:


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Ich bin aktuell etwas ratlos, welchen Teil der AFD der BUNDES - Verfassungsschutz jetzt eigentlich als rechtsextrem eingestuft hat. Dazu erstmal dieses Zitat von Markus Lanz (Kopiert aus Audiotranskript):

“Ich hab da einiges dazu gelesen und mich damit auseinandergesetzt. Dann wird dir irgendwann mal klar, auch der Verfassungsschutz ist föderal organisiert. Ja, du hast in jedem Bundesland hast du einen eigenen Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz in Thüringen ist zum Ergebnis gekommen, dass die Leute um Höcke, das sind Radikale, das sind Rechtsextreme, gesichert. So, in Sachsen genauso. Es gibt Länder, wo die gar nicht gesichert rechtsextrem sind oder gar nicht als rechtsextrem eingestuft worden sind und so weiter.

Das heißt, wenn du über die Bundesebene redest, dann redest du eigentlich genau genommen über 15 Leute, die im Bundesvorstand sind. Und du redest sozusagen dann noch über die Geschäftsstelle, die Bundesgeschäftsstelle. Und dann redest du vielleicht auch noch, wenn du sagst auf Bundesebene die Mitarbeiter der Abgeordneten, die es da im Bundestag gibt, aber schon die Abgeordneten selbst, die kommen ja aus Ländern.

Also das heißt eigentlich betrifft die das genau genommen gar nicht. Also das heißt auch die Verkürzung, das Gefühl, das gerade medial auch entsteht, da ist jetzt die gesamte AfD prinzipiell rechtsextrem, sagt der Verfassungsschutz, muss man genau lesen, das sagt der Verfassungsschutz nicht. Und das ist auch etwas, man muss da sehr, sehr sauber und sehr präzise[…]”

Von LANZ & PRECHT: AUSGABE 192 (AfD gesichert rechtsextremistisch), 9. Mai 2025
AUSGABE 192 (AfD gesichert rec ... – LANZ & PRECHT – Apple Podcasts
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Bedeutet das, dass nicht die Partei im Gesamten, sonder nur die Partei im Bund als rechtsextrem eingestuft wurde?
Auch bezüglich der Mitglieder hätte dies ja Konsequenzen. Die Frage wäre auch hier, ob die Parteimitglieder an den Landesverbänden oder der Partei im Bund hängen? Weil das würde dann ja bedeuten, dass Beamten, die AFD Mitglieder sind, nur dann Konsequenzen drohen, wenn der Landesverband als rechtsextrem eingestuft ist.

Edit: die von Lanz gemachte Trennung scheint sich zu bewahrheiten, wenn man den 17 Seiten Auszug liest. Darin befinden sich nur Beispiele vom Bundesvorstand und dessen Mitarbeitern.