Ist ein Verbotsantrag der Partei jetzt zwangsläufig?
Nein, der Artikel betont ja, dass es keinen Automatismus gibt und die Beantragung zur Prüfung beim BVerfG eine politische Entscheidung bleibt.
Man kann aber nur hoffen, dass die Debatte darüber jetzt neuen Schwung bekommt und sich eine Mehrheit parteiübergreifend im Bundestag für einen solchen Antrag findet.
Also zwangläufig eher das politisch gesehen ein Verbotsantrag eine zwingende Konsequenz wäre, um ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit zu behalten?
Weiß jetzt nicht, wie ernst es dieser Union mit der Glaubwürdigkeit ist. Wie sie damit in der Vergangenheit umgegangen ist, zeugt jetzt nicht gerade davon, dass der Union Glaubwürdigkeit etwas bedeute.
Deshalb hoffe ich ja auf einen parteiübergreifenden Verbotsantrag, sodass die Union als gesamte Fraktion nicht zustimmen muss, aber durchaus einzelne gemäßigtere Akteure, bevor Jens Spahn den Laden endgültig in Richtung AfD manövriert.
Ich denke aber, dass mit dieser Entscheidung im Nacken ein Antrag wie der von Marco Wanderwitz letzte Legislatur eine neue Chance hat. Und die sollte man auch wahrnehmen. Ausreden wie „Inhaltlich stellen (welche Inhalte?)“ oder „Man kann nicht einfach 20% Wählerstimmen verbieten (tun wir ja nicht, wir verbieten die Partei)“ kann ich nicht mehr hören.
Das ist mal eine gute Nachricht!
Warum nicht früher…
Vielleicht steht in den 1000 Seiten Gutachten ja eine Begründung, warum nicht früher?
Warum eigentlich parteiübergreifend?
Ich glaube weiter nicht, dass weite Teile von Linke, Grüne und SPD wirklich ein Verbot wollen, da sie dann vermutlich an Macht einbüßen. Ich habe das Gefühl, dass sich immer hinter dem Begriff „parteiübergreifend“ versteckt wird.
Man muß zB den Antrag von Hr. Merz zur Migration vor den Wahlen nicht mögen aber er hat zumindest jedem einzelnen Wähler klar zeigt, wo welcher Abgeordnete steht. Warum handeln Linke, Grüne und SPD nicht genauso und bringen den AFD Verbotsantrag zur Abstimmung?
Ich selber würde vermuten, dass sich eine deutliche Mehrheit auch in der Union finden würde, wenn man sie zur Positionierung zwingt. Und selbst wenn nicht haben die Wähler Klarheit und die Union verliert hoffentlich massiv an Zustimmung…
So wie jetzt kann es in der deutschen Politik nicht weitergehen oder wir haben bald AFD Sperrminoritäten oder Schlimmeres!
Weil ich bisher den Eindruck habe, dass sich Vorsitzende einer Fraktion, vor allem SPD und Union, eher gegen einen solchen Antrag aussprechen, aber durchaus eine nicht irrelevante Menge einzelner MdBs einem solchen Antrag positiv gegenüberstehen.
Inwiefern büßen linke, grüne und spd an Macht ein?
Dass es so nicht weitergehen darf, weil die AfD laut dawum.de nur noch 2 Sitze hinter der Union ist, da sind wir uns eigentlich alle einig.
Nur der Weg dorthin, wie wir das ändern, da wird wie immer drüber gestritten.
Ich bin nach wie vor unschlüssig in Sachen Wirksamkeit und Erfolg eines Verbotsverfahrens.
Wenn man sich dazu entscheidet sollte man sich sehr sehr sicher sein, dass es noch vor der nächsten Bundestagswahl zu einem Verbot kommt. Andersfalls hat man der AfD wie so oft in der Vergangenheit die Wähler quasi in die Hände getrieben.
Laut aktuellen Umfragen liegt die AfD teilweise schon 2% Punkte vor der Union. Eine breite Verbotsdebatte würde sie vermutlich zunächst mal in den Umfragen stärken.
Prima. Optimismus ist immer hilfreich.
Also jetzt mit diesem Optimismus Deutschland wieder nach vorne bringen - es gibt genug zu tun. (Siehe Baustellen der Nation - Buch)
Du unterliegst dem Irrtum, dass die AfD oder AfD-Politik Deutschland weiterbringen würde.
Hoffentlich hören die Medien endlich auf, AfDler in Talkshows und Interviews einzuladen.
Die Brücken zerstört die AfD, nicht die demokratische Mehrheitsgesellschaft.
Wie kann denn so ein Verbotsverfahren konkret aussehen? Also wie wird es angestoßen, wer verhandelt alles mit, wie lange ist die Dauer, wie sehen mögliche Urteile aus, gibt es nur ganze oder auch Teilverbote mit Auflagen, wie wird es umgesetzt, etc.
Wäre mal interessant es mit einem Experten in der Lage tiefer zulegen.
Da würde ich erst einmal auf Artikel 21 GG verweisen. Dort ist nicht nur ein Parteiverbot in Absatz (2) vorgesehen, sondern auch die Entziehung aus staatlicher Finanzierung in Absatz (3). Ob man Absatz 3 jetzt Teilverbot oder Auflage nennt, sei dahingestellt.
Wie so ein Verbotsverfahren ablaufen wird und wie lange das dauert, könnte höchstens im BVerfGG geregelt sein. Hierzu ein Auszug aus dem BVerfGG:
§ 46 [Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei]
(1) Erweist sich der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß die politische Partei verfassungswidrig ist.
(2) Die Feststellung kann auf einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei beschränkt werden.
(3) 1Mit der Feststellung ist die Auflösung der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden. 2Das Bundesverfassungsgericht kann in diesem Fall außerdem die Einziehung des Vermögens der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei zugunsten des Bundes oder des Landes zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen.
Die Dauer wird wohl kaum jemand voraussagen können. Aber bis 2029 wäre schon sinnvoll.
Man wollte nicht in die Wahl eingreifen.
Ist eine schwierige Abwägung.
Stimmen dazu:
Das Argument kann ich akzeptieren, auch wenn ich anderer Meinung bin.
Aber jetzt gibt es wirklich keine Ausrede mehr, kein Verbot zu beantragen. Und hofiert werden darf die Partei auch nicht mehr.
Eine Partei ist doch etwa die Summe ihrer Mitglieder, oder zumindest ihrer Führungsriege. Ein verbot der vermutlich aktuell stärksten Partei kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Nicht, dass ich das nicht im Grunde befürworten würde. Ich glaube bloß nicht dass es passiert. Und ich kann auch wirklich die Konsequenzen in der Anhängerschaft nicht abschätzen.
Aber wenn die ganze Partei verboten werden kann, wieso können dann nicht gezielt die extremsten Persönlichkeiten vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden? Da könnte dann auch noch argumentiert werden, dass der demokratische Kern ihre Anliegen weiter organisiert vertreten darf. Liegen die rechtlichen Hürden da höher?
Wahrscheinlich ist es mittlerweile schwierig da eine Prioritätenliste zu erstellen. Aber es wird nicht zu einem Parteiverbot kommen.
@_petra Dazu hat Ulf bereits im Dezember 2023 Stellung bezogen hier im Forum. Hier sein Kommentar zum Artikel 18 GG:
Vor einer Diskussion über die Verwirkung von Grundrechten kann man nur warnen: Sie würde enorme Ressourcen binden, aber den Aufstieg des Neo-Faschismus in Deutschland nicht bremsen.
Jedes einzelne Verfahren müsste einzeln vor dem BVerfG angestrengt werden - und es würde nur eine Person daran hindern, bestimmte Grundrechte wahrzunehmen. Aber was heißt das dann konkret? Beispiel Meinungsfreiheit: Darf sich die Person dann gar nicht mehr äußern? Wäre das dann eine Art Schweigegebot in der Öffentlichkeit? Es fehlt dazu an jeder gesetzlichen Konkretisierung, was die Verwirkung in der Praxis bedeuten soll.
Außerdem sind alle Demagogen ersetzbar. Klar, wenn Höcke und Weidel tatsächlich wegfallen würden, schwächt das die AfD kurzfristig, aber es werden sich neue, vielleicht noch radikalere Hetzer finden, und die alten werden zu Märtyrern.
Nein, der Art. 18 GG ist aus guten Gründen totes Recht. Wir sollten alle Kraft auf zwei Felder konzentrieren:
- AfD bekämpfen, auch mit einem Parteiverbotsverfahren, zumindest in SN, ST, TH
- Bewusstsein für die Demokratie stärken - auch dadurch, dass wir deutlich machen, welche Positionen wir im demokratischen Diskurs nicht akzeptieren.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Eine Maßnahme dazu könnte aber meiner Meinung nach auch sein öffentlichkeitswirksam gut begründet und strukturiert kommuniziert Verfahren gegen einzelne Personen anzustrengen.
Und wieder wird der Fehler gemacht, wie immer, dass nur über ein theoretisches Verbotsverfahren und die Konsequenzen gesprochen wird.
Aber das schlimmste:
Nur sehr wenige Worte, und fast ausnahmslos ohne Beispiele und Belege, warum denn jetzt die AFD genau rechtsradikal ist.
Warum wird der Bericht nicht veröffentlicht, sodass Journalisten ihn auswerten und verwerten können?
Jetzt rennt man wiederholt in die Situation, dass man in Diskussionen wieder keine konkreten Beispiele parat hat, sondern nur mit einem oberflächlichen „die sind es einfach“ antworten kann.
Alle versprechen immer argumentativ die AFD schlagen zu wollen, aber noch hat niemand damit begonnen.
PS: am Ende bleibt leider wieder alles sehr sehr abstrakt. MMn reicht das aber bei weitem nicht, weil große Teile der Bevölkerung die Linie zwischen rechts und rechtsextrem, verfassungskonform und nicht konform, einfach nicht kennen. Dazu würde auch ich mich zählen.
Es wäre unfassbar wichtig gute journalistische Arbeiten (Text, Audio, Video) zu haben, die der Bevölkerung an KONKRETEN BEISPIELEN zeigen, wo diese Linie verläuft.