Ab wann macht sich Gerhard Schröder strafbar?

Diese Frage stelle ich mir seit einigen Tagen.

Wie auch in der letzten Lage berichtet, besteht ja der Verdacht, dass Russland bzw. die russischen Energiekonzerne als Vorbereitung auf den Krieg in der Ukraine die deutschen Gasspeicher strategisch geleert haben, um Deutschlands Handlungsfähigkeit im Kriegsfall zu reduzieren.

Gerhard Schröder sitzt also im Aufsichtsrat der Konzerne, die sich an Kriegsvorbereitungen beteiligen. Als Aufsichtsrat muss er doch davon gewusst haben, oder? Unternehmerisch macht das doch keinen Sinn.

Hat er nicht auch geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuhalten? Dreht er als Aufsichtsrat bald den Deutschen den Gashahn ab?

Ab wann wird sowas strafrelevant im Sinne von Landesverrat.

Wenn ich Art. 26 GG und den alten, gestrichenen § 80 StGB richtig verstehe, dann geht es dabei darum, dass kein Krieg von Deutschland ausgeht. Wie das mit anderen Ländern aussieht, ist da mMn nicht geregelt.

Landesverrat?
Ist das nicht dieser, vom BMI gestifftete Preis für investigativen Journalismus? :wink:

Aber Spass beiseite:

Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB definiertes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet. Das Delikt des Landesverrates ist die Kernstraftat der Spionage.

Ich würde sagen, um das zu erfüllen müsste Schröder dem Putin wichtige militärische Informationen liefern und nicht die Tatsache, dass wir Deutschen es im Winter warm haben.

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Das stimmt. Geheimnisverrat ist das wohl nicht.

Aber sollte sich herausstellen, dass die Gaskonzerne an der Kriegsvorbereitung beteiligt und eingeweiht waren, was hat dann Aufsichtsrat Schröder gewusst?

Vermutlich nicht mehr als Verwaltungsrat Huber beim Kauf der Hypo Alpe Adria.