5% Hürde - bis zu welchem Punkt tragbar?

Natürlich würde sie das. Wenn wir aber davon reden, dass im Parlament nur noch „die zwei/vier großen Parteien“ (es mag sich jeder selbst überlegen, welche das sind^^) sitzen, dann ist mir etwas mehr Zersplitterung, auch Opposition genannt, doch lieber.

Irgendwo in dieser Gegend wird sich das VerfG einschalten. Vielleicht ist dann noch zu beachten, wie groß die ausgeschlossenen Parteien sind: Gibt es 3 Parteien mit 4,5% wird man diese eher zulassen als 10 Parteien mit 1%, weil der Repräsentationszuwachs und die Parlamentszersplitterung viel günstiger sind.

Aus dem gleichen Grund, warum man wählen gehen sollte: Eine Stimme die unter die 5%-Hürde fällt ist wie Nichtwählen und damit eine Stimme, die sich gemäß der einziehenden Parteien verteilt. Da solche Stimmen in der Regel links motiviert sind, heißt das, man stärkt damit den rechten Flügel.

Danke für die Anregung, ich finde zwei Fragen daran spannend: 1. Sollte es formale Grenzen geben, ab wann eine Wahl nicht mehr als legitim gilt und 2. Ist die 5-Prozent-Hürde noch zeitgemäß.

zu 1) Wie groß die politische Legitimität einer Regierung oder von Wahlen ist, hängt sicherlich sehr vom Standpunkt der Betrachtung ab. Hier spielen aber m. E. zwei Faktoren eine viel größere Rolle, als Stimmen für Parteien, die an der 5-Prozent-Hürde scheitern, nämlich a) Nichtwähler:innen und b) die enormen Unterschiede in der Wahlbeteiligung je nach sozialer Lage. Um es kurz zu machen: Nicht alle Menschen, die nicht zur Wahl gehen, sind unpolitisch oder uninteressiert, viele fühlen sich und ihre Interessen einfach nur durch keine der (aussichtsreich) zur Wahl stehenden Parteien vertreten. Und wenn diese Gruppe 30,40 oder gar über 50 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht, kann man m. E. sehr wohl von einem Legitimationsproblem sprechen. Zudem korrelliert dieser Effekt sehr starkt mit der sozialen Lage bzw. Schichtzugehörigkeit. Ganz grob vereinfacht wählen Wohlhabende zu 90% und Präkarisierte vielleicht zu 20 oder 30% (es gibt hierzu Zahlen, die ich aber gerade nicht im Kopf habe). Sprich: Bei einem nennenswerten Teil der Bevölkerung sind Menschen, die überhaupt wählen, in der Minderheit. Das ist definitiv ein Legitimationsproblem.
zu 2) Als die 5-Prozent-Hürde engeführt wurde, war die Motivation m. E. eine diffuse Angst vor „Weimarer Verhältnissen“, also einer Zersplitterung der Parlamente. Sicherlich ging es (unausgesprochen) auch immer darum politische Newcomer außen vor zu halten, seien es die Rechten in den 1950ern und späten 1960ern, die Grünen Anfang der 1980er oder die PDS Anfang der 1990er. Doch inzwischen hat sich die politische Lage verändert. Es gibt kein 2-3-Parteiensystem mehr, sondern es sitzen 5-7 Fraktionen in den Parlamenten. Zudem verlassen viele Abgeordnete während der Legislaturperiode ihre Fraktion. Da es Wahlen ohne 5-Prozent-Hürde gibt (Kommunal- und Europawahlen), könnte man ja leicht untersuchen, ob das zu signifikant mehr Instabilität in Parlamenten führt. Meine spontane Antwort wäre nein, es führt vermutlich nur zu flexibleren Mehrheiten. Ergebnis einer solchen Untersuchung wäre vermutlich eine Abschaffung der 5-Prozent-Hürde (oder ihre Absenkung auf 2 oder 3 Prozent). Und genau deshalb vermute ich, dass es eine solche Untersuchung nie geben wird.

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Es ist ein Trugschluss die Verbreitung solcher Sperrklauseln als Maß für ihre inhaltliche Effektivität heranzuziehen. Es ist außerdem ein Trugschluss zu glauben, dass ein Parlament, in dem viele Interessen nicht unter den Teppich gekehrt werden (negativer Sprech „zersplittert“), handlungsunfähiger oder instabiler wäre als eines, das von großen Stimmensammelbecken dominiert wird. Ein solcher kausaler Zusammenhang ist jedenfalls in der Politikwissenschaft meines Wissens nach nicht belegt und wird einfach nur immer wieder unreflektiert als evident hingestellt.

Last but not least, eine 5% Hürde hätte die Weimarer Republik mit aller Wahrscheinlichkeit nicht gerettet. Die NSDAP ist durch ihren Bewegungscharakter auch außerhalb des Parlaments zu rasant aufgestiegen und die Konservativen hätten ihnen auch so den Steigbügel gehalten.

Kurz zusammengefasst: Das Narrativ von der 5%-Hürde ist eine Erfindung, die deswegen so gerne nacherzählt wird, weil sie den im Parlament vertretenen und insbesondere den großen Parteien so sehr nützt.

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Hallo Peter,
das es erstmal ganz naiv in einem Parlement mit weniger Parteien leichter ist Mehrheitsfähige Koalitionen zu bilden als in einem Parlament mit vielen Parteien kommt mir erstmal richtig zu.
Bis 83 hatte halt entweder die CDU die absolute Mehrheit, oder es gab die Wahl zwischen Schwarz Gelb oder Rot Gelb, oder eben Schwarz Rot.
Jetzt sind wir in einer Situation wo sich die Frage stellt ob drei Parteien sich auf eine gemeinsame Programmatik einigen können, und je mehr Parteien mit Sitzen in die Parlamente kommen desto mehr Stimmen braucht es für die Mehrheit.
Über die Politikwissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema kenne ich mich leider gar nicht aus. Hast Du da einen Überblick und können tatsächlich sagen dass das da nicht detaillierter bearbeitet wird? Gerade wegen der Kontroverse die es ja schon gefühlt immer um die Sperrklauseln gibt kann ich mir das kaum vorstellen.

Bezüglich der Weimarer Republik finde ich Deine Aussage auch etwas vereinfachend. Die Take-Home-Message meines Schul-Geschichtsunterrichts war: Geschichte ist nicht Monokausal, am Beispiel des Dritten Reiches kann man sehen wie viele verschiedene Dinge ineinander gespielt haben die dann die Machtergreifung möglich gemacht haben. Und darum kann natürlich niemand sagen: Mit Sperrklausel keine Machtergreifung. Gleichzeitig ist m.W. bei der Gestaltung des politischen Systems der BRD schon genau geschaut worden, was als Probleme der Weimarer Republik empfunden wurde und wie man es besser machen kann. Eine von vielen Massnahmen war eine Sperrklausel bei 5%.

Kurz zusammengefasst: Ich finde ein Urteil über eine Sperrklausel sollte man deutlich differenzierter bilden und sich nicht allein auf den Vorteil für große Parteien beschränken.

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Also ich würde gerne nur einen Punkt in die Diskussion einbringen. Vor den Landtagswahlen in BaWü diesen März, habe ich mir diverse Umfragen angeschaut. Neben den etablierten Parteien interessieren mich dabei auch die Ergebnisse bei sonstiges. Wenn diese bspw. 10% oder mehr ausmachen, muss man diese doch auch zumindest auf den zweiten Klick transparent darstellen. Entweder war ich über 20 Minuten lang zu dumm diese herauszufinden, oder diese werden nicht immer mit veröffentlicht (per Klick, in den Umfragedetails, auf den Seiten der Anbieter). Neben der Diskussion um die 5% Hürde halte ich das für nicht wirklich demokratisch.

Grüße

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Das „Wenn“ klingt hier immer wie ein „Weil“. Ich habe es tatsächlich mal als Bedingung gelesen und diese überprüft. Sonstige hatten bei der Landtagswahl 2021 in BaWü nur 8.5%, die Voraussetzung für

ist also gar nicht erfüllt.

Trotzdem ist es so, dass ich nur „landtagswahl baden-württemberg“ in eine Suchmaschine werfen muss, um unter dem ersten Treffer diese Seite zu finden

auf der ich mit ein bisschen runterscrollen eine ziemliche genaue Aufstellung sehe. In dieser ist sogar die DKP mit nur 107 Stimmen dargestellt.

Egal wie viel Prozent die „Sonstigen“ Parteien in Summe erreicht haben, deren Stimmenanzahl muss zwingend im amtlichen Endergebnis öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese amtlichen Endergebnisse sind meist auf den Seiten der statistischen Landesämter nachzulesen. Für BaBü 2021 unter

In der Regel werden auch über die zuständigen Wahlämter die amtlichen Endergebnisse (aufgeschlüsselt bis auf Stimmbezirksebene, das ist die kleinste Einheit, die von den Wahlhelfer:innen ausgezählt wird) veröffentlicht. Für die Stadt München sieht das dann zB für die letzten Landtagswahlen 2018 folgendermaßen aus:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Statistik/Wahlen/Landtags-und-Bezirkswahl-2018/Landtagswahl-2018.html

Edit: Tippfehlerkorrektur

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Ich glaube Moritz B ging es um die Darstellung der Wahlumfragen die im zeitlichen Abstand vor der eigentlichen Wahl durchgeführt werden.

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Vertretung geschieht nicht nur durch einen Sitz im Parlament, auch wenn der hilfreich ist. Ab 1% der Stimmen bekommen Parteien Wahlkampfkosten erstattet. Im Wahlkampf werben sie für ihre Ideen und werben auch neue Menschen, die ihre Arbeit unterstützen. Auch eine außerparlamentarische Partei kann Einfluss ausüben durch (ab 1 %) quasi steuerfinanzierten Lobbyismus. Dennoch finde ich die 3%-Hürde aus Österreich sehr sympathisch. Kann aber zu noch mehr Parteispaltung aufgrund von Egoismen einzelner führen. Nur wenige Parteien werden gegründet, weil ein gesellschaftliches Anliegen nicht repräsentiert wird, die meisten Gründungen sind verletzte Eitelkeiten alter Männer. (FPÖ+BZÖ, Grüne+Liste Pilz, vielleicht auch Grüne+ÖDP).

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Danke für den Einwand! Das stimmt natürlich, die Umfragewerte der kleineren Parteien können selten nachvollzogen werden. Das liegt aber meiner Meinung nach an den ohnehin vorhandenen Schwankungen, die die Umfragen mit sich bringen. Je kleiner der Stimmenanteil, desto mehr fallen die Schwankungen ins Gewicht. Für Parteien mit einem Stimmenanteil von unter 5% lässt sich einfach keine Aussage treffen, weshalb diese auch zusammengefasst werden.

Im „Kleingedruckten“ des ZDF Politbarometers bzw ARD Deutschlandtrends lässt sich das auch nachvollziehen:

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Ein Argument für die 5% Klausel ist, bislang hier nicht wirklich angesprochen, die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Ein einzelne(r) Abgeordnete(r) ist nur für die Parlamentschronik relevant. Eine effektive Mitarbeit in Ausschüssen, nicht zu leisten. Redezeit ist proportional auf die Begrüßung beschränkt (vgl. die Reden von Martin Sonneberg im EU Parlament oder von Frauke Petry im BT). Öffentliche Wahrnehmung findet bestenfalls in den (a)sozialen Medien statt. Einzelnen Abgeordneten fehlt einfach die Infrastruktur für eine wirksame Repräsentation. Und wenn sie sich einer anderen Fraktionen anschließen, hätte man auch gleich die wählen können.

So ganz schlecht finde ich die Gatekeeperfunktion nicht. Das Parlament muss nicht allen obskure Gruppierungen Mitentscheidungsrecht einräumen.

Edit: Autokorrektur korrigiert

Umfragen werden ja nicht von Behörden erstellt und veröffentlicht, sondern von privaten Unternehmen, und zwar nach Vorgaben der jeweiligen Auftraggeber:innen. Sprich: Wenn die Bild oder das ZDF die „Sonstigen“ gar nicht erst abgefragt haben wollen, werden sie auch nicht in den Ergebnissen aufgeführt. Das mag man ungerecht finden, aber das hat aber nichts mit staatlichem Handeln und daher auch nur bedingt etwas mit Demokratie zu tun. Auch sonst tendieren Medien ja eher dazu, mit wenig Aufwand die Interessen von 80% oder 90% ihrer Nutzer:innen zu bedienen, anstatt mit viel Aufwand auch noch die übrigen 10% oder 20% zu erreichen.

Genau, vielen Dank. Danach sind die Ergebnisse ja detailliert veröffentlicht. Auch meist direkt in der jeweiligen Lokalzeitung.
Aber ich persönlich fand bspw. bei der Europawahl das Konzept von VOLT spannend und wollte VOR der Landtagswahl in BaWü einfach mal deren aktuelle Umfragewerte checken…

Ich nehme die spannende Diskussion hier zum Anlass, meine Position auch noch einmal in Teilen zu hinterfragen (ohne jedoch die Cui bono-Argumentationen zu übernehmen…). Allerdings möchte ich noch auf ein paar Punkte eingehen:
Im Folgenden beziehe ich mich auf diese Quelle, die verschiedene Modellrechnungen (u. a. auch eins mit Sperrklauseln verschiedener Höhe) vornimmt und insgesamt nachvollziehbar mit vielen weiteren Verweisen argumentiert:

Träger, H. & Jacob, M. S. (2018). (Wie) Lässt sich das deutsche Wahlsystem reformieren? Modellrechnungen anlässlich der Bundestagswahl 2017 und Plädoyer für eine „ent-personalisierte“ Verhältniswahl. Zeitschrift für Parlamentsfragen, 49(3), 531–551. (Wie) Lässt sich das deutsche Wahlsystem reformieren? Modellrechnungen anlässlich der Bundestagswahl 2017 und Plädoyer für eine „ent-personalisierte“ Verhältniswahl eBook (2018) / 0340-1758 | Nomos eLibrary

Schaut man sich das Ergebnis bzw. die Mandatsverteilung für die BTW 2017 an, wenn eine reine Verhältniswahl vorgenommen worden wäre, dann säßen im Bundestag 18 bzw. 19 (CDU + CSU allein) Parteien. Jenseits der großen und bekannten Parteien wären zusätzlich

  • 2 Parteien mit je 6 Mandaten,
  • 1 mit 5 Mandaten,
  • 3 mit je 2 Mandaten sowie
  • 6 mit je einem Mandat vertreten.

Die Autoren konstatieren für dieses Modell, dass „die Regierungsstabilität, die gelegentlich als ein zentraler Grund für eine Sperrklausel angeführt wird […], auch bei einer reinen Verhältniswahl gewährleistet“ (S. 542) sei (ausgehend von minimal winning coalitions [was auch strategisch der Regefall sein sollte]), jedoch hätten die Parteien, die real an der 5%-Hürde scheiterten „keinen Fraktionsstatus und würden im parlamentarischen Alltag keine wahrnehmbare Rolle spielen“ (S. 541) [Das ist auch das Argument von @LagEr, das nicht ganz von der Hand zu weisen ist]. Insofern lässt sich natürlich schon fragen, ob Repräsentation per se ‚gut‘ ist, nur weil alle Parteien vertreten wären. Dass das Existieren einer 5%-Hürde psychologische und sonstige wahltaktische Effekte hervorbringt, wird in der Literatur einhellig, soweit erkenntlich, bejaht und diskutiert.
Vielleicht war ‚Zersplitterung‘ der falsche Begriff, weil negativ konnotiert, dann würde ich eher von ‚Fragmentierung‘ sprechen und das ganz wertneutral und analytisch verstanden wissen wollen (da bin ich der Deontik tatsächlich auch auf den Leim gegangen).

Ist es höchstwahrscheinlich. Denn: In dieser Zahl war die FDP, die damals nicht in den Bundestag eingezogen ist (4,8%), mit enthalten („Sonstige mit FDP“), ohne FDP wären es 10,9% gewesen. (Für die Zukunft lieber gleich die Originalquelle verwenden).
Beispielsweise zeigen die Zahlen zur Wählerwanderung ebenso, dass ein erheblicher Teil von den kleinen Parteien zur AfD bei der BTW 2017 gekommen ist, die 2013 ‚nur‘ 4,7% erreichte und somit an der Hürde gescheitert ist. Einige könnten sich damit in ihrer These von der ‚Repräsentationslücke‘, die die AfD stark gemacht hat bzw. erst hat entstehen lassen, bestätigt fühlen.

So pauschal lässt sich das denke ich nicht sagen. Die Meinungsforschungs-Institute arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Techniken: Mal wird bspw. eine Liste von Parteien genannt, mal nicht. Man kann eine Partei ja schlecht unter den Tisch fallen lassen, nur weil der Auftraggeber gesagt hat, dass nur Partei X–Y abgefragt wird. Meines Wissens ist es eher so, dass diese Institute nach relativ standardisierten Verfahren arbeiten, viele Medien quasi ein ‚Haus-Umfrageinstitut‘ haben (bei der ARD z. B. Infratest dimap) und der Einfluss der Auftraggeber eher vernachlässigbar ist (man will ja etwa auch vergleichbare Zahlenreihen usw. haben).

Wer noch tiefer in das Thema parlamentarische Responsivität und Repräsentation interessiert, dem sei zu den Schriften von Armin Schäfer geraten. Und zuletzt: Nicht alles, was man für falsch hält, ist immer auch gleich ein (böses) ‚Narrativ‘. Das entwertet den analytischen Charakter des Konzepts aus meiner Sicht erheblich.

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Halo peeee,

das von dir verlinkte Paper ist leider nicht open access.
Aus reiner neugierde: Was hätte denn der Wegfall der Sperrklausel für Auswirkungen auf die größe des Parlaments? Das müsste ja die 1. und 2. Stimmenproblemtik dann nochmal erhöhen, oder?

Ja, leider nicht. Einige ältere Jahrgänge der ZParl sind frei zugänglich, aber hier hat der Nomos Verlag – wie viele andere – noch Nachholbedarf…
Im Modell mit reiner Verhältniswahl gibt es keine Erststimme mehr („Listenwahl“); es wurden nur die Zweitstimmen aus dem Ergebnis von 2017 berücksichtigt, da die Erststimme keine Funktion mehr hat. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es daher ebenfalls nicht mehr. Die Größe des Parlaments ist somit wie in § 1 Abs. 1 BWahlG auf 598 Abgeordnete bzw. Mandate begrenzt.
So kämen bspw. CDU/CSU auf 197 (-49 i. Vgl. zum Endergebnis 2017) Mandate oder die SPD auf 123 (-23) Mandate.

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Weil noch nicht erwähnt, hier noch ein paar Denkanstöße zum „Beiwerk“ der 5%-Hürde:

  1. Warum werden nationale Minderheiten bevorzugt (z.B. der SSW)? Gelten für diese die oben erwähnten Logiken nicht („Gefahr der Zersplitterung“, „sinnlose Mandate da effektiv machtlos“,„deren Pech wenn sie halt zu wenige sind“)? Oder ist die „Dänen-Ampel“ gerade der Praxisbeweis für die Abschaffung der 5%-Hürde?
  2. Warum gibt es die Grundmandatsklausel? Dass Direktmandate gewahrt werden müssen, ist plausibel. Aber für alle anderen Zweitstimmen unter 5,0% → siehe Punkt (1).
  3. Warum führt eine Absenkung/Abschaffung der 5%-Hürde zu einer Fragmentierung? Große Parteien haben nach wie vor strategische Vorteile gegenüber einer Horde kleiner Parteien mit ähnlicher Weltanschauung (z.B. massiv überproportional Aufmerksamkeit in den Medien und einen unterproportionalen Verwaltungsoverhead).
  4. Im EU-Parlament sind grob 100 Parteien vertreten (habe nicht nachgezählt). Trotzdem haben diese Parteien es geschafft handlungsfähige Fraktionen zu gründen und zu pflegen. Warum sollte das nicht auch im Bundestag funktionieren?
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Bezüglich der Umfragen, die hier auch diskutiert wurden: Im aktuellen Politbarometer des ZDF vom 21.05.21 wurden die Freien Wähler mit 3% ausgewiesen.

Folgenden interessanten Hinweis habe ich gerade auf election.de entdeckt:

21.05.21 - Berlin: Aus wissenschaftlich kaum nachvollziehbaren Gründen gilt bei Infratest-dimap und Forschungsgruppe Wahlen, die für die öffentlich-rechtlichen Sender Wahlbefragungen durchführen, eine interne Drei-Prozent-Hürde. Parteien, die von weniger Befragten genannt werden, tauchen in der Veröffentlichung gar nicht erst auf, wobei für die FDP schon mal eine Ausnahme gemacht wurde. Diese Hürde können in der aktuellen Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen die FREIEN WÄHLER überwinden.

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Da die Bundestagswahl gerade vorbei ist und immerhin 8,7% der Stimmen an Parteien gingen, die es nicht in den Bundestag geschafft haben, würde ich mich freuen, wenn dieses Thema nochmal angeheizt werden könnte? :slight_smile: