30 Jahre deutsche Einheit

Hallo zusammen,

in der Oktober-Ausgabe des Leipziger Stadtmagazins „Kreuzer“ ist ein Essay der Soziologin Yana Milev unter dem Titel „Der Schock“ abgedruckt. Sie äußert darin die These, dass die letzten Volkskammerwahlen am März 1990 völkerrechtswidrig waren, da der Wahlkampf massiv aus der BRD (damals Ausland) gesteuert wurde.
Unabhängig von der historischen Einordnung würde mich vor allem eure juristische Einschätzung dazu interessieren. Muss man das Narrativ der „ersten und letzten freien Wahl in der DDR“ doch in Frage stellen?

Quelle (leider nicht kostenfrei): Der Schock — kreuzer online

Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem gar nicht: Die Dateien in der DDR hatten sich damals entweder neu gegründet oder jedenfalls komplett neu erfinden müssen. Daher hatten sie keine Erfahrung mit Wahlkampf und haben sich Unterstützung von ihren befreundeten West-Parteien geholt - mit Ausnahme der PDS, die natürlich über einen riesigen Apparat und genug Geld verfügte.

Warum sollte diese von Seiten der DDR-Parteien ja gewünschte Unterstützung durch Private verboten gewesen sein?

Ich würde dir in einem Punkt vollkommen Recht geben, dass die DDR-Parteien politisch unerfahren waren. Es war also auch im Interesse der politischen Gruppierungen, die aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung hervorgingen, einen Rahmen zu schaffen, in dem eine politische Partizipation möglich wurde. Durch den schnellen Anschluss der DDR an die BRD wurde diese Gelegenheit jedoch verpasst.

Deiner Einschätzung, dass es sich um „Unterstützung durch Private“ gehandelt habe, würde ich jedoch widersprechen, da es sich bei der „Unterstützung“ de facto um die Regierung eines anderen Staates gehandelt hat. Außerdem ist mir auch nicht bekannt, dass die anderen Parteien von ihren befreundeten West-Parteien solche starke Unterstützung wie die „Allianz für Deutschland“ erhalten hätten.

Die BRD und die DDR waren beide seit 1973 Mitglieder der UNO und damit dem Recht auf Nichteinmischung verpflichtet.